Todes-Anzeige.
Verwandten und Bekannten die traurige Mitteilung, daß unser lieber Vater, Schwiegervater, Groß' vater, Bruder und Schwager
akob Jung,
gestern mittag 2 Uhr von seinem langen Leiden im 70. Lebensjahre sanft entschlafen ist.
Lieh, den 9. August 1917.
Die trauernde Familie:
Wilhelm Stein.
Die Beerdigung findet Samstag, den 11. August, nachmittags 4 Uhr statt.
5923
Freunden und Bekannten hiermit die traurige Nachricht, daß heute nacht nach kurzem Kranksein unsere liebe, brave, treusorgende Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Schwester
Frau Jette Löwenstein Wwe. geh. Roth
im Alter von 74 Jahren sanft entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Samuel Löwenstein.
Lollar, Gießen, Frankfurt a. M., Somborn, den 10. August 1917.
Die Beerdigung findet Sonntag, den 12. August, nachmittags 4 Uhr statt.
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Giessen.
Wir erfüllen die traurige Pflicht, unsere Mitglieder non dem Ablebdu des Kameraden
Herrn Karl Wagner
Maschinenmeister
hiermit in Kenntnis zu setzen.
Beerdigung Freitag 4'/, Uhr auf dein Neuen Friedhof.
.7930 Ter Vorstand.
Nachruf.
18«2—1912*
Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, von dem Hinscheiden unseres Altersgenossen
JohannesStehlmg
geziemend Mitteilung zu machen.
mm Ter Vorstand.
Mliiljc i'ftfliiiiliiiiiiliiilip öff Stillt ßiefjcii. Käse Verteilung.
i Von Freitag, den IN. ds. MtS. 'ab wird in den Kleinbandelsgefchäfteu der Stadt Gießen der ans den Be- Ulgoabichnili Nr. 17 der Lebensmittelkarte entfallende Holländer Kaie verteilt.
Auf jede Marke werden 75 (tirautut ausgegeben. Der Breis für das Pfund betragt 2,40 Mk.
Gießen, den 9. August 1917. 5933B
_ Der _ Cbeibi irgermc i Mer < Lebensmittelantt). _
Bekattntmachttng^
.Zwecks Born ab me von Reparaturen ist die Strom- lieierung im Ueberlaudgebiet mit Ausuah>ue der Gemeinden .Krvfdori Gleiberg. Heuchelheim. Klein-Linden . uild Alleudorf Lahn am Smnuag. den 13. ds. '.Ms., von Vormittage 10 bis mittags 12 Uhr nnterbrochen. S!m (Elektrizitätswerk und Straßendabn der Stadt Gießen. _ Stolte. _
Käufliche Abgabe von B r e n n h o 1 z a tt b i e B fi r ger f cf) a f t.
Es ui die Absicht der Stadtverwaltung. soweit nötig mb mö-lrch. Vorkelrrnngen zur Deckung des Bedarfs
der Bürgerschaft an Brennholz für den Haushalt zu treffen. Es soll von der Versteigerung von Buchen-, Eichen- und Nadeln-Scheit- und -.Knüppelholz vorerst abgesehen werden: diese 5)olzarten iverden vielmehr
seitens der Stadt nach einem städtischen Holzmagazin, gefahren, dort geschnitten und später verkauft. Die Abgabe erfolgt nach Gewicht. Erläuternd sei bemerkt, daß 1 rra Eichen- und Buchenscheit etwa 13 Ztr., 1 rm Eichen- uud Bnchenknfjppel etwa 12 Ztr., 1 rm Nadel-Scheit und -Knüppel etwa 0 Ztr. wiegt. Der Verkaufspreis wird später festgesetzt und richtet sich nach den erzielten durch- schnittliclien Vcrkcntfspreisen des letzten Jahres, dem der »och erwachsende Fuhr und Sägelohn zugeschlageu wird.
Um einen Uebcrblick über den Bedarf der Bürgerschaft an Brennholz zu erlangen, ivird die Bürgerschaft hiermit aufgesordert, bis spätestens 11. August anzumelden, welche Holzart und -menge sie für den bevorstehenden Winter zu erhalten wünscht. Die Änmeldimg soll in der Woche vom 6. bis 11. August 1917 vormittags von 8 bis 10 Uhr, in den Geschäftszimmern der einzelnen Brotmarkenbezirk e erfolgen.
Eine Verbindlichkeit zur Lieferung der an gemeldeten:' .Holzmengen wird nicht übernommen. ~5769
Gießen, den 31. Juli 1917.
Ter Oberbürgermeister. I. V.: G r ü n e w a l d.
Bekanntmachung.
Betr.: Getverbliche Betriebszählung am 15. August 1917.
Auf Grund des H 17 des Hilfsdieustgesetzes hat das Kriegsministeriimr (Kriegsanrt) die Vornahme einer ge- wer-blühen Betriebszählung ungeordnet. Die Zählung soll den Stand des deutschen 0>ewerbes um die Zeit des 15. August 1917, in einigen Punkten vergliclien mit dein Stand vor Kriegsausbruch, erfassen. Die Zählung erfolg! durch Zählbögen, loelch-e den G-ewerbetreibenden durch die beauftragten Zählpersonen zugestellt werden. Die angeordnete Zählung dient kriegswirtschaftlichen Zwecken von höchster Wichtigkeit. Es ist daher vater- ländiscl>e Pflicht, jedes Entgegenkommen zu zeigen und vor allem den Zählbogen aus das sorgfältigste auszu- süllen. Stenerzwecken dient die Zählimg nicht. Widerwillige und Säumige werden nach 8 18 des Hilssdienst- gesetzcs streng besttaft. Für die Ausfüllung der Zählbogen gilt nachstehende Anleitung. Wer den Zählbogen nicht selbständig auszufüllen vermag, ziehe den mit der Zählung in dem betreffenden Bezirk Beauftragten zu Rate. Der Zählbogen ist bis z n m 15. A u g u st auszu- süllen, da die Abholung bereits am 16. August beginnt.
Gießen, den 7. August 1917.
Der Oberbürgermeister. I. B.: E m m e l i n s.
Anleitung.
1. Jeder, auch der kleinste gewerbliche Betrieb, l)at einen Fragebogen anszuflillen, auch wenn der Betticbs- inbaber allein, ohne irgendwelche Gehilfen oder Motoren arbeitet, ebenso jeder Heintarbeiter oder Haus- gcwerbetreibende. Desgleichen sind auch die Leiter öffentlicher gewerblicher Betriebe iReichs . Staats-, Kom- munalbetriebc' zm Ausfüllung von Fragebogen ver
pflichtet, mit alleiniger Ausnahsne der Eisenbahn-, Post , Telegraphen- Und Fernsprechbetriebe: es sind aber die Werkstättenbetriebe dieser Verkehrsanstalten als Gewerbebetrieb zu zählen.
2. Da es sich nur um eine Aufnahme des Gelverb es handelt, bleibt die Landwirtschaft völlig unberücksichtigt. Selbstverständlich) sind aber die der Landwirtschaft häufig angegliederten gewerblichen Unternehmungen wie Brennerei, Brauerei Znckerfavrik, Stärkefabrik, Bäckerei usw. als das, was sie sind, also als Gewerbebetriebe, zu zählen. t
3. Der Begriff „G e w erb e" ist im weitesten Sinne
zu verstehen, insbesondere gehört dahin Handwerk Industrie, Baugewerbe, .Handel jeder Art, Bergbau, Hütten, Salinen, Gast- und Schankwirtschost, auch Hotels und Pensionen, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen, soweit sie vorwiegend Ern>erbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser, Lazarette und ähnliche, ganz oder überwiegend Wohlfahrtszwecken dienende Einricki- tttngen, weiter Versichcrnngsgewerbc, einschl. der Krankenkassen und Bernfsgenossenschaften, Verkehrs- und Transport - Unternehmungen, Theater-, Musik- und Schaustellnngsgewerbe. Fischerei. Gärtnerei, ebenso alle militärischen Gewerbebetriebe. Auch solckre Betriebe oder Unternehmungen, wenn auch kleinsten Umfanges, sind mrfzunehmen, die nicht genau in eine der vorstehend auf-» geführten Gruppen passen. 1
4. F i l i a 1 b e t r i e b e sind stets als besondere Betriebe zu zählen, jede Filiale füllt also einen besonderen Fragebogen ails, genau ivic das Hauptgeschäft, das die Angaben über Personal usw. wiederum nur für seinen Bereich, nicht etwa noch für die Filialen zu machen hat. Dementsprechend sind z. B. bei Großbanken die Zentrale einerseits und die einzelnen Depositenkassen andererseits, stets als getrennte Betriebe zu behandeln. Dagegen füllt beispielsweise ein Warenhaus nur einen Bogen für seine sämtlichen Abteilungen (nt£; hat es dagegen noch ein Zweiggeschäft in derselben Stadt oder in einer anderen, so stellt das Hauptgeschäft einen Fragebogen aus und jedes Zweiggeschäft ebenso.
5. Kombinierte Betriebe sz. B. Eisengießerei und Maschinenfabrik. Schlächterei tmd Bäckerei. Kolonial- ivarenhandel und Aussch)ank u. a. m.) stellen stets für den gesamten Betrieb mir einen Fragebogen aus.
6. Alle Angaben sind grundsätzlich für den 1 5. A n g n st 1 9 1 7 zu machen. Liegen jedoch für diesen Tag ungewöhnliche Verhältnisse vor iz. B. Streik, Aussperrung, Betriebsunfall), so soll der Betriebsinhaber die Angaben für' eine naheliegende normale Zeit (also etwa Durchschnitt der ziveitcn oder vierten Augnftwoche) machen. F ü r die Angaben, die s i ch auf die Zeit vor dem Kriege beziehen, ist dagegen grundsätzlich niemals der 1. August 1914, sondern der Durchschiritt der letzten Juniwvche 1914 zu wählen, da bei Kriegsausbruch die Verhältnisse fast überall anormal ivaren.
Gießen, den 7. August 1917.
Der Oberbürgermeister. I. V.: E m m e l i u s.
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