Statt jeder besonderen Anzeige.
Heute früh verschied zu Gießen nach kurzem Leiden in seinem achtzigsten Lebensjahr unser treuer Oheim
Herr Geheimer Schulrat
Prof. D. theol. Wilhelm Stamm
Amalie Hildebrand ged. Stamm Dr. med. Heinrich Stamm, Hofrat Carl W. Vogt, Pfarrer Wilhelm Vogt, Direktor Amalie Wieder, geb. Vogt Dr. phil. Ernst Vogt, Direktor.
Die Beerdigung findet statt Montag, den 16. April, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof zu Gießen. 2957
Darmstadt, Lieh, Mainz, Weinheim, Garbenheim, Berlin, den 12. April 1917.
Samstag, den 14. d. Mts., abends 8 Uhr
(25 Mr. AistllsBag)
Versammlung
im Eisenbahnhotel.
2961
Der Vorstand.
Holzsnbmifsion.
Mittwoch, den 18. April 1917, vormittags 8 Ubr,
werden folgende Holzsorttmente aus den hiesigen Waldungen im SnbknisstonSwege von Unterzeichneter Bürgermeisterei vergeben:
LoS 1, Distr. Langebruch (Forstwartei 2) Eichen-Stämme:
2 Stück mit 2,38 Fstm. 2. Kl., 22 Stück mit 30,45 Fstm. S. Kl.,- 44 Stück mit 38,84 Fstm. 4. Kl., 6 Stück mit 4.14 Fstm. 5. Kl.
Bncheu-Stämme:
8 Stück mit 9.90 Fstm. 2. Kl.,- 18 Stück mit 14,04 Fstm. 3. Kl.: 3 Stück nnt 2,27 Fstm. 4. Kl.
Kiefcru-Stämme.
1 Stück mit 2,16 Fstm. 2. Kl.,- 7 Stück urit 6,72 Fstm. 3. Kl.; 6 Stück mit 3,71 Fstm. 4. Kl.,- 80 Stück mit 28,53 Fstm. 5. Kl.
Fichten-Stämme:
3 Stück mit 8,85 Fstm. 2. Kl.) 6 Stück mit 5,73 Fstm.
3. Kl.) 3 Stück mit 1,74 FstM. 4. Kl.,- 8 Stück mit L77 Fstm. 5a. Kl.) 10 Stück mit 2,63 Fstm. 5b. Kl.
Kiefern-Derbslansen:
5 Stück mit 0,52 Fstm. 1. Kl.
Los 2, Distr. KaulSköppe Kieferu-Stämme:
12 Stück mit 7,57 Fstm. 3. Kl.) 36 Stück mit 20,21 Fstm.
4. .Kl.) 998 Stück mit 257,94 Fstm. 5. Kl.
Fichten-Stämme:
7 Stück mit 5,99 Fstm. 3. Kl.) 3 Stück mit 1,56 Fstm. 4. Kl.; 7 Stück mit 2,59 Fstm 5a. Kl.) 5 Stück mit 1,21 Fstm. 5b. Kl.
Lärchen-Stämme:
4 Stück mit 2,61 Fstm. 4. Kl.) 22 Stück mit 8,53 Fstm. 5.Kl.
Kiesern-Derbstangen:
36 Stück mit 3,54 Fstm 1. Kl.
Los 3, Distr. Fm Tbal Kiefern-Stämme:
5 Stück mit 4,63 Fstm. 3. Kl.,- 19 Stück mit 15,78 Fstm. 4. Kl.) 251 Stück mit 56,68 Fstm. 5. Kl.
LürchenStämmc:
9 Stück mit 2,80 Fstm. 5. Kl.
tticsern-Terbstangen:
1 Stück mit 0,10 Fstm. 1. Kl.
Fichten-Ttämme:
1 Stück mit 2,26 Fstnr. 2. Kl.,- 5 Stück mit 6,93 Fstm 3. Kl.) 8 Stück mit 7,89 Fstm. 4. Kl.) 32 Stück mit 20,60Fstm. 5a. Kl.230 Stück mit lA,53 Fstm. 5b. Kl.
Angebote sind nach Losen und Klagen getrennt, bis zu obigem Termin, verschlagen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bei unö einzuretchen. Angebote mit zusammengezogenen Losen oder Klassen, sowie solche, mir Vorbehalt oder dergl. versehen, werden nicht berücksichtigt. Forstwarr Franz dahier zeigt auf Wunsch das Holz vor. Allendori a. d. Lumda, den 12. April 1917. Grobherzogliche Bürgermeisterei Allendori a. d. Lumda:
Rein. 2959
Gewinn-Auszug
der
9. Prenssisck-Süddeutscneu (235. Königlich Prenss.) Klassen-Lotterle
4. Sla3«e.
2 . Ziehtni]j«taß-.
12. April 1917.
Anf Jede g«*oc«iie Ximbw Rind rwel gleich hohe »!► -rrlane gefallen, nnd rrar }e einer aof die Lm* gleich»? .laimaer In den beiden Abtelingen 1 and 11
(Oha® Gewähr.)
(Ntchdrnck Tcrbotn.)
In der Venn itiAgsiiehnnfi* wardea. Gewanne 192 Mark gezogen.
4 Gewinne rn 40000 M 64326 2 Gewinne rn 20000 M 216öS»
2 Gewinne tu 16000 M 105607 2 Gewinne zu 10000 M 219894 4 Gewinne ru 3000 M 106150 202401 14 Gewinne rn 1000 M 13694 14343 60191 110666 186705 227361
20 Gewinne m 600 M 45632 47682 68826 138659 150148 156041 173921 191659 199136 C3 Gewinne zu 400 M 4170 6356 7613 17236 28103 26076 40414 43034 64113 68217 75764 79782 83642 87742 109967 110662 113691 133706 139361 152023 154607 176362 176748 184147 192151 194867 206712 213266 214827
Ober
67231
122263
12833 68918 132295 181993 225614
In der Nauiwtt&ufsxlehun# wnrden Gewinn* Ober 192 Martt gezogen. - 2 Gewinne rn 6000 M 181168 2 Gewinne zu 3000 K 64100
14 Gewinne zu 1000 M 10606 20622 24400 ST833
«2873 82882 172921 __ ir
28 G-Wiune ZW 500 H 28661 34341 76005 797so 8732', 112720 153662 164881 158981 I80386 172887 189446 193665 206912 _
72 Gewinne zu 400 M 686 835 1460 2008 606« 14530 22793 26820 27487 31744 SS648 38341 4283« 46106 6'864 97166 96966 100019 103676 108230 107980 '10009 J 30389 130561 143444 143905 145-588 1O8S01
135016 191662 194535 127279 207066 218739 22145t 221675 *
Di« Ziehung der 6. Kl*»»e findet $Uil von» «, Utl Au 4. Jtnu 1911-
Gartenarbeit
übernimmt
Wilhelm Lang, Wetzstein- gasse 5. 02226
K 1/17.
HimDttsteigernnn.
Freitag, den II. Mai, vorm. 9 * 1 2 * l /s Ubr, soll aus hiesigem Amtsgericht Zim. 14, das dem Konrad Karl Loth zu 1 /o und dessen verst. Ehefrau Margarete geb. Kautz zu V* zugeschriebene Grundstück der Gemarkung Gietzen Fl. I Nr. 380-112 qm Hof- reite (Brandgasie5) zwangsweise versteigert werden.
Die amtsgerichtliche Ver- sügung ist im Ortsgerichts- zimmerösientlich ausgehängt
Gietzen, 22. Februar 1017.
Grotzb. Ortsgericht.
Simon. !17038
Teftierbnch
grün, wabrsch. in roterElck- irischen liegen geblieben. Abzugeb.geg.Bel. b. klLvdor^ Laz. Siechenanstalt. lv2230
Verloren Mittwoch abend 8 Udr scknv. Portemonnaie mit 20ML. Papiergeld von Stein- stratze, Bäckerei Horn, bis Weserstr. UmRückgabe g.Bel. bittet v. Krnse, Weserstr. 16.
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schnell und preiswert
Gebrüder Waag
Schirm-Fabrik Gießen, Seltersweg Nr. 58
Vereinigler im ü, -Ptlegeverein Ciesssn.
Uonatsvcrsamiiilnng am Sonntag, den 1.1. April, nachmittags 3'/- Ubr, im Lv8»s»edsll Sol.
T.-Ö.: 1. Bericht. 2. Satz- ungsberatung. 3. Wahl des Siallschauausschusies. 4. Vorstands-Ersatzwahl. 5. Vereinsdiener. 6. Verschiedenes.
Erscheinen dringend erwünscht. vor Vorstand.
und Dampnahteilnng Samstag, den 14. Avril: Uambriisuo. l2973v
terB
Dir.: Hermann Steingoetter. Freitag, 13. April 1917,
abends 7 1 / a Uhr: Gewöhnl. Preise lcrmühigt). 13. Freitags-Abonnements- Vorstellung
Neuheit: Neuheit!
GereiclMLt.
Ein Akt von Mar Friedrich. Hieraus: [2977>o
Lustspiel in 3 Akten von Ludw. Fulda. Sonntag, 15. Avril 1917, nachmittags 3'/? Uhr: Neuheit. Gewöhnl. Preise.
Der SoliM der Marie.
Operette in drei Akten von Leo Ascher. Abends 7'/s Uhr:
Kl. Preise'. Kl. Preise!
Heimat.
Schauspiel in 4 Akten von Herrn. Sudcrmann.
Allg. Denlscb. Franenverein
Ortsgruppe Gietzen.
Auskunftstelle für Frauenberufe.
Frauen u. Mädchen erhalten unentgeltlich Rat
und Auskunft Jür alle Berufe imaltenRathaus, Marktvlatz 14, Dienstag abends von 7 bis 8 Uhr.
Rechtsschutzstelle.
Frauen u. Mädchen
erhalten unentgeltlich
Rat und Auskunft
in RechtSaugelegeuheiten
im alten Rathaus Marktplatz 14 Mittwoch abends von 7—9 Uhr. (4D
Fuhren
werden angenommen 02224 Walltorttraße 5.
SteikkMeMzuMeseWWWll.
Eisormbrikctts Abgabe Samötag, den 14. April von 7—12 Ubr und von lVa—5 Ubr.
Nummerkarten 101—250 sind nur gültig und müssen vorher gegen Bezugsscheine, unter Vorlage der letzten Quittung bei dem Vorsitzenden A. Dickore, Schanzenstratze 8 umgetauscht werden. _ 2976 D
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gietzen.
Bekanntmachung.
Die im März I960 geborenen Landsturmpflich- tigeu der Stadt Gietzen müssen sich am 16. d. Mts. vormittags von8—12 Uhr u. nachmittags von2biS6Uhr im alten Rathaus am Marktplatz zur Landsturmrolle melden.
Auswärts Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburtsschein vorzulegen. 28598
Gietzen, den 4. Avril 1917.
Der Oberbürgermeister: Keller. _
Fettverteilung..
Von Montag, beu 16. d. Mts. ab, wird gleichzeitig mit der Butter in den Verkaufsstellen der Molkerei Gebr. Grieb Vs Pfund Fett oder Margarine oder Rindertalg verausgabt. Tie Bezugsmarke Nr. 6 der Lebensmittelkarte ist bei Entnahme des Fettes abzuliefern.
Gießen, den 12. dlpril 1917. 2965B
Ter Oberbürgermeister: Keller. _
Tauer im Sinne der Brotversorgung nicht zu erblicken. Tie Regel soll jedenfalls auch bei längeren Reisen die Aushändigung der Reichsreisebvotmarken, nicht aber die Ausstellung eines Brvtmarkemneldescheins sein.
Ten nachstehenden Zusatz zu der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1916 wollen Sie neben Vorstehendem ortsüblich bekannt machen und die betreffenden Gewerbetreibenden daraus Hinweisen.
Gietzen, den 23. März 1917.
Großherzvgliches Kreisamt Gießen.
D r. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
§ 1. Die Bekanntmachung vom 23. Oktober 1916 erhält mit Genehmigung Grotzh. Ministeriums des Innern vom 20. März 1917 zu Nr. M. d. I. III. 6581 in 8 1 folgenden Absatz 2:
Bei «Verabfolgung von Gebäck und Mehl gegen Reicks- reisebrottnarken haben die Bäcker, Händler, Gast- und Schankwirtschaften usw. sofort nach Empfangnahme dieser Brotmarken den rechts von der Ritzlinie befindlichen Teil der Marke abzutrennen. In Gast- und Schankwirtschaften hat die Mtrennung nicht durch die Bedienung, sondern durch die Person zu erfolgen, die das Gebäck an die Bedienung abgibt. Der abgetrenntc kleine Teil braucht nicht aufbewahrt zu werden.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verrissen t- lichung in Kraft. 2962k
Gietzen, den 23. März 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gietzen.
D r. U s i n g e r.
Schlüsselwaren-Berteilung.
(Grieß und Teigwaren.)
1. Wer Grieß und Teigwaren beziehen will, hat den Bezngsabschnitt 4 der Lebensmittelkarte von Montag, den 16. April 1917 bis Mittwoch, den 18. April 1917. in einem Kleinhandelsgeschäft der Stadt Gießen gegen Aushändigung einer Ausweiskarte, auf der die Firma des Geschäfts und die Zahl der abgelie-erten Abschnitte angegeben sind, ab zu geben. Wer in dem vorgenannten AÄpunkt den Bezngsabschnitt 4 nicht abgibt, kann bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden.
Tie Ausweisnummern können von den Klein Handelsgeschäften Samstag, den 14. April 1917 auf dem Lebensmittelantt in Empfang genommen werden.
2. Tie Kleinhandelsgeschäste lxrben die Abschnitte ans
Vogen auszukleben und mit einer Ausstellung über die Gesamtzahl der vereinnahmten Abschnitte am 19. Avril 1917 dem städt. Lebensmittelamt zur Prüfling einzu- reichen. „ _
Die ein gereichten Abschnitte dienen als Grundlage für die Zuteilung an die Klein'hondelsgeschäfte: sie erhalten Bezugsscheine zum Bezug der erforderlichen Waren von Großhändlern der Stadt Gietzen.
3. Tie Menge an Grieß und Teig waren,
die auf jeden Abschnitt entfällt, sowie der Beginn der Ausgabe werden noch bekannt gegeben. 29688
Gietzen den 12. April 1917.
Ter Oberbürgermeister: Keller._
^Nachstehende Bekanntmachungen bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den.10. April 1917.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl: hier: die Reichsreisebro tmarkeu.
Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung vom 23 Oktober 1916 (Kreisblatt Nr. 136 von 1916) und vom 23. Januar 1917 (Kreisblatt Nr. 17) teilen wir mit, datz die Reichsgetreidestelle mit Rücksicht auf die Gefahr der Fälschung von Reichsreisebrotmarken die Marken insofern geändert »hat, als sie einen Wertpapierunterdruck erhalten, der sich durch einen im grauen Felde stehenden weißen Reichsadler kennzeickmet. Tie Reichsreisebvotmarken werden in dieser neuen Gestaltung schon von jetzt an zur Versendung gelangen, doch ist zum Aufbrauchen der seither ausgegebenen Reichsreisebrotmarken ftlr ihre Weiter- verwendnng eine Frist bis 15. Llpril laufenden Wahres gewährt :wrden. Eine Werterverwendung über dreien Zeitprmkt 'hinaus ist ausdrücklich untersagt, so daß von Beginn des 16. April l. Js. ab nur noch die neuen Rerchs- reisebrotmarken mit Unterdrück Gülttbkeit besitzen.
Unr einen Mißbrauch von Reichsreijebrvtmarken, aus die bereits Gebäck oder Mchl bezogen worden ist, unmöglich zu machen, ist eine Entwertung vorgeschrreben worden Tie neuen Rerchsreisebrotmarken sind deshalb laus lxw rechten Seite, in senkrechter Richttmg ettva
1 Zentimeter vom istande entfernt, eingerissen und haben die in Betracht kommenden Gewerbetreibenden ent- spreckend dem untenstehenden Zusatz zu § 1 der Bekannt- mackmng vom 23. Oktober 1916 zu verfahren.
Bei dieser Gelegenl)-eit weisen tvir darauf hm _(§ 2a der Bekanntmachung vom 23. Januar 1917), daß die Bestimmung, wonach ein Brotkartenabmeldeschem auch bei polizeilick)en Abmeldungen „aus Reisen für unbestimmte Zeit" ausgestellt iverden kann, erlassen worden ist, um das Nachsenden von sireichsreisebrvtmarken in dem Falle zu ersparen, daß jemand ohne Wechsel des Wohnsitzes auf Monate hmaus oder auf noch längere Mt verreist, ohne daß der Endtermin der Reise auch annähernd von vornherein bestinkmt werden kann. Wenn dagegen temand nickst weiß, ob er z. B. in drei oder vier Wochen m
2 oder 3 Monaten usw. nach seinem Wohnsitze zurück- kehren wird, so ist ^hierin eine Reise von unbestimmter
Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 10. April 1917.
Ter Oberbürgernieister: Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Regelung des Verkehrs mit Bvotgetteide und - Mehl aus dem Ernteiahr 1916.
Das Direktorium der Reichsgetreidestelle hat mit Zustimmung des Kuratoriums und mit Einverständnis des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsanils gemäß § 14 der Verordnung über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 (Reichsgesetzbl. S. 613/782) folgendes beschlossen:
1. Die als Höchstverbrauch zulässige Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechttgte Bevölkerung wird auf 170 Gramm festgesetzt.
2. Die gemäß 8 6 der Brotgetteideverordnung den Unternehmern landwirtschastlicher Betriebe aus ihreii Vorräten zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf und Monat zu belassende Getreidenienge wird auf 6Vs Kilogramm festgesetzt; dabei entsprechen einem Kilo- granim Brotgetreide 940 Gramm Mehl.
3. Tie an jugendliche Personen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren gewährte sogenannte Jugendlichenzulage von 50 Gramm Mehl auf den Kopf und Tag fällt weg.
4. Tic den Kommunalverbänden zurzeit zu Ztvecken der Gewährung von Schwerarbeiter- und Schwerstarb eiterzula gen besonders zugeteilten Mehlmengen werden um je 25 v. H. gekürzt.
Tie Festsetzung zu 1 bis 4 treten mit dem 16. April
l. Js. in Kraft.
Gießen, den 28. März 1917. 29638
Grotzherzogliches. Kreisamt Gießen.
_Dr. Usinger._
Auf Grund des Gesetzes betr. Höchstpreise vom
4. August 1914 bestimme ich für dir Stadt Gietzen:
8 1.
Als Höchstpreis werden festgesetzt für
a) B r o t
1. für den 3-Pfund-Laib Brot 50 Pfennig,
2. für den I-Psnnd-Laib Brot 17 Pfennig.
3. für Brot aus Weizenmehl 0 das Pfund 30 Pfcrrms.
b) Brötchen mit einem Verkaufsgewicht von 50pw
4 Pfennig, '
e) M e h l in: Kleinverkaus
1. Roggenmehl das Pfund 19 Pfennig,
2. Weizenbrotmehl das Pfund 23 Pfenrng,
3. Weizenmehl 0 das Pfimd 28 Pfennig.
8 2 .
Ueberschreitungen der Höchstpreise werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr vder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. 29648
Diese Verordnung tritt' am 16. April 1917 in Kraft. Gießen, den 10. April 1917.
Ter Oberbürgermeister: Keller._,
Betrifft: Verkehr mit Brotgetreide und
Mehl.
Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 29. Juni 1916 i'iber Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 bestimme ich unter Aufhebung meiner Bekanntmachung vom 19. März 1915:
8 1.
In der Stadt Gießen dürfen nur gebacken werden:
1. Einheitsbrote mit einem Verkaufsgewicht von 3 und 1 Pfund. Das Gewicht muß 24 Stunden nach deni
Backen vorhanden sein.
2. Brötchen mit einem Verkaufsgttvicht von 50 Gramm,
3. Zwieback. *
§ 2 .
Backwaren aus Weizenmehl 0 dürfen nur noch aut ärztliche Verordnung gegen eine vmi dem Lebensmittelamte ansgestellte Bescheinigung hergcftellt werden. Tie Ausgabe des Weizenmehls 0 erfolgt durch die städtische Mehlverteilungsstelle.
8 3.
Alle Backwaren dürfen nur nach dem Gewicht verkauft werden. •
8 4.
Auf Kvrchiivreien findet diese Bestimmung kerne Anwendung.
§ 5.
'Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Renaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Tie Verordnung tritt am 16. April 1917 in Krastt G i e tz e n, den 10. April 1917. 29678
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Das im Monat März d. Js. fällig gewesewe 6. Ziel Gemeindesteuern und .Kanalgebühren kann iDch bis einschl. 5. Mai ohne Kosten bezahlt werden. Diejenigen, die mit der Zahlung dieses Zieles noch im Rückstände sind, werden hiermit gemahnt, die Abgabe bis zum 5. Mai an die Stadtkasse zu entrichten. Ueberweifungen iin Postscheck- und Bankverkehr müssen an genanntem Tage bei der Stadtkasse ebenfalls Mt geschrieben sein, andern- falls die vorgeschriebeneil Psändungskosten zu bezahlen sind. Am 7. Mai beginnt die Beitreibung, wobei die Pfändungskosten erhoben werden. 29668
In der Zeft vom 1. bis 31. März 1917 wurden in
den Wagen der städtischen Straßenbahn nachfolgende Gegenstände gefunden: * v
1 Tamenschirm, 1 Herrenschirm, 1 dlewedecke. 3 Paar Tamenhandschul)e, 1 einzelner Kruder- Ixrndschuh, 4 s^eldpoftpaketchen, 1 Feldflasche,
1 Lautcnband, 1 Brustbeutel Tie obigen Sachen können int Berwaltungsgebaildo der städtischen Elektrizitätswerke und Straßenbahn, Zim- mar Nr. 4, in Empfang genommen werden.


