Ausgabe 
29.12.1917 Erstes Blatt
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Ruhe sanft, du treues Herz,

Du hast den Frieden, wir den Schmerz.

Tieferschüttert und unerwartet erhielten wir die traurige Nachricht, dass am 20. v. M. an seiner am 10. v. M. erlittenen schweren Verwundung unser heissgeliebter, braver, hoffnungsvoller Sohn, unser herzensguter Bruder

Kanonier Wilhelm Wagner

Inhaber des Eisernen Kreuzes il. KI. und der Hess. Tapferkeitsmedaille nach 12 monatiger treuer Pflichterfüllung in einem Landwehr-Fussarlillerie- Bataillon im blühenden Alter von 20 Jahren in einem Feldlazarett gestorben ist.

ln tiefer Trauer:

Heinrich Wagner I. und Frau Otto Wagner, z. Z. im Felde Sophie geb. Häuser Katharine Schmidt

Georg Wagner, z. Z. im Felde nebst allen Verwandten.

Leihgestern, den 28. Dezember 1917.

Wiedersehen war seine und unsere Hoffnung.

Ueberführung erfolgt später.

Für die wohltuenden Beweise herzlicher Anteilnahme beim Heimgange unserer lieben Mutter sagen auf­richtigsten Dank

Familie Ludw. Henß Familie Heinr. Henß Familie Carl Straub.

0Ä11I

Den Heldentod fürs Vaterland tin jugend­lichen Alter von 23 Jahren starb unser lieber SangeSbruder

Ernst Müller

Mnsketier in einem Res.-Juf.-Regt.

Wir verlieren in dem Heimgegangenen einen lieben, treuen Sangesfreund, dem wir stetö ein ehrendes Andenken bewahren.

Gesangverein Eintracht Steinbach.

I. 93.: Pitz.

Sletnbach, den 29. Dezember 1917. 68148

Bekanntmachung.

Tic.Ausgabe der unterwertigen Wlurst erfolgt für btc 52. u. 1. Woche gemeinschaftlich für die.Bezirke 112 Montag den 31. Tezember 1917 in der: lekarrnten Verkaufsstellen.

Gültig sind die Marken für die 52. und die 1. Woche. Gießen, den 28. Tezemder 1917. 9398B

Ter 'Oberbürgermeister /LebenSmittÄ amt). _

Giessen, den 28. Dezember 1917.

Allen denjenigen, die an unserem schweren Verluste teilnahmen, sagen wir hiermit herzlichen Dank.

08138 Fimilie M ItrBui

Gießen, den 28. Dezember 1917.

9410

Verteilung von Kunsthonig.

(Ausgabe Nr. 8.)

1. Auf den Bez-ugsabschnitt Nr. 8 d?r Lebensmittel­karte wird in den nLcl)steu Tagen durch die Kleiuhaudels- gefchäfteKunsthonig verausgabt.

Tie BezugSabfchnitte sind in der Zeit vom 31. De­zember 1917 bis 4. Januar 1 9 18 in den .Nein­handelsgeschäften gegen Aushändigung des vvrgeschrie- limeu Bestellausweises, auf dem die Firma des Ge­schäfts, die Zahl der abgelieferteu Wschnitte und die vc ummer der Ausgabe anzngebeu sind, abzuliefern.. Wer l>eu Beziug-sabischnitt 8 nicht rechtzeitig abgibt, kann bei der Verteil urig! nicht berücksichtigt werden.

2. Tie Kfeinhandelsgeschäfte haben die Abschnitte auf Bogell aufzukleben und mit einer Aufstellung über die Gesamtzahl der vereinnahmten Wschnitte NS spätestens 6. Januar 1918 dem Stadt. LÄtensmittelamt zur Prüfung einzureicheil.

Auf Grund der eingereichten Abschnitte erhalten die >tleinhandelsgeschäfte Bezugsscheine zuni Bezug der Ware durch einen Großhändler der Stadt Gießen.

3. Tie auf jeden Abschnitt entfallende Menge, sowie die Zeit der Ausgabe werden itocfr bekanntgegeben.

Gießen, den 28. Dezember 1917. 9396B

_Ter OberÄürgermeister (LebenSmittelamt).

Ausgabe von Salz.

(Ausgabe Nr. 7.)

Die Ausgabe des auf den Abschnitt 7 der Lebens­mittelkarte bestellten Salzes erfolgt in den Kleinhandels- schäften von

M o n t a g d e n 31. Dezember 1917 ab.

Auf jeden Abschnitt eickfallen 250 Gramm zuni Preise von 8 Pfennigen.

Gi eil, den 28. Dezember 1917. 9397B

_Der Oberbürg ermeister (Lebensmittelamt). _

für dir kiilWnkung drs Zttkallliiks elrktrislhcr Arbeit.

..In Ergänzung der Bekanntmachung des Reichs kom- mckfarS für die Kohlenverteilmlg über die Einschränkung deS Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. Wvember 1917 iverden nn Einverständnis mit dem Vertrauensmann des Reichskommissars folgende Orts Vorschriften erlassen:

8 1.

Ter Verbrauch gegen Entgelt abgegebener Elektrizität wird im allgemeinen auf 80 v. H. des Bezuges im ent- jsirechenden Morrat des Jahres 1916 eingeschränkt. Ist der Verbrauch im Vergleichsmonat aus besonderen Grün­de:! außergewöhnlich hoch gewesen, so kann ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt werde::. Stärkere Einschrän­kungen können im Einzetfalle insbesondere bei kriegs­unwichtigen Anlagen und Betrieben, verfügt werden, des­gleichen bei Abnehmern, deren Verbrauch in keinen! Ver­hältnis zu dem von gleichartigen Abnehmern steht. Bei bestimmten Abnehmern können Maßnahmen, wie stärkere Einschränkung oder Sperrung zu bestimmten Tages­stunden, angeordnet werden, die eine Verringerung der Belastungsspitze oder eine gleichmäßigere Belastung zu anderen Tageszeiten herbei führen.

8 . 2 .

Verbraucher, die vor dieser Bekannt::!achung bereits Einschränkungen des Verbrauches elektrischer Arbeit vor­genommen hatten, können Berücksichtigung bei Durch­führung dieser Bekanntmachung beantragen.

Der Antrag ist mit Gründen versehen in doppelter Fertigung schriftlich bei dem Verttauensmann zu stellen.

_ , c .. §3.

tfür jede während der angeordneten Sperrzeiten oder trotz besonderer Warnung über die zugelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde hat der Wnehmer an das Elektrizitätswerk zu dem tarifmäßigen Preise einen Zuschlag von 50 Pfennig zu entrichten.

8 4.

Auf Neinverbraucher, das sind Wirehmer von elek­trischer Arbeit mit einem Jahresverbrauch von höchstens 250 Kilowattstunden, findet die Bekanntmachung des

Beremder 50er von 1866»

Tiefberrübk setzen wir unsere Mitglieder von den: Ableben unseres Schriflführers

gem Joia«äll?rs

in Kenntnis und bitten, ihm Sonntag nachm. 3 Uhr zahlreich die letzre Ehre zu erweisen.

Der Vorstand.

Gießen, den 29. Dezember 1917. 9402V

Recchskommissars über die Einschränkung des Verbrau­ches elektrischer Arbeck und diese Ortsvorschrift keine Anwendung.

Trotzdem ist jeder Kleinverbraucher zu größter Spar­samkeit beim Verbrauch Llektrisck)er Arbeit verpflichtet. Wird in: Privatgebrauch nicht gespart und zeigt sich, daß die Nein Verbraucher mehr verbrauchen, als je nach der Größe des Haushaltes bei weitestgehender Sparsam­keit unbedingt erforderlich ist, so bleibt Vorbehalten, all­gemein für Neinverbraucher Einschränkungen anzuordnen.

_ . § 5.

Die m § 1 festgesetzten EinschrLikungen gelten für alle Llbnehmer, insbesondere auch für die Abnehmer elek­trischer Arbeit zu industriellen und anderen Mraftzwecken.

Für Betriebe, bie besonders kriegsnotwendig oder im öffentlichen Interesse dringend notwendig sind, kann auf Llntrag, der bei dem Vertrauensmann schriftlich mit Gründen versekpen in doppelter Fertigung einzureichen ist, 'die Einschränkung des Verbrauches elektrischer Arbeit teilweise oder ganz außer Kraft gesetzt iverden.

Für die Durchführung sind die vo:u Reichskommissar Dir die Kvhlenverteilung herausgegebenen Richtlinien maßgebend. ,

.8 6 .

Für Abnehmer mit einem Anschlu ßw ert übdr 30 Kil-o^ :vatt kann eine Sperrung der Stromentnahme zwischen dem 16. Februar und 15. November in den Nachmittaas­stunden von 57 Uhr und zwischen dem 16. November und 15. Februar von 47 Uhr angeordnet werden. Stromentnahme für Beleuchtungszwecke in: geringmög- licheu Umfange ist auch während dieser Sperrstunden zulässig.

Ter Vertrauensmann ist berechtigt, eine Verschiebung der Mittagspausen um 1 [ 2 bis 1 Stunde anzuordnen.

§ 7.

Neu hinzugetreteue Abnehmer werden bei der Zu- tellung nach gleichen Grundsätzen behandelt, wie die schon vorhandenen gleichartigen Abnehmer.

8 8 .

Neuanschlüsse, sowie Erweiterungen bestehender An­lagen dürfen nur auf Grund besonderer Genehmigung be3< : Vertrauensmannes ausgeführt werden.

Ter Vertrauensmann ist befugt, in außergewöhnlich dringe:rden Fällen Ausnahmen zuzulassen, solange da­durch die Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel des städti­schen Elektrizitätswerkes und der Ueberlandanlage nichl unzulässig beeinträchtigt werden.

Für Neuanschlüsse über 10 Kilowatt ist die Zustim - mung der Ktiegsamtsstelle zu Frankfurt a. M. erfor­derlich.

§ 9.

Tie öffentliche Beleuchtung der Sttaßen und Plätze wirdIveitgehend eingeschränkt.

Jede besondere Beleuchtung von Schaufenstern nacki Geschäftsschluß ist verboten. Im Ladeninnern, in den Gastzimmern der Gast- Speise-, Schankwirtschaften Kaffeehäuser usw. muß vre Beleuchtung auf das Not wendigste beschränkt wetten.

o , , § 10.

Alle Anträge und Beschwerden, auch in den der Ent­scheidung des Reichskommissars für die Kohlen Verteilung vorhehaltenen Fällen, sind schriftlich in doppelter Ferti­gung an den Vertrauensmann zu richten.

8 11 .

Ergibt sich in dem Stromversorgungsgebiet des Elek trizitätswerkes und der Ueberlandanlage die unbedingte Notwendigkeit, Einschränkungen des Verbrauches el-eftri scher Arbeit vorzunehmen, so hat der Vertrauensmann Re nach Lage des Falles erforderlichen Maßnahmen an, zuordnen.

§ 12 .

Als Vertrauensmann für das Stromversorgungsge» biet des städtischen ElektrizitätsN.>erkes und der Ueberland- anlage habe ich deren Direktor, Herrn Stolte, bestimmt

L 13.

Wer ttotz besonderer Warnung mehr elektrische Ar­beit verbraucht, als nach dieser Ortsvorschrist oder nack der gemäß 8 11 getroffenen Anordnung des Vertrauens­mannes zulässig ist, oder wer sonstigen Bestimmungen dieser Ortsvorschrift, insbesondere 8 8, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld­strafe bis zu 10000. Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8 14.

Tiefe Ortsvorschrift tritt am 1. Januar 1913 in Kraft.

Gießen, den 21. Tezeml^r 1917.

Ter -Oberbürgermeister: Keller.

VersitßttUüMzcM.

Donnerstag den 3. Januar 1912. «achmittaaS 2 Mir. werde ich zu (Sichen im Hofe Neustadt 55, Wirtschaft Zum Pfau" ein im Streit befangenes Pferd lbraune Sture), zirka 6jährig, öffent­lich, meistbietend gegen bar versteigern. 9408

Versteigerung bestimmt.

SainiongeS, stellvertr. Gerichtsvollzieher in Gießen.

BekmmtmachZmg.

Das Umlagekataster der land- und forstwirt­schaftlichen Berujsgenossenschast für das Gr. Hessen für das Jahr 1917 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 2. Januar 1918 bis zum 15. Januar 1918 auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüchedagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind inner­halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs- srist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschast lichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Ve- TÜcksichtigung mehr finden.

Holzheim, den 28. Dezember 1917.

Großh. Bürgermeisterei Holzbeim.

Klotz. 9414

Schasweide.

Zu der Gemeindeschafherde der Gemeinde Atzenhain können noch 5 0 Schafe (Hammel) untergetrieben werden. Bewerber wollen Angebote schriftlich bis zum 15. 1. 18 bei der Unterzeich­neten Stelle einreichen, wo auch die Bedingungen einzusehen sind. 9419

Atzenhain, den 27. Dezember 1917.

Großh. Bürgermeisterei Atzenhain.

Erb.

von Nniiguiiütcn. Möbeln, ganzen Elnrichiungen, Alt­eisen, sowie allen von mir geführten Artikeln. 8808

Louis Rolhanberger.

Bullenmskarrf.

Die Gemeinde Atzenhain beabsichtigt einen

sSMMiM Simmentaler Bullen

anzukaufen. Angebote sind an die Unterzeichnete Stelle einiureichen. 9429

Atzenhain, den 27. Dezember 1917.

Großh. Bürgermeisterei Atzenhain.

Erb.

Voin 23. 12. ab fallen die Urlauberschnellzüge 123 Trier, ab 6*o vorm., Cvdlenz an 90-', Marburg ab 105 um., Berlin-Friedrichstraße an IW nachts, und A 124 Ber- lin-Friedrichstraße ab 702 norm., Marburg ab 536 nachm., Lob lenz an 857, Trier an 1113 nachts, sowie die D-Züge 125 Metz ab 4?-3 nachm., Lob lenz an 853, Marburg ab sZw vorm., Berlin-Friedrichstraße an 950 vorm., und D 126 Berlin - Friedrichstraße ab 7 M nachm., Pcarburg ab 413 vorm., Covlenz an 755, Metz an 1254 nachm., vorüber­gehend aus. A 123/124 und D 125/126 treffen letztmalig am 25. 12. in Marburg und Loblenz ein.

Königliche Eiscabaüudirektion Frankfurt (Main).

Am Montag mittag zwischen 4V 2 5 Uhr wurden ans dem Güierschnvpen zwei Kisten Biaarren irrtümlich auf- geladen, gezeichnet: 6. D. u. b. B. L O. Dem Wieder- bringer eine gute Belohn. Bahn-Sped. A. Lh nckcr»

Am 1.Feiertag ein schwarzer Daunengürtc! verloren. Bille abzugeben 08173

_Sonnenttrgffe 1

^crHerr,welch.am 2. Feier« ^ tag auf d. Liebigshähe den HnL irrtümlich verraus»cht hat, ist erkannt u. wirb gebet., dens. b'rLdvsrsir. HI umzut., andernf. Anz. erst. wird.

Diejknigr Person

welche am Sonntag morger die Geldtasche auf dem Wegc von Wieseck nach Gießen ge> funden hat, ist erkannt unt wird gebeten, dieselbe geger gute Belohnung bei Will, Friseur. Ääcßen, Neuen Baue l.abzugeb. 0318

and D&menabfetlunft.

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Leitung:

Hofrat Hermann Steingoettor

Sonntag. SV.Dezbr. 1917, nachmittags SV* Ubr:

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