Ruhe sanft, du treues Herz,
Du hast den Frieden, wir den Schmerz.
Tieferschüttert und unerwartet erhielten wir die traurige Nachricht, dass am 20. v. M. an seiner am 10. v. M. erlittenen schweren Verwundung unser heissgeliebter, braver, hoffnungsvoller Sohn, unser herzensguter Bruder
Kanonier Wilhelm Wagner
Inhaber des Eisernen Kreuzes il. KI. und der Hess. Tapferkeitsmedaille nach 12 monatiger treuer Pflichterfüllung in einem Landwehr-Fussarlillerie- Bataillon im blühenden Alter von 20 Jahren in einem Feldlazarett gestorben ist.
ln tiefer Trauer:
Heinrich Wagner I. und Frau Otto Wagner, z. Z. im Felde Sophie geb. Häuser Katharine Schmidt
Georg Wagner, z. Z. im Felde nebst allen Verwandten.
Leihgestern, den 28. Dezember 1917.
Wiedersehen war seine und unsere Hoffnung.
Ueberführung erfolgt später.
Für die wohltuenden Beweise herzlicher Anteilnahme beim Heimgange unserer lieben Mutter sagen aufrichtigsten Dank
Familie Ludw. Henß Familie Heinr. Henß Familie Carl Straub.
0Ä11I
Den Heldentod fürs Vaterland tin jugendlichen Alter von 23 Jahren starb unser lieber SangeSbruder
Ernst Müller
Mnsketier in einem Res.-Juf.-Regt.
Wir verlieren in dem Heimgegangenen einen lieben, treuen Sangesfreund, dem wir stetö ein ehrendes Andenken bewahren.
Gesangverein Eintracht Steinbach.
I. 93.: Pitz.
Sletnbach, den 29. Dezember 1917. 68148
Bekanntmachung.
Tic.Ausgabe der unterwertigen Wlurst erfolgt für btc 52. u. 1. Woche gemeinschaftlich für die.Bezirke 1—12 Montag den 31. Tezember 1917 in der: lekarrnten Verkaufsstellen.
Gültig sind die Marken für die 52. und die 1. Woche. Gießen, den 28. Tezemder 1917. 9398B
Ter 'Oberbürgermeister /LebenSmittÄ amt). _
Giessen, den 28. Dezember 1917.
Allen denjenigen, die an unserem schweren Verluste teilnahmen, sagen wir hiermit herzlichen Dank.
08138 Fimilie M ItrBui
Gießen, den 28. Dezember 1917.
9410
Verteilung von Kunsthonig.
(Ausgabe Nr. 8.)
1. Auf den Bez-ugsabschnitt Nr. 8 d?r Lebensmittelkarte wird in den nLcl)steu Tagen durch die Kleiuhaudels- gefchäfteKunsthonig verausgabt.
Tie BezugSabfchnitte sind in der Zeit vom 31. Dezember 1917 bis 4. Januar 1 9 18 in den .Neinhandelsgeschäften gegen Aushändigung des vvrgeschrie- limeu Bestellausweises, auf dem die Firma des Geschäfts, die Zahl der abgelieferteu Wschnitte und die vc ummer der Ausgabe anzngebeu sind, abzuliefern.. Wer l>eu Beziug-sabischnitt 8 nicht rechtzeitig abgibt, kann bei der Verteil urig! nicht berücksichtigt werden.
2. Tie Kfeinhandelsgeschäfte haben die Abschnitte auf Bogell aufzukleben und mit einer Aufstellung über die Gesamtzahl der vereinnahmten Wschnitte NS spätestens 6. Januar 1918 dem Stadt. LÄtensmittelamt zur Prüfung einzureicheil.
Auf Grund der eingereichten Abschnitte erhalten die >tleinhandelsgeschäfte Bezugsscheine zuni Bezug der Ware durch einen Großhändler der Stadt Gießen.
3. Tie auf jeden Abschnitt entfallende Menge, sowie die Zeit der Ausgabe werden itocfr bekanntgegeben.
Gießen, den 28. Dezember 1917. 9396B
_Ter OberÄürgermeister (LebenSmittelamt).
Ausgabe von Salz.
(Ausgabe Nr. 7.)
Die Ausgabe des auf den Abschnitt 7 der Lebensmittelkarte bestellten Salzes erfolgt in den Kleinhandels- schäften von
M o n t a g d e n 31. Dezember 1917 ab.
Auf jeden Abschnitt eickfallen 250 Gramm zuni Preise von 8 Pfennigen.
Gi eß eil, den 28. Dezember 1917. 9397B
_Der Oberbürg ermeister (Lebensmittelamt). _
für dir kiilWnkung drs Zttkallliiks elrktrislhcr Arbeit.
..In Ergänzung der Bekanntmachung des Reichs kom- mckfarS für die Kohlenverteilmlg über die Einschränkung deS Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. Wvember 1917 iverden nn Einverständnis mit dem Vertrauensmann des Reichskommissars folgende Orts Vorschriften erlassen:
8 1.
Ter Verbrauch gegen Entgelt abgegebener Elektrizität wird im allgemeinen auf 80 v. H. des Bezuges im ent- jsirechenden Morrat des Jahres 1916 eingeschränkt. Ist der Verbrauch im Vergleichsmonat aus besonderen Gründe:! außergewöhnlich hoch gewesen, so kann ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt werde::. Stärkere Einschränkungen können im Einzetfalle insbesondere bei kriegsunwichtigen Anlagen und Betrieben, verfügt werden, desgleichen bei Abnehmern, deren Verbrauch in keinen! Verhältnis zu dem von gleichartigen Abnehmern steht. Bei bestimmten Abnehmern können Maßnahmen, wie stärkere Einschränkung oder Sperrung zu bestimmten Tagesstunden, angeordnet werden, die eine Verringerung der Belastungsspitze oder eine gleichmäßigere Belastung zu anderen Tageszeiten herbei führen.
8 . 2 .
Verbraucher, die vor dieser Bekannt::!achung bereits Einschränkungen des Verbrauches elektrischer Arbeit vorgenommen hatten, können Berücksichtigung bei Durchführung dieser Bekanntmachung beantragen.
Der Antrag ist mit Gründen versehen in doppelter Fertigung schriftlich bei dem Verttauensmann zu stellen.
_ , c .. §3.
tfür jede während der angeordneten Sperrzeiten oder trotz besonderer Warnung über die zugelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde hat der Wnehmer an das Elektrizitätswerk zu dem tarifmäßigen Preise einen Zuschlag von 50 Pfennig zu entrichten.
8 4.
Auf Neinverbraucher, das sind Wirehmer von elektrischer Arbeit mit einem Jahresverbrauch von höchstens 250 Kilowattstunden, findet die Bekanntmachung des
Beremder 50er von 1866»
Tiefberrübk setzen wir unsere Mitglieder von den: Ableben unseres Schriflführers
gem Jo’ia« €äll?rs
in Kenntnis und bitten, ihm — Sonntag nachm. 3 Uhr — zahlreich die letzre Ehre zu erweisen.
Der Vorstand.
Gießen, den 29. Dezember 1917. 9402V
Recchskommissars über die Einschränkung des Verbrauches elektrischer Arbeck und diese Ortsvorschrift keine Anwendung.
Trotzdem ist jeder Kleinverbraucher zu größter Sparsamkeit beim Verbrauch Llektrisck)er Arbeit verpflichtet. Wird in: Privatgebrauch nicht gespart und zeigt sich, daß die Nein Verbraucher mehr verbrauchen, als je nach der Größe des Haushaltes bei weitestgehender Sparsamkeit unbedingt erforderlich ist, so bleibt Vorbehalten, allgemein für Neinverbraucher Einschränkungen anzuordnen.
_ . § 5.
Die m § 1 festgesetzten EinschrLikungen gelten für alle Llbnehmer, insbesondere auch für die Abnehmer elektrischer Arbeit zu industriellen und anderen Mraftzwecken.
Für Betriebe, bie besonders kriegsnotwendig oder im öffentlichen Interesse dringend notwendig sind, kann auf Llntrag, der bei dem Vertrauensmann schriftlich mit Gründen versekpen in doppelter Fertigung einzureichen ist, 'die Einschränkung des Verbrauches elektrischer Arbeit teilweise oder ganz außer Kraft gesetzt iverden.
Für die Durchführung sind die vo:u Reichskommissar Dir die Kvhlenverteilung herausgegebenen Richtlinien maßgebend. ,
.8 6 .
Für Abnehmer mit einem Anschlu ßw ert übdr 30 Kil-o^ :vatt kann eine Sperrung der Stromentnahme zwischen dem 16. Februar und 15. November in den Nachmittaasstunden von 5—7 Uhr und zwischen dem 16. November und 15. Februar von 4—7 Uhr angeordnet werden. Stromentnahme für Beleuchtungszwecke in: geringmög- licheu Umfange ist auch während dieser Sperrstunden zulässig.
Ter Vertrauensmann ist berechtigt, eine Verschiebung der Mittagspausen um 1 [ 2 bis 1 Stunde anzuordnen.
§ 7.
Neu hinzugetreteue Abnehmer werden bei der Zu- tellung nach gleichen Grundsätzen behandelt, wie die schon vorhandenen gleichartigen Abnehmer.
8 8 .
Neuanschlüsse, sowie Erweiterungen bestehender Anlagen dürfen nur auf Grund besonderer Genehmigung be3< : Vertrauensmannes ausgeführt werden.
Ter Vertrauensmann ist befugt, in außergewöhnlich dringe:rden Fällen Ausnahmen zuzulassen, solange dadurch die Leistungsfähigkeit der Betriebsmittel des städtischen Elektrizitätswerkes und der Ueberlandanlage nichl unzulässig beeinträchtigt werden.
Für Neuanschlüsse über 10 Kilowatt ist die Zustim - mung der Ktiegsamtsstelle zu Frankfurt a. M. erforderlich.
§ 9.
Tie öffentliche Beleuchtung der Sttaßen und Plätze wirdIveitgehend eingeschränkt.
Jede besondere Beleuchtung von Schaufenstern nacki Geschäftsschluß ist verboten. Im Ladeninnern, in den Gastzimmern der Gast- Speise-, Schankwirtschaften Kaffeehäuser usw. muß vre Beleuchtung auf das Not wendigste beschränkt wetten.
o , , § 10.
Alle Anträge und Beschwerden, auch in den der Entscheidung des Reichskommissars für die Kohlen Verteilung vorhehaltenen Fällen, sind schriftlich in doppelter Fertigung an den Vertrauensmann zu richten.
8 11 .
Ergibt sich in dem Stromversorgungsgebiet des Elek trizitätswerkes und der Ueberlandanlage die unbedingte Notwendigkeit, Einschränkungen des Verbrauches el-eftri scher Arbeit vorzunehmen, so hat der Vertrauensmann Re nach Lage des Falles erforderlichen Maßnahmen an, zuordnen.
§ 12 .
Als Vertrauensmann für das Stromversorgungsge» biet des städtischen ElektrizitätsN.>erkes und der Ueberland- anlage habe ich deren Direktor, Herrn Stolte, bestimmt
L 13.
Wer ttotz besonderer Warnung mehr elektrische Arbeit verbraucht, als nach dieser Ortsvorschrist oder nack der gemäß 8 11 getroffenen Anordnung des Vertrauensmannes zulässig ist, oder wer sonstigen Bestimmungen dieser Ortsvorschrift, insbesondere 8 8, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000.— Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
8 14.
Tiefe Ortsvorschrift tritt am 1. Januar 1913 in Kraft.
Gießen, den 21. Tezeml^r 1917.
Ter -Oberbürgermeister: Keller.
VersitßttUüMzcM.
Donnerstag den 3. Januar 1912. «achmittaaS 2 Mir. werde ich zu (Sichen im Hofe Neustadt 55, Wirtschaft „Zum Pfau" ein im Streit befangenes Pferd lbraune Sture), zirka 6jährig, öffentlich, meistbietend gegen bar versteigern. 9408
Versteigerung bestimmt.
SainiongeS, stellvertr. Gerichtsvollzieher in Gießen.
BekmmtmachZmg.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berujsgenossenschast für das Gr. Hessen für das Jahr 1917 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 2. Januar 1918 bis zum 15. Januar 1918 auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüchedagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs- srist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschast lichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Ve- TÜcksichtigung mehr finden.
Holzheim, den 28. Dezember 1917.
Großh. Bürgermeisterei Holzbeim.
Klotz. 9414
Schasweide.
Zu der Gemeindeschafherde der Gemeinde Atzenhain können noch 5 0 Schafe (Hammel) untergetrieben werden. Bewerber wollen Angebote schriftlich bis zum 15. 1. 18 bei der Unterzeichneten Stelle einreichen, wo auch die Bedingungen einzusehen sind. 9419
Atzenhain, den 27. Dezember 1917.
Großh. Bürgermeisterei Atzenhain.
Erb.
von Nniiguiiütcn. Möbeln, ganzen Elnrichiungen, Alteisen, sowie allen von mir geführten Artikeln. 8808
Louis Rolhanberger.
Bullenmskarrf.
Die Gemeinde Atzenhain beabsichtigt einen
sSMMiM Simmentaler Bullen
anzukaufen. Angebote sind an die Unterzeichnete Stelle einiureichen. 9429
Atzenhain, den 27. Dezember 1917.
Großh. Bürgermeisterei Atzenhain.
Erb.
Voin 23. 12. ab fallen die Urlauberschnellzüge 123 Trier, ab 6*o vorm., Cvdlenz an 90-', Marburg ab 105 um., Berlin-Friedrichstraße an IW nachts, und A 124 Ber- lin-Friedrichstraße ab 702 norm., Marburg ab 536 nachm., Lob lenz an 857, Trier an 1113 nachts, sowie die D-Züge 125 Metz ab 4?-3 nachm., Lob lenz an 853, Marburg ab sZw vorm., Berlin-Friedrichstraße an 950 vorm., und D 126 Berlin - Friedrichstraße ab 7 M nachm., Pcarburg ab 413 vorm., Covlenz an 755, Metz an 1254 nachm., vorübergehend aus. A 123/124 und D 125/126 treffen letztmalig am 25. 12. in Marburg und Loblenz ein.
Königliche Eiscabaüudirektion Frankfurt (Main).
Am Montag mittag zwischen 4 —V 2 5 Uhr wurden ans dem Güierschnvpen zwei Kisten Biaarren irrtümlich auf- geladen, gezeichnet: 6. D. u. b. B. L O. Dem Wieder- bringer eine gute Belohn. Bahn-Sped. A. Lh nckcr»
Am 1.Feiertag ein schwarzer Daunengürtc! verloren. Bille abzugeben 08173
_Sonnenttrgffe 1
^crHerr,welch.am 2. Feier« ^ tag auf d. Liebigshähe den HnL irrtümlich verraus»cht hat, ist erkannt u. wirb gebet., dens. b'rLdvsrsir. HI umzut., andernf. Anz. erst. wird.
Diejknigr Person
welche am Sonntag morger die Geldtasche auf dem Wegc von Wieseck nach Gießen ge> funden hat, ist erkannt unt wird gebeten, dieselbe geger gute Belohnung bei Will, Friseur. Ääcßen, Neuen Baue l.abzugeb. 0318
and D&menabfetlunft.
Montag bei* 31. Dezember lüotel Schütz, 0111 v
■ easion Bram‘35, Plcnon 3äno 22 Ziumer,IKittugs*a.iLbeii]Uiscb
werden preisw. abgegeben
Sek. Imhenser
Hurkiplnlz 9—10.
20 Dutzend
in schwerer Hausmacher' Qualität haben abzugeben
6ödr. Immenser
9386a Marktplatz 9—10.
Achtung!
LMWensitzM
zu den billigsten Preisen, nur noch bis zum 1. Januar zu haben. lEarfctpIalz 17,212.
Sindsntairg.
Leitung:
Hofrat Hermann Steingoettor
Sonntag. SV.Dezbr. 1917, nachmittags SV* Ubr:
Kinder-Borstellung
Dör Lügenpeter
Abends 7Vs Uhr:
81
Singspiel aus Goerbes Jugendzeit von Heinrich Spangenberg. 9ai c.
FRITZ nOWHCK
graue reinwollene Strümpfe, Socken und Füß- linge,schwarze Kinderstrümpfe in allen Größen Damen - Reform - Beinkleider in Wolle und Seide, Kinder-Reform-Beinkleider, blau, in Satin und Wolle.
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