Nährmittel-Verteilung.
Für bcrt Monat Juni lounrncn svlgendc Nährmittel Wir SÜu^tabc:
1. NäHrmitbelkarte A (gelbe Kort«):
auf Abschniti 3 : Suvpenfabrikatr;
2. Nährmittelkarte B (rote Karte):
ans Abschnitt 6: Oftiefc,
7: .'öaferibrfeit,
,, X: (>VrauDtn!;
3. NähiTMitttlkaine C (bleue Karte):
aus Abschnür 8: Tcigivanm,
.. 9: (Graupen,
.. 10: Haferslocken.
„ 11: Suppen sabttkare.
.. 12: Sago.
4 Skr die aus ihn entfallenden Waren — die ab- zuachendc Menne wird spärer bekannt gegeben — zu beziehen ünmscht. dal unter Erläge der Nährmittel- kartt bei einem Nein Händler der ^tadt Gießen b i s zum 18 3 n n i 19 17 eure Bestellung aufzugeben.
Dabei ist daraus zu achten, das; das Klelnhandelstseschätt nur die au s gern sensu Bestellmarken abtrennt und aus der gleichzi'ieruren Ouitttings- imd Bezugsmarse die 'Bsiteltung durch Eintraguna ferner Jirma bestätigk Wer dre beitimmte Frist nicht ein HM. verliert den Anspruch aus die in diesen: Monat ihm zustthende Ware
5. Die NeenHandel Sgoschäste haben die Bestellmarken aus die in Betracht lammenden Besbell^en iruszuklelxui und s p ä t e st en s a in 1 9 I u ni 19 17 dein Lelrears- mittefonrt zur Prüfmrg einzureichcn. Aus Grund der eim^reichlsn Marken crhalterr die .NeinhandelSgeschäite Bezugsscheine btt beit Bezug der Waren non einem Großhändler der Sta5t Gießen. Nichteinhaltung dieser Frist zieh! den Ausschluß des lettre den den Neinhandels- aeschästes non der Betei.1i.Mvng Dt deni Berttieb rnit Nährnriiteln nach sich.
6. Tie Besttllbogen könnett aus dem Lebensmittelamt «regen Ermattung der «Selbstkosten in Empfang geiuimmen
werden
Gießen, den 11. Juni 1917. 4617
Ter Oberbürgermeister: Keller.
. — . .. . ---—L-
Törrgemüse-V'.rteilttiig.
1 Ari! den B e z n gsabschnitt 12 dm' Lebensmittelkarte nnrd DörrgLinüse verausgabt. Die Be Zugsabschnitte , sind bis s p ei t c ft c n o ; u m 20. b. M. in einem hiesigen Kleinhandel-sgcschäfte abzugeben.
2. Die vereinnahmtest Marken sind von den Nein- Handelsgeschäften am 21. d Mts. auf Bogen aufgeklebt unter Angabe der Zahl dem Stadt. Lebensmittel- amte einznr.'ichen.
3 Ter Zeitpunkt der 2Eisgabe und die aus jeden Abschnitt entfallende Menge werden besonders bekanntgegeben.
Gießen, den 12. Iran 1917. 4618
. _ Der Oberbürgermeister:• Kelle r.
Auf Anordnung der Reichsstelle für Oknnrsc und
Obst in Bt'rlirt hat eine Bestand Sau sncch ni e der bei dem Groß und Kleinhattdel lagernd«ni gebrühten und ungeblühten >do1ländiscl>eu Faßbohnen ttattz-usinden.
, Ich fordere daher alle (Ynoß und NeinhandelS- geschäste der Stadt Gießen zur Anmeldung der in ihrem Besitz befindlichen gebrühter: :rnd ungebrühten Holländischen Faßbolmen bis spätestens 20. d. Mts. auf. Die Meldungen haben ) christlich bei dem Städt. Äben^- mitbekamt zu erfolgen; die vorhandene Menge ist in kg anMgeben ^
Unterlassung der Anmeldung wild versolgü
Gießen, den 12. Juni 1917. 4616
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Ausgabe von Siißstoff(Saccharin).
In der Zeit vom 15. bis 3 0. Juni 1917 wird gegen bot LieferungSabschnitt 6 der Süßstoffkarte „II" (blau- von den Süßßvff-Abgabestellen Sütz- Üoss abgegeben ES gelärmt ft« Brieschen aus den A b s ch n it t zur Ausgabe. Mtt dem 3 0. Juni 1917 iterliert der Abschnitt 6 seine Gültigkeit.
Nach diesem Zeittnmkte nicht abgerusenc Süßstoff- mengen dürfen von den Mgabestellen frei verkauft werden.
Gießen, den 13. Juni 1917. 4615
Der Oberbürgermeister: Keller.
Tie hessischen Landesbezugsscheine für den Bezug von Zucker für die Mpnatc I u l i u nd Au gu st 1 9 1 7 such emgetroffen. Dieselben ftmneu von den Klein Handelsgeschäften. aus dem Stadt. LebenSrnittelamt in Empfang genommen werden. Diese Bezugsscheine müssen >väte- st e n s bis 20. Juni 1917 durch einen Großhändler | der Stadt Gießen bei der Einkanfsgesellschaft für das Großherzogttm: Hessen in Mainz zum Umtausch in Reichszuckerscheinc iwrgelegt sein: später eingehende Scheine werden als ungültig zurückgewiesen. Ersatz für solche Scheute ist ausgeschlossen.
Es i st daher t u n li ch ste Beschleunigung bei 6er Einlösung der Landes-Zuckcr- bezugsscheine geboten.
Gießen, .den 12. Jutti 1917. 4614
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Der HÄroWen Auszug über die ntts 1. Viecteljahr 1917 an die Zweiganstalt der .Hessen-Nassauischen Vau- .getverfsbenusgenossenschast zu entrichtenden Bersict^- rnngsbeürägc liegt während der nächsten zwei Wochen zur Einsicht der- Beteiligten im Stadthause. Seitenbau, aus.
Gießen, den 1. Juni 1917. 4619
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Jeldpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund der Artikel. 36 und 43 des Feidstraß- gesetzes vom 13. Juni 1904 wird nach AMörung der Stadtverardneten-Bersammlung und mit Genehmigung des Großh. Neisamts Gießen 6. Jmn 1917 für
die Fcldgemorkung der Stadt Gießen angeordnet, daß f ä nz t l i che offenen und ein gefriedigten bepflanzten G ru n d fr ü cke in der Zeit vom 15. Iu ni bis 15. Oktober 1917 von abends 10 Uhr bis morgens 5 U b r n n d oo m 16. O k - t o b e r 19 17 ab von abends 9 Uhr bis m o r - g e ii s 6 Uhr geschlossen sind n u b bcrt 1 n. B c - treten allen Bcrsonen , a iert) den Eigen- tümern, verboten i st. Ausgenommen sind Flächen, die als HauSgärten bieiten uud mit dem Nohiihaus- besitz unmittelbar verbunden sind.
Zuwiderbaiidlungkvi werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit .Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Diese Anordnimg tritt mit dem 15. Juni 1917 in Kraft.
Gießen, den 11. Juni 1917.
Ter Oberbürgermeister. I. B.: G r ü n e w a t d.
Handhabung der Heldpolizei in der Gemarkung Gießen.
Gustav Herrn. Wilhelm Bovi und Johann Weber sind als Hilfsfeldschützen für die Gemarkung Gießen ernannt und verpflichtet worden
Gießen, den 11. Juni 1917. 45618
Der Oberbürgermeister. I. B.: Grünewald.
Oor durchwehte
4515ss
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Tonncrötag, den 14. Juni, abends 8 Ubr
in der neuen Aula der Umuenitnt.
1. Bortrag aeS Herrn Medi^rnalrai tt,-. Walket’ über di" wtilchuersorgung in Gießen zugleich Anfrage, ob während der heißen Sommermonate der Berka ui von Magermilch ein ge stellt und die ivkagormilch zur Käse dereitung verwende! werden soll.
2. Ltuösprache >md Ahiiimmung über dieselbe Frage. Alle Hausttmlen. aus, '.'iinnmitalieder. ßlid emgeladeli.
an der Beriamlnlung ^ Äuituvmung reilznuehmen.
Tic Borfitrendc.
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Giessen
Telephon 2064
J
Bekanntmachung.
Der I50ii dem Gemeind erat durchberalene Voranschlag der Gemeinde .^.Melbach für das Nechnnngs- jahr 1917 liegt vom 15. Jmti lfd. ab eine Woche lang an nnter-eichncter Stelle ;,ux Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll mährend der Osfenlegnngs- srist vorgebracht weiden. Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der die Ausmärker beizutragen haben.
Kessclbach. den 13. Juni 1917. 4635
Großh. Bürgermeisterei Kesselbach.
I. V.: Weber, Beigeordneter.
Einjährigen*,
Friniarclfa«,
Abiturienten*
prüf {ob g.
Durch den Besuch der Unterstufe ffenüsou Kinder unt. 14 Jahren d er pesetzl ich an Schulpflicht (Minist Verfügung vom 13. V. 14).
Näheres durch Direktor Brackemann, Lud w igstr.70, F ernr 633
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