T odes-Ärs zeige.
Yerw®arl£«ai 7 Freunden und Bekannten hierdurch die s’cfeuierziiche Mittedung, dass mein innigstgehebter Mann, unser herzensguter, trcasorgeuder Vater, Sohn, Ander, Schwager und Onkel
Friedrich Schwarz
heute morgen 1 Uhr, nach langem schweren, mit Geduld getragenem Leiden, im Alter von 40 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Lina Schwarz geb. Neide! u. Kinder.
"Wieseck, den 5. Juni 1916.
Di© Beerdigung findet Mittwoch, den 7. Juni, nachmittag« 3 Uhr,
in Wieseck statt 4289
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Bekanntmachung,
die Abnahme des Schlachtviehs betreffend.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Gießen, den 29. Mai 1916.
Grotzherzogl. Kreisamt Gießen.
I. B.: Lang ermann.
BekanntmachnZrg.
Es sollen in Zukunft bei der Abnahme des Schlachtviehes an unseren Sammelstellen Sachverständigenkommissionen Mitwirken, bestehend ans je einem Bertretep
des Viehharrdels, der Landwirtschaft und des Metzgergewerbes.
Ihre Aufgabe wird darin bestehen, sestzustellen, in welche Qualitätsklasie das angelieferle Rindvieh einzuordnen ist. und zu entscheiden, welches Vieh als noch nicht schlachtreif vom Verbände von der Abnahme zurückzuweisen ist.
Die Entscheidungen der Mnahmekommission sind endgültig.
Gießen, den 20. Mai 1916.
Ober-Hessischer Bichhandelsverband.
Der Vorsitzende: Skalweit.
42758
Bekanntmachung.
Die Heugraöversteigerung von heule ist genehmigt. Ausgabe der Abfuhrscheine: Donnerstag, 15. lf. Mts., letzter Fahrtag: Mittwoch, 28. lf. Mts.
Giesten, den 5. Juni 1916. 42958
Grohherzogliche Obersörsterei Schifsenberg.
T r a n t w e i n.
Bekanntmachmrg.
Der vom Gemeinderat durchberatene Voranschlag der Gemeinde Trais-Horloff für 1916 Rj. liegt vom 9. Juni 1916 ab eine Woche lang auf dem Großhherzogl. Bürgermeisterei-Bureau dahier zu jedermanns Einsicht offen. Einwendungen können während dieser Zeit schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. Es wird bemerkt, daß die Erhebung einer Umlage beschloffen ist, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden.
Trais-Horloff den 3. Juni 1916. ftrs?
Großh. Bürgermeisterei Trais-Horloff.
Bornmann.
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Königsteiner Hof ( fiSJei) Bes. Eduard Stern
ßc>- »,Wm«chr«S-Skrßchttn,k,
aus Gräflichen Wiesen.
I. Donnerstag, den 8. Juni 19145, von niorgenZ 8 Uhr an, in der Gemarkung Lanbach auf der Geffcnwtefe 34 Lose -- 30 Morgen,
H. au demsckbe« Tage mit Beginn um 9 % Uhr vormittags auf den LcheNenderger- und Ziegerhsttterteich- wiesen lohne Los Nr. 2 und 3) ca. 30 Morgen:
III. an demreli-rn Tage mit Beginn um 10 Uhr vormittags im Tiergarten und Oberlaubach am ca. 6^.Norgen. Zusammenkunft in der Hirtenbach:
I V. au demselben Tage, nachmittags 4V< UHr, auf der Scbreinersmüble be, Frcieusee«. 1. von ea. Kl Morgen im Wetterauergrund 'Hartmannshaufen bis Sorgenlos); 2. von ca. 169 Morgen im Wolisgarten, Kreuzscener-, Oberseener-, Livver, nnd Mtenbainergrund; 3. von 62 Morgen — 30 Abteilungen oer vom Oberseener Hofgut äurückgeuomweuen Wiesen.
V. Arcttag, den 0. Jnui 1916 mit Beginn um 9 Uhr vormittags in der „Aepfelsbach" auf ca. 192 Morgen Wiesen daselbst, am Mteukeller, in den verscMebenen Heegbrücke», Cöüe-, Herrn- und Hercnwicse:
^ VI. au demselben Tage: nachmittags von 1 Uhr an, auf dem Jägerbause von ca. 114 Morgen Wiesen in Rut- bardshausen, Haurteilen, Hablgartcn, Mulsau, Lang-
INsaer Erke.
Wiesenmärter StleS dahier und die bctr. Grast. Korst- warte find augewiesen, die Wiesen, die durch mnrrsr-tortc Hol ^pflöcke oder Stowe kenntlich gemacht skvb, airs Verlangen vor dem Termin Voranzeigen. 42098
Laub ach, den 3. Juni 1916.
iLräflichc Forstverwaltung.
Amtliche BekarrutMachÄMLer» der Stadt Gießen. Bekanntmachung.
Betr.: Die 31egelung des ZuckeroerbraucheS in der Stadt Gießen.
Gemüst den §§ 5, 9,19 der Bundesrattzverordu«rrg vom 10. Avril 1916 über den Verkehr mit Berbrauchszucker. den Ausführungsbestimmungen des 3teichskauzlers hierzu vom 12. Avril 1916, sowie der hessischen Ausfährungs- bekanntruachuugen vom 14. Avril und vom 18. Mai 191k wird für die Stadt Giesten bestimmt:
8 1.
Berbrauchszucker darf ipi Kleinhandel nur gegen Aus« händitznng von Zuckerkarten abgegeben werden.
Die Zuckerkarten werden zusammett mit den Brotmarken ausgegeben. Für die Ausgabe sind die für die Verteilung der Brotmarken getroffenen Feststellungen mahgebend. ^
8 2 .
Jede ilZerson erhält für den Monat Zuckerkarten zum Erwerb von vorläufig 750 g Zucker.
§ 3.
Beim Verkaufe von Zucker im Kleinhandel hat der Verkäufer die enksvrechende Zahl von Zuckerkarten sich nushändigen zu lassen oder die entsprechende Zahl von Zuckerkarten selbst von der Karte abzutrcnnen und an sich zu nehmen.
8 4.
Die Kleinhändler sind verf-'flichtet, die erhaltenen Zuckerkarten-Abschnitte zu je 50 Stück auf Bogen aufge^ klebt am 1 . jeden Monats gegen Ausstellung eines Be zugsscheineS über die abgefetzre Zuckcrmenge hier cinzu- reichen. Die Bezugsscheine sind dann, dem bisherigen liefernden 61rosthändler zu übermitteln.
8 5.
Oeffetttliche Anstalten, wie Krankenhäuser. Siechen» anstatten, Gefängnffie, Institute und dergl.. sowie Betriebe, die sich gewerbsmästtg mit der Verköstigung anderer Personen befassen, insbesondere Gastwirtschaften, Gasthäuser, Bäckereien und Konditoreien erhalten Bezugsscheine für Zuckermengen in Höhe der Hälfte des Verbrauchs in der Zeit vom 1.—30. April ds. Jtz. Dieser Verbrauch ist durch Belege nachzuweisen.
8 6 .
Die Zuweisung von Zucker an andere gewerölichi Betriebe erfolgt durch die in § 2 der Ausführungsbestim^ mungen des Reichskanzlers bezeichnete Stelle.
8 7.
Bet der ernsten Zuteilung tmt Vez«kTdheinen an Kleinhändler, Anstalten und Gewerbeöettäebe genräh 8 5 werden die am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandenen Vorräte angerechnet. Uebersteigt der Vorrat die zugedachte Menge, so wird kein Bezugsschein erteilt und die Mehrmenge bei der nächsten Zuweisung von Bezugsscheinen gekürzt.
88 .
Die Bezugsscheine berechtigen zum Eiukcmse der ent- sorechenden Menge Ztzrcker bet dem in § 4 genannten im Gros,'Herzogtum ansässigen Lieferer, der seinerseits von der Einkaufsgesellschast für das Grostherzogtum Hessen m. b. H. in Mainz als LmtdesverteAungsstelle mittelbar durch die LebensrnittelverteilnngSstelle für Oberheffen in Giesten beliefert wird.
89.
In Kaffeehäusern, Konditor eien, Gastwirtschaften utt d dergl. darf Zucker nur als Zugabe zu den bestellten und in den betreffenden Rännilichkeiten zu verzehrenden Speisen und Getränken abgegeben werden. Die jeweils nur einmal gestattete Zugabe darf ein Stück nicht übersteigen.
Sveiseeis jeder Art darf nur in Konditoreien, Kaffec- uvd Gaschäusern gewerbsmäßig hergeftellt werben. Die Abgabe von Sveiffeers zmn unmittelbaren Verbrauch is> mtr in Konditoreien, Kaffee- und Gasthäusern gestattet.
§ 10 .
Die Erhöhung der mouatticheu Verbrauchs menge, die Ausgabe von ZrrckerTNrsatzkartrn und der Erlast besonderer Bestinmmngen nnd Verfügungen wegen der Versorgung von Atilttärpersonen, Ortsfremden, Binnenschiffer, Apotheken usm. sowie die Genehmigung von Ausnahmen bleibt Vorbehalten.
§11.
Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zmviderhandelt, mtrd mrt Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis za 15000 Mark bestraft.
8 12 .
Diese Verordnung tritt am 1.
Verordtmng vom 10. Mai 1916 regelung wird aufgehoben.
Giesten, den 1. Jtrrn 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
i 1916 in Kraft. Die Znckerverbran ct>
42868
Bekanntmachung.
Nack § 5 der Verordnung Grosth. Ministerinrus des Innern vom 18. Mai 1916 über den Verkehr mit Berbrauchszucker darf auf den Kopf der Bevölkerung w einem Monat nur 750 Gramni Zucker abgegeben werden. Hiernach ist auf die ausgegebenen Zuckerkarlen der Stadi Giesten, welche bis zum 15. Juli gültig sind, anstatt 400 Gramm für den halben Monat nur noch 373'Gramni Zucker zu verabfolgen. -Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimnmng werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark betraft.
Diese Verordnimg tritt sofort, in Kraft.
Giesten, den 2. Juni 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller. 42856
(6«hcrffi!d int städtischen Schlachthof.
Gasthöfe, Gastwirtschaften, Bäckereien, Feinbäckereien, Fischhandlnngen, Feinkosthandlungen und Einzelverbrau- cher werden aus das im städtischen Schlachthof hergeitellte 57riitallerS hingewtesen. Dasselbe wird in Blöcken von je 25 Klg. zum Preise von 45 Pfennig täglich vom EiS- iager im Schlachthof von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr abends abgegeben. _ 42826
Wegen vorzunehureuder Reparaturen wird die städt. Laftwage m der West - Anlage von Mittwoch, den 7. ds. Mts, ab bis aus weiteres gemerrt. _ [42808
Die Verteilung der Zinsen aus der Wolf vou Todteuwart Stiftung findet stiftungsgeinäst am Samstag, den 10. Juni l. J-s. morgens um 5 Uhr in der Stadtkirche statt. I4283Ü
Die Ferien bcc Volks schule« zu Gieste« stud für
das Schn nähr !99stt7 wie folgt festgelegt: 42818
1. Pstngstferien vorn 11. bis 17. Juni
2. Sormncrserien vom 13. Juki bis 9. August
3. Herbjtferien vom 28. September bis 11. Oktober
4. Weilmachtsserien vom 24. Dezbr. bis 7. Januar 1917.
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1 herrschaftliche Wohnung von 7 Zimmern mit Zentral' Heizung, 1 herrschaftliche Wohnung von 7 Zimmern, 7 herrftliastttche Wohnungen von 6 Zimmern, 4 Woh nnayen non 5 Zimmern, 3 Wohnungen von 4—5 Zim- mern, 7 Wohnungen von 3 Zimmern. 1 Wohnung von
3 Zimmern, mit oder ohne Laden. 2 Wohnungen von
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D« obigen Sachen können im Verwaltungsgebäude der ftädttschxn Elektrizitätswerke mrd Strastenbahn, .Lahn- strafte 28, Ztinmer 4, in Empfang genommen werden.


