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Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abteilung A wurde bezüglich der Firma Conrad Ohler zu Gießen eingetragen: Die Firma ist erloschen.
Gießen, den 4. Juli 1916. [4f©4B
_ Großherzogliches Amtsgericht. _.
Heu g r as v ersteigern« g
Montag, de« 1V. Juli lfd. IS., v«rmitt.
8 Uhr anfangend, wird das Heugras von dem hiesigen Gemeindewiesen versteigert.
Zusammenkunft an der Ziegelhütte.
Allendorf a. d. Lumda, den 5. Jak 1916.
Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lumda.
Rein. _
Amtliche Bekanntmachungen der« Stadt Giehen.
Vom 10. Juli 1916 ab kann bis auf weiteres auf jede-' Bntterkarte % Pfund Butter verabfolgt werden.
Vom 10. Juli 1916 ab kann bis auf >w eit eres am l.ede^ Fettkarte 90 Gramm Fett 1Butterschmalz, Margarine,: Speisefette, Schweineschmalz - oder Speiseöl» verabwl^- werden. _____ 4927K f
Bekanntmachung.
Die der Stadl zugewiesene Molkereibutter wird mrch nackEinführung der Butter- undFettkarten m der.setlherryem Weise in den Verkaufsstellen der Molkerer Gebrüder Grieb< Schanzenstrahe, Mockstrahe und Bismarckstraye bezirksweise zum Verkauf gebracht werden. .
Auch für ave anderen Ge»chütte, rn denen der Verkant von Butter und Felten stattstndet, rnsbe- sondere bei Metzgern, mit Ausnahme des Wochen-' markles, wird dreie Einteilung angeordnet.
Es können sonach kaufen
Bezugsberechtigte
der Brotkartenbezirke L1I, HI am Montag „ „ IV, V, VI am Mittwoch
„ VII. VIII. IX am Donnerstags
_ „ X. XI. XII am Samstag.
Der Verkauf ist vom 10. ds. MtS. ab nur gegen Abgabe« der Butter- bezw. Fettkarten und nur gegen Vorzeigerv der Brotmarkenausweiskarte zulässig. Eine Abstempelung sindet nicht mehr statt. Aus dem Wochenmarkt und beim' Verkauf von Butter in den Häusern durch Butterfrauen oder Händler ist die Abgabe von Butterkarten und Vor-' zeigen der Ausweiskarte nicht erforderlich. Dagegen und die Käufer gemäst § 5 der Bekanntmachung vom 1. Jutt dieses Jabres über den Verkehr mit Butter und Fett verpflichtet, die Mengen auf dem Stadthaus, Zimmer Nr. anzumelden. Die Mengen werden auf die Anstehende Höchstmenge angerechnet. , m
Geschäfte, die im stehenden Gewerbeberrceb Butter- und Fette verkaufen, haben dies bei der oorbezerchnetew Stelle alsbald anzumelden. 143261-
Giesten, den 6. Juli 1916.
Ter Oberbürgermeister.
Keller. ^
Einmachzucker-
-nederkolt darauf hin, das
Ich weise rmederbolt darauf hin, dah jnt Versorgung: der gesamten Bevölkerung mit Einmachzucker rn der vorgesehenen Weise genügendeZuckermengenzurBenugung stehen: für jedermann ist daher der Bezug von Einmachzucker sichergestellt. Jeder Andrang bei der Ausgabe der Zuckerkarten und des Einmachzuckers ist deshalb zwecklos.
Vom 10. d. Mts. ab sindet die Ausgabe des Einmachzuckers in der Verkaufsstelle Neustadt 61 an folgenden Tagen statt. . . _ .. _ * 9loB
Montags, Mittwochs und FrettagS
vormittags von 10—12 Uhr und nachmittagä von 2—6 Uhr.


