Ausgabe 
15.5.1917 Drittes Blatt
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Nr. M

VEer Zlatt

^r. Jahrgang

K-ttch mit AuSnahrne des TvnrckagL.

«che»« AaEeMkM«- und RwfeW«*t fSr den Kreis Gictzen".

VaftschtSKmto: Zrrmkfurl am Main Kr. \\föb. vaskVeriehr: S.Werdcdan? Eichen.

SieastG, i . A«I M

ZwilliugSrunddruck und Berta-:

Brüh lssch« UniversitätS-Bnch-u.Steindruckerel. R. Lange, Gießen.

General-Anzeiger für Gberheßen

Schriftleitung. SefchLftssteLe und vruSerei:

Schulstraßc?. GeschäflZstelle u. Verlag: sqK51, Schrift leitung: 112.

Anschrift für Drahtnachrichten: AnzeigerGießen.

Dis Folgen des Tauchbootkrieges und das englische

Parlament.

Ü Bern, 14. Mar. MTB. Nichtamtlich.) Die Lebaismitlelirrge «rw der DwLl^bvotkckeg brfte.^n die Hrorptgeg-m stände der Tebllten in bcäbat fc&rfem des englischen Parlam ents am 8. Mai Am Ob«r ha u se tadelte LnL> Buchmafter an der Regierung, chre^deäungen darüber, ob das Land durchzuhalten vermöge, -edenso wider, pruchÄwll seien wie ihre Leben-sm fftelversorg^ingen. «Er rLglr, daß sie ihre diesbezücfliick^l Bäaßnahmen nach Art der 58ett2brta: vvn OUlachÄbereien anpreise, und ersuchte mn eine ErDLarag über die Nahrungsmckpelbeständ-e -und der: Umsang der DgDchbwtz^ahr. Änd Beresford bezcickinet die Sagender »Schiff^chrl als lehr ernst stnd betonte, daß die Tauchboote -vrf««se der langer werdenden Tage, der müderen Bittcrimg mck teö^sa: märe Vergrößeren Typen der Unterseeboote noch ge- führÄcher wurden. Line Periode der größten Gefahr Ijetfce der Zeitraum von Mitte Juli bis Oktober fein Ter V^tMgsmjüA'llEtvollchrr Lord Devonport sagte- Die No-, rechret ruft der Möglichskeit noch zahlreicherer Schifss- »rtfeu7).,lge!i und trifft daher Maßnahmen, um unnötige Einfuhren yÄTülun arrsznschalten. und die verfügbare Tonnage für unum- ^glrÄ rEvendige Güter vorzu-bchalten. Selbstredeird ist c* müg- fedji, dich dre Versenkungen in erschreckendem Tempo ^«nehmen und die erwartete Zahl io eit übersteigen fwmesi;

sofern die Verheerungen der Tauchboote ein annehmbares ^chrstbernlich.bi tSmarimunr nicht tib-ersveigen, werden wir hinsicht­lich des Brotgetve-des inet ziemlich befriedigend eil Reserv en bis N«. Zvft der Esten Ernte drrvclHalten. Hinsichtlich der Fleisch- versiwgung ist die Lage güuffg. Tie Einfuhr seit Jahresbeginn ist pnr wenig niedriger als . dem entsprechenden Zeitabschnitt des Borfahres. Tie Heimischen Herden sind ebenso groß, »vewc r«A großer aE je zuvor. Fleischnot ist, falls sich der'Becheln in Vernünchgen Grenzen Mt, schwerlich zu befürcksten; daher wird dre FfeHchernftrbr, ^rm Man für andere Güter zu gelvmncm, wogKcherioerse zeitweilig eingestellt Werden. Mich wrrd beabsichtigt'.

NatiomeriingsmetlsodOk, werde aber zur Zwangsvatvonieruing nur schreiten, wenn eine imabweisbave Notivendigkeft vorliege.

Iw Unterhause erklärte Bathurst, die Statistiken der Bäcker hätten im April eine vierpoozentige dllmahme der Brot- veAäufe gegenüber dem März nachgewiesen. Redner warnte jedoch, vor einem zu frühen Optimisnru-s; die bloße Tatsache der Ab­

nahme des Brotverzelws sei nicht ausreichend, um vor: der Zwcmgs- rahonrerung abzusel/en, falls sie Ms anderen Grü

...Gründen notwendig

ci-K'ictite. Botchlrst erwähnte, daß die Eßbarkeit gewisser Pflanzen geprüft worden sei, aber ohne sonderliche Erfolge.

Ans Stadt ur»d LanS.

Gießen. 15. Mai 1917. Merkwürdigkeiten des Frühlings 1917.

Die Blütezeit unserer heiinischen Pflanzenwelt verdient in diesem ^ahr nach dem langanhaltenden Winter und dem fast winter lrarten 7^1 ir.lvf-iirr» fnpfnuhirp 9-Wjflfcf-irwrt f i*. tkt. Kav

den fleischlosen Tag abzuschasfen, da die Enthaltm'.g vom Fleisch- «ooiis derl Verzehr von Brot imd anderen schwerer beschassb.

raren

Lebe»srmlleln unliebsam vergrößere. Die Vorräte an Fettstoffen sind größer als im Vorjahre. Die vorgMnnMmen Margarme- VvVmMsen hatten i hren Grund nicht in dem Mangel an Margarine, Indern in der Unregelmäßigkeit der aus Holland kommenden Bersihffsungen. Teoonport vermied es, sich> über die Frage, ob die Enrführung der Zwangsrationierung beschlossen ttmden sei, offen Msznsprechen. Lord M i-lne r erklärte im Namen deS Kriegskabinetts, die Regienmg prüfe die verschiedenen

1 1 1 ^ , a'2T f>X>8&Bi\!3/7%äiaUK&a&X£I5f&&SaEM

lwnm Jrühli-rg besondere Beachtung; sie ist in der Folge, wie va^» Aufblühen der einzelnen Pflairzenarten einsetzt, von einer solckferr urgrnwhnlichbnt, wie sie wohl noch niemals geschaut wurde. Alle Blütenpracht, die man unter normalen Verhältnissen sonst von ^.larz bia Ende Mai nackfeinander wie. am Schnürchen bewundern konnte, drängt fich in diesem Jahr auf die Zeü von Anfang bis Ende Mar zusammen. Die Märzblüher, die Magnolien, Berberitzen urch Mandel- und Pfirsrchbaume, die im April bllihenden Kichckien, Früh­apfel und anderen Stein- und Kernobstarteu und die später im Mai einfftzenden Blüher prangen gegenwärtig irerwiurdert und sriedlich nebeneinander. In die,es Blütenmeer schieben sich bereits die leuch­tenden Kerzmr d^r Kastanien mrd die Dolden der duftenden Säringe Und unter der blütenschweren Fliederlaube duften die Märzveilchen und nicken Primeln, vereinzelte Schneeglöckchen, Hyazinthen und Tulpen. Ueberall, wohin das Auge blickt: Gegensätze und U'.rae- wöhulichkeiten. Im Walde sckwut der oft schon unter dem Sckme blühende Seidelbast hertte im Mai verwimdert aus den ihm fremden Waldmeister und ans das weiße Blütenmeer der Obsthaine'im fernm Tal. Im Wiesengrinid blühen das frühe Mefenschamnkraur und die gelbstrahlende Sumpsdotterbinme im Iabre 1917 lustig nebm der schniefelfarbenen Iris und ander eri Mallmoerir. Und auch in de ns Gen üsegärten drängen die BorsrMings^mächse Heuer mit unge­stümer Kraft um die Wette mit den Mawemiffen der Sonne ent­gegen. Pflanzen, Sträu-cher, Bäume und Krwlter, deren Blütezeit monatelang von einander getrennt sind, haben sich« im Mai 1917 zu einer Blüten- urrd Farbensymphonie von unerhörter Schönheit und Reichhaltigkeit zusamniengefunden. So darf das Jahr 1917 in pflanzenphänologffcher Beziehung als eins der seltsamsten und an Ueberraschungen Wechsel vollstes für immer verzeichnet werden.

** Auszeichnung. Dem kriegsfreiwilligen Gefreiten Kurt Braun, bei einer Art.-dAetztruppe im Westen, Sohn des Bür­germeisters Braun in Krosvorf, wurde das Eiserne Kweuz 2, Kl. verliehen.

** Schwarz-Weiß-Theater. Seltersweg 81. Vom! Dienstag, 15. bis einschließlich Freitag, 18. Mai, wird gegeben: Dos Opfer des Alkohols", Familiendranra in 3 Akten.Int Sckfützengraben", hochaktuelles .Kriegsbild in 2 Mten, ausgenom­men auf dem westlichen Kriegsschauplatz; Regissai.r und .Haupt­darsteller : Fritz Steidt. Außerdem das zweiatnge Kriminaldrama Neue Liebe, neues Leben", mch ent gutes humoristisches' Bed Programm.

Landkreis Gießen.

o Stein heim b. Hungen, 14. Mai.

. Mit der Hessischen

-vapferkeitsmedaille ausgezeichnet wurde der Musketier Friedrichl Schneider von hier. Schneider steht schon seit Kriegsbeginn iw Felde.

Kreis Lauterbach.

ü F r eiensteinau lKreiö Lauterbach), 14. Mai. Am vergangenen Samstag machte der Landniirt Johs. Neusinger

seinein Leben durch Erhängrnr ein Ende. Der rasch zu Hilfe gerufene Arzt konnte nur den Tod seststellen. 9teusinger, der sck-on längere Zeit an Schwermut litt, versuchte schon einmal, gewaltsam leinem Leben ein Ziel zu setzen, indem er sich mit dem Rasier­messer eine schwere §>alswunde beibrachte.

ü M 0 0 ser Grund, 14. Mai. Die Frühjahrswiesen bieten uns in reichlicher Menge ein nnldes Gemüse, das sonst karrm bekannt ist, aber in jetziger Zeit seines Nährwertes und Wohl­geschmackes wegen vwt inehr berücksichtigt werden müßte. Es sind dies die üppig nmchsenden Blätter des Hirschz u ngen - K n ö 1 e % i ch s. In Frieders zeit wurde er von der Bauersfrau als erstes Frühlingsgemüse geschützt und ist unter dem 9camen.Laage" oder ,,Lauch.e" fvohlbekannt. nicht aber etwa als einAruie- leutsejsen", londern als ein von jedermamr gern gegessenes Gemüse^ In Geschmack, Aussehen und Zubereillmg kommt cs dem Spinat sehr nahe. Da es eben in fast unerschöpslickien Mengen hier wächst, tonnte es mit leichter Mühe gesammelt und sacbveise dem ?Aarkte zugeführt werden, als ein billiger und vollgültiger Ersatz für den teuren Winterspinat. Man darf dem Knöterich inckü mit Miß­trauen als. einem der eben oft empfohlenenErsatz"-ifiemüse gegenüber treten, da er ja schon jahrzehntelang in hiesiger Eggend von ^ jedermann geschätzt wird. 9tur hat der Bv gelsberg er Bauer nie daran gedacht, diese natürlirhen Gemüsereichtümer dent Markte zuzu führen.

Amtlicher Teil.

/ ! Nr. Mc. 100/2. 17. K. R. A.,

KetreMd' VeschlaWühme, wie-echolte BeMydserhebung und Enteignung Aon DchillaLiomapparaten ans Kupfer und Achferleglsrnngen Messing. Ksigus; und Vronze) und freiwiliige Adüeserüng von andere!; Vrennsreigeräten aus Aupfer Md Anpferlegierungen (Messing, Rotguß und Vronze).

Vom 15. Mai 1917.

Nachstehende Bekanntnrachung wird auf Ersuchen des König- LichM Rriegsmimst'wiums zur allgemeineu Kenntrns gebracht mit idem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgenreinen Strafgesetzen Köh«e Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Vor- ffchrisren über Beschlagnahme und Enteignung nach L- 6*) der Be- kavrtmachuug über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom ^4.Zu7ri1915 iReichs-Gesetzbl. S. 357), in Veibindung mit den Machkrags-Bekanntrnackymgeir vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gescybl. S. 645), vom 25. Noveurber 1915 (Reichs-Gesetzbl.^S. 778- und vom ^14. September 1916 (Reichs-Gesetzb^. S. 1019) und jede Zuwider- shandLnng gegen die Meldepflicht iwch § 5**) der Bekanntmachung fer Borralserhebungetr vom 2. Februar 1915 (Reich^-Gesetzbl. >.54), in Verbindung mit den Nachtrags-Bekanntmachungen twm .September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 549) und vom 21. Oktober

1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 684) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltuug unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (ReichH-GesehN. S. 603) untersagt werden.

bestehenden Destillations-, Rektifizier- und Extraktiomsapparate (mit Ausnahme der in § 3 genannten), insbesondere:

1. Blasenavparate bestehend <ru£* Blase, Helm, Kondensator und Dephlegmator;

2- koMmuiepliche Apparate, bestehend aus: Kolonne (bei.zwei­teiligen Apparaten Maischeko könne und Lutterkolorrne), Dephlegmator, K-mdensator und Schilemperegulatvr, alles emschließlich der daran befindlich«; Teile aus Kupfer und Äupferl e gierun gert

Von der Bekamitnmchiung werden auch diejenigen einschlägigen öetnjfjeit, welck>e noch der Bekmurtmachung Nr. M. 1/7. 15. r- A- D- ibetresfend Bestandsmeldung und Verwertung vrm Kupfer m Fertig Fabrikaten § 2 Ziffer 7) meldepflickstig waren und durch die Bekanntmachung Nr. M. 5395/9.15. fr. R. A. /betreffend Beschlag- uahme und Nachmeldung von Kupfer in Fettigfabrikaten Z'2 Ziffer 4) beschlagnahmt worden finit

§ 1.

'Inkrafttreten der Bekanntmachung.

' Die Bekanntmachung tritt mit dem Beginn des 15. Mai 1917

di Kraft.

§ 2 .

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

_ Vrm der Bekanntmachung werden betroffen:

sämtliche ganz oder teilweise aus Kupfer oder Kupferlegierungen

Ausnahmen.

... , Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung siud orefeuigen Destillations-, Rektifizier- und Ertrakticmsapparate oder ^eile derselben, bei welchen nur kleinere Teile aus Kupfer oder Kupferlegrerungen gefertigt sind, insbtsondere eiserne Maische- oder Lutterkolonnen mit kupfernen oder messingenen Verschraubungen' oder Verschlüssen, eiserne Dephlegmatoren mit kupfernen oder messingenen Maischerobren, eiserne Scbkcrnperegulatoren mit kup­fernen Schwimmem u. ägl

Ausgenommen sind ferner die zu deni Apparat gehörende ^auermarschepumpe, der Spintuskühler, die Vorlage, die Meßuhr und die nach dem Sammelbassin führende Branntweinrohrleitnng.

4.

^ f) Mrt Gefängnis bis «zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis z» WMtauseiw Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafge­setzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

li Wer. der Verpflichtung, die enteigueten Gegenstände herans- zUgeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu überbrin- gvn oder zu übersenden, zuwiderhandett

Von der Bekanntmachung betroffene Betriebe usw.

Die Bestimmungen dieser Betanntmachung gelten

1. für alle Brennereien, und zwar:

a) la ndw i r t schas tliche Brntnereien,

d) Obstbrennereien,

e) Brennereien, die den Obstbrennereien gleichgestellt sind,

. d) gewerbliche Brennereien,

insbesondere für alle

Getreide-, Kartoffel-, Wein-, Obst-, Beereir- und Melasse­brennereien (auch wenn vorübergehend im Znnschenbetnebe ^ rudere mehlige oder nichtmehlige Stoffe verarbeitet werdend

2. Likör- ifnb Hesesabriken:

3. Betriebe der Spiritiwsenindustrie, insbesondere Essenzen- Kognab-, Obstwein-, Sprit-. Essig- und Tri-nckbranntweinfabriken^ Allvbolrertifizier- und -reinigikugsanstalte-n;

4. Fruchtsaft- und Limonadensabriken.

2. tE unbefugt einen besckstagnahrnten Gegenstand beiseite- schafft, beschädigt oder zerstört ' " '

-- verwendet, verkauft oder

kauft, oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbs-, geschäft über ihn abschließt;

3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt ;

erlasseireu Aussührungsbestmrmuitgen znwiderhandelt. ^ ) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordn ung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder mmeukknh unrrchtige oder unvollständige Angaben macht, wird r mt Gef ängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu -eyrrtanseud Markbestraft; auch können Vorräte, die verschwiegerr W**"* E urteil für dem Staate verfallen erklärt !verden. Ebenso Nürd beftraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebeneu Lagecbücher ein- Mruhten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, F r ^ dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in

der gesetzten Hrrft erteilt oder unrichtige oder unvollständige An­gaben machit, Mrd mit Geldswase bis zu dwitmrsend Mark oder im Unvermögenssatte mit Gefängnis his zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschrieberren Lagerbücher puzunchten oder zu führen unterläßt.

§ 5.

Beschlagnnhme.

den Besitzer gerichtete Anordnungen enteignet werden. Gemäß den Bestimmungen dieser Enteignungsanordnungen sind die Lkpparate aus den Betrieben zu entfernen und an die Sammelstellen ab- zuliesern.

Hierbei wetden unterschieden:

Betriebe der Gruppe A (LnffEMertzaltende Be­triebe), das sind sulche, welche dauernd arbeiteu oder als Kampagnebetriebe iiaich zeitweiliger Betriebsunterbrechung bestimmt im Herbst 1917 wieder arbeiten müssen.

Betriebe der Gruppe B (stillgÄegle Betri^e), das , sind svlche. die nicht unter die Gruppe A falle».

.Die Betriebe der Gruppe A haben sich so<Mch um die Erstrp- besck^afftmg zu bemühen, und alsbald n-ach Sicherstellung derstckbvn dre Apparate zu einem Zeitpunkt abzuliefenr, welcher vom Fall zu Fall von der Metall-Niobilmachmgsstelle angegeben werden wirb.

Täe Betviclfe der Gruppe B haben die Apparate phne SLicksicht ans die Ersatzbeschaffung zu der in der EnteignngÄnwrdnnng an- gegebeueil Zeit ab-zuliefem.

c>-n Die Betriebe der Gruppe B haben sich bis zu einem von der Metall-Mvbilmachungsnelle noch aufzugebenden Termin um Crsa^ beschafsung nicht zu bemühen.

Die enteigueten Gegenstäude, die nicht irmerhalb der an- gegebenen Zeit abgcllefert sind, werden aul Kosten der Abliefe^ rungspflichtrgen zwangsweise abgeholt -verden.

Mit der Durchführung dieser- Bekanntmachung werden die­selben Kommunal verbau de beauftragt, denen bereits die Durch­führung der Bekanntmachung Nr. M. 1/10. 16. K. R. A. vom 1 Ok- tober 1916, betreffend Bierkrugdeckel aus Zinn übertragen rvordan rst. Diese erlassen auch die Ausrührungsbestimmrmgen hinsichtlich der^ Atetdepflicht, Ablwferuug rmd Eiuzie'hung der beschlagnahmten Dellillatwnsapparate usw.

Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 2) werden hiermit beschlagnahmt.

§ 6 .

Wirkung der Beschlagnahme.

Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungerr au deir von ihr berührten Gegeirständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Grund der folgenden Anordnungen oder etwa weiter ergehender Anordmrngeei der Metall-Mobilmachu ngs- stelle erlaubt,verden. Den reckftsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügimgnn gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

Die Beffrqnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Weiter- gdbvaruch der beschlagnahmten Gegenstände bis zu dem bei der Enteignung festzusetzenden Llblieferungstermin bleibt unberührt

8 7.

Meldepflicht, Enteianuna und Ablieferung der beschlag­nahmten Gegenstände.

Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (§ 2) unterliegen einer Meldepflicht; sie sind drrvch den Besitzer' zu melden. Die gemeldeten Gegenstände werden durch besondere rn

8 8.

Ueöernahmepneis.

Der von den beauftragten Bchörd«: zu zahlende Nebernahme- prers für die durch 8 2 der Bekanntmachung betroffenen Z^stiller- tions-. Rektifizier- und Extraktionsapparate wird solg-endermaßen festgesetzt:

1. Apparate bis zu einem Gesamtgewicht von 200 kg (Kupfer und 5bupferlegürung)

für das k§ Kupfer.- .... 3 75 Mt

or - - V- Legierung (Messing, Rotguß, Bronze) 2,25

2. vlpparate mit crnenr Gerauttgewicht von über 200 kg (Kupfev und .Kupsextegierung)

für das kg Kupfer.. . , - . 3,50 Mk

,, Legierung (9Nefsing, Rotguß, Bronze) 2,25

Die an diesen Gegenstcnrden befindlichen Beschläge dbe* Be-- standteile aus andrerem Material als Kup-c oder Kupferlegieruug werdm nicht vergütet; sie sind vor der Wlleferung zu entserveru.

Tlre dlpparate sind vor der Mieferung so Mr zeckegM, daß Kupfer und Kupsertegierung, jedes gesondert für sich gewogen werden .kann.

Der Uebernahmepreis enthält Herr Gegenwert für die abge- heferteu Gegenstände ecnschließlch aller mit der Abkeferu-ny m> bundenen Leistungen, wie Entfernung per DffMalümsappMALe aus dem Brtvieb, Wlieferung derselben bei der Sammckstelle ufw

Ablieferer, die nnt dem vorbezechneteir Uebernähmepreis nichk cmv er standen sind, müssen dies sogleick, bei der AöliefeTung eLärsr. In Fällen, in denen eine gütliche Enking über den Ueberncchme- preis nicht erzreit fft, wird dieser gemäß 2 rmd 3 der B>cLrmtt> nraü.'ungen über die Srcherftellung von Kriegsbedarf vom 24 Juni 1915 (Reichs-Gefetzbl. S. 357) ^eost Nvcht^gsbekamrtmachun^' auf Antrag der Betvchfenen durch das Reichisschiedsgericht -für Krregswrrtschlrft rn Berlin W. 10, Pikdoriastwste 34, endgültig festgesetzt. '

§ 9.

Zurückstellmig von der Ablieferung.

Betstebe der.^Gruppe A (§ 7) können die vorläufige Arrück- steüung von der Achkwferung der beschlagnahmten und fstbdttndfai Apparate beantrageir, memt dringende Grü-nde hierfür vorliegen. Dre Zurückstellung solcher Llvparate von der Mieferuny wird sofern der dl-ntvag ausreichend bqgrändet und die DringkuPeit hinreichend erwiesen ist, gegen jederzeitigen W^Lvrnrf dis zrrr Be-. Hebung der der Mlieserung xntgegenstehendsn Hindernisse, ins­besondere bis zur Bereftstellung eines eisernen Ersatzapparates von der Metallinobilmachun gsfvelle verffigt werden.

. Die Anträge sind bei dem Nrständigeu Kmnmumlldtznband^ ernzureshen, der sie mr die AdetallTN-olEnkachungsstelle weitevribL. Tie Entscheidung trifft die Metall.MpbckmachjiMgsßrlle.