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Nr. 111
Erscheint täglich mit An-nahme des Sonntags.
Die ..Sletzener Lamlliendlatter" werden den» »Anzeiger* viermal wöchentlich betgelegt, das „Urelrblatt für den Uret5 Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschastlichen Zelt- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
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General-Anzeiger für Gberhefien
F-rcitnff, 12. Mai 1016
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Univcrsttäls - Buch- und Steindruckereu R. Lange, Gießen.
Schristleitung,Geschäilss1ellc u.Druckerei: Schul- straße7.Geschästsstelleu.Verlag:^E51,Schrist- leitung: S^112. Adresse sür'Drahtnachrichtem Anzeiger Gießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
4 6. Sitzung, Donnerstag, den 11. Mai 1916.
Am Tische de§ BundeLrats: L e w a l d.
Den Platz des Abgeck^neten Dietrich (konf.), der heute seinen 60. Geburtstag feiert, schmückt ein Blumenstrauß.
Präsident Dr. K a e m p f eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten.
Ser Aal! Liebknecht.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der mündliche-Bericht des Ausschusses für die Geschäftsordnung über die von den Abgeordneten Albrecht (Soz.) und Bernstein (Soz. A.-G.) eingebrachten schleunigen Anträge auf Aussetzung des gegen den Abgeordneten Dr. Liebknecht (wild) eingeleiteten Verfahrens für die Dauer der Sitzungsperiode und Aufhebung der über ihn verhängten Haft.
Abg. v. Payer (F. Dp.)
berichtet über die Verhandlungen des Ausschusses: Die Geschäfts- oicknungskom Mission hat bei der Prüfung der beiden schleunigen Anträge an der Hand der zur Verfügung gestellten Untersuchungs- akten deS Konigl. Kommandantuvgerichts Berlin gegen den Landsturmmann Karl Liebknecht wegen
KricgSverrats
und anderer Vergehen den Tatbestand festgestellt. Es ergab sich folgendes: Am Abend des 1. Mai nach 8 Uhr fanden auf dem Potsdamer Platz in Berlin Ansammlungen statt, zu denen sich etwa 200 Personen, m e i st jugendlichen Alters, auch Frauen, eingefunden hatten. Nach der Schilderung der als Zeugen vernommenen Polizeibeamten und Unteroffiziere wurden, wie es in solchen Fällen üblich zu sein scheint, die Ansammlungen an den Bürgersteigen von den anwesenden Schutzleuten weiter- gezogen, die auch hin und wieder einen Teil der Straße absperrten. Es wurde etwas gelärmt und gejohlt, im allgemeinen verhielt sich aber nach dieser Darstellung die Menge ruhig. Während die Polizei nun bemüht war, den Bürgersteig vor dem Fürstenhof zu säubern, rief em Mann aus einem Menschcnknäuel mit lauter Stimme: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!" Zwei Schutzleute faßten den Mann und führten ihn zur nächsten Polizeistation, wobei er sich nach ihrer Angabe gegen die Abführung sträubte, indem er den Oberkörper zurjickbog, mit den Armen nach hinten schlug und die Füße gegen den Boden stemmte. Nur mit Gewaltanwendung konnte der Fest- genommene zur Polizei st ation geschafft werden. Dieser Feftgcnommene war der Abgeordnete Liebknecht, der damals einen Zivilanzug trug und nicht sofort von den Schutzleuten erkannt wurde. Er wurde in Haft behalten. Am 2. Mai wurden auf Veranlasiung der Kriminalpolizei bei ihm, weil er im Verdacht stehe, die Straßenkundgebungeu eingeleitet zu haben, in seiner Wohnung und in seinem Bureau
Haussuchung«
abgehalten, wobei sich in seiner Wohnung 120 kleine Handzettel, Einladung zur Straßendemonstratioa cm 1 Mai, fanden, und über 1300 Exemplare eines Flugblattes: „Auf zur Maifeier!". Ber seiner ersten Vernehmung vor einem Kriminalkommissar am 2. Mai hat der Abg. Liebknecht sofort erklärt: Die bei ihm vor- gefundenen Handzettel und Flugblätter seien ihm bekannt, er habe sie verbreitet, soweit er Gelegenheit dazu gehabt habe, er gäbe auch zu, daß die bei ihm Vorgefundenen Exemplare zur Verbreitung bestimmt gewesen seien. Am Abend des 1. Mai habe er sich zum Potsdamer Platz begeben, um sich an der Maidemonstration zu beteiligen. Er habe dort verschiedene Gesinnungsgenoffen getroffen, deren Namen zu nennen er verweigere. Er habe in der Menge mehrmals gerufen: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Negierung!" Er habe damit seine Ueberzeugung öffentlich bekunden wollen, daß es Pflicht der Regierung wäre, den . Krieg zu beenden, und daß es Aufgabe des Volkes sei, einen ent- sprechenden Druck auf die Regierung suszuüben. Er halte dieses sein öffentliches Auftreten nicht für strafbar, vielmehr für eine Pflicht gegenüber der großen Masse des deutschen Volkes wie auch anderer kriegführenden Staaten, in denen seine politischen Gesinnungsgenossen in gleichem Sinne wie er tätig seien. Am 3. Mai wurden vom Gcrichtsherrn
zwei Haftbefehle
erlaffen. In dem ersten beißt cs: „Der Armierungssoldat Karl Liebknecht ist in Untersuchungshaft zu nehmen, weil er dringend verdächtig ist, in Berlin am 1. Mai 1916 durch eine fortgesetzte Handlung öffentlich vor einer Menschenmenge und durch Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen aufgefordert zu haben, ferner seinen Ungehorsam gegen einen Befehl in Dienstsachen durch Nichtbefol- gung betätigt und dadurch die Gefahr eines erheblichen Nachteiles im Felde herbeigeführt zu haben; endlich, eincin Beamten, der zur Vollstreckung von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden berufen war, in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes durch Gewalt Widerstand geleistet zu haben, §§ 110, 113 des Reichs- Strafgesetzbuches, §§ 92, 93 Abs. 1 und 2 des Militärstrasgesetz- buches, allgemeine Verordnungen vom 13. Juli 1914 und, soweir die Ausrechterhaltung der militärischen Diszivlin in Betracht kommt, 8 176, Nr. 3 der Militärstrafgerichtsordnung." Im zweiten Haftbefehl heißt es: »Der Armicrungssoldat Karl Liebknecht ist in Untersuchung zu nehmen, weil er ferner bringend verdächtig ist, vorsätzlich während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges einer feindlichen Macht Vorschub geleistet zu haben, 8 89 des Reichs-Strafgesetzbuches sowie § 176 Nr. 1 des Militärstrafgcsetzbuches."
In dem Ermittlungsverfahren fügte der Abg. Liebknecht seinen bisherigen Erklärungen noch folgendes hinzu: Er wolle nicht bestreiten, daß sein persönliches Verhalten möglicherweise objektiv den Tatbestand des § 113 (Widerstand gegen die
Staatsgewalt) ergeben haben könne. Den Tatbestand des § 110 halte ex nicht für v o r I i c g e n b. Er habe die Handzettel unb die Flugblätter verteilt sowohl in den letzten Tagen des April als auch am 1. Mai, jedoch nicht mehr am Abend dieses Tages auf dem Potsdamer Platz. Was danach den äußeren Hergang anbetrifft. so wird man an der Hand der eigenen Angaben des Abg. Liebknecht davon ausgehen können, daß er in den letzten Tagen des April und auch am 1. Mai, aber nicht mehr am Abend dieses Tages, Flugblätter und Handzettel zum 1. Mai verteilt hat, am Abend des 1. Mai zu der Straßenkundgebung erschien, dort rief: „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!" und nach seiner Verhaftung seiner Abführung mit körperlichem Widerstand begegnete. Da alle diese Vorgänge sich in ihrem maßgebenden Teil in den letzten Tagen des April und am 1. Mai, dem Tage der Verhaftung selbst abgespielt haben, so sind die Einleitung der Untersuchung und die Verhaftung, auch ohne daß zu diesem Vorgehen der Reichstag seine Zustimmung erteilt hätte, nicht zu beanstanden, und zwar deshalb nicht, da nach diesem Sachverhalt der Abg. Liebknecht „bei Ausübung der Tat oder auch im Lause des nächstfolgenden Tages" ergriffen worden ist. Darüber, daß auch einem militärgerichtlichen Verfahren gegenüber der Reichstag berechtigt sei, Aufhebung des Strafverfahrens und der Haft zu verlangen, herrschte in der Kommission eine Meinung. Das Ermittlungsverfahren
geht nun davon aus, daß sich der Abg. Liebknecht durch fein Verhalten einer Reihe von Verfehlungen gegen Strafgesetze schuldig gemacht habe, nämlich er he.be sich zuschulden kommen lassen:
Eines Verbrechens des versuchten Kriegsverrats. §§ 89, 176 des Strafgesetzbuches.
gegen §§ 56, 57 des Militärstrafgesctzbuches, durch Verteilung des Flugblattes,
eines Vergehens nach §§ 92, 93 des Militärstrafgesetzbuches, verübt durch Ungehorsam gegen den Befehl, in Dienstsachen sich der Betätigung einer sozialdemokratischen Gesinnung zu enthalten,
eines Vergehens nach 8 110 des Strafgesetzbuches, Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen, verübt durch Veranstaltung oder Mitveranstaltung der während des Belagerungszustandes verbotenen Demonstrationen
vom 1. Mai, r~L i
und endlich auch noch eines Vergehens gegen 8 113 des Strafgesetzbuches, verübt durch seinen Widerstand gegen die Voll- strcckungsbeamten. . ^
Es ist natürlich weder Aufgabe des Ausschuffes, noch des Reichstags, diese rechtlichen Würdigungen des Ermittlungsverfahrens einer Nachvrüfung zu unterziehen oder überhaupt sozusagen ein richterliches Urteil über die juristischen Folgerungen aus dem Tatbestand abzvgeben, wenn auch dem einzelnen Mitglied selbstverständlich nicht verwehrt werden kann, sich über die gebotenen Folgerungen aus dem an und für sich ja unbestrittenen Tatbestand persönlich ein Urteil zu bilden und es zum Ausdruck zu bringen. Der Ausschuß hat deshalb auch keine Stellung zu diesen juristischen Fragen genommen und konnte darauf um so leichter verzichten, als man im allgemeinen der Ansicht zuneigte, daß, verglichen mit der Tragweite der Verbreitung des Flugblattes, die anderen Delikte ganz in den Hinter- grrmd zu treten haben. Die Handzettel find obne weiteren Text. Sie enthalten neben einem irrelevanten Satz die Aufforderung: Wer gegen den Krieg ist, erscheint am 1. Mai, abends 8 Uhr, auf dem Potsdamer Platz! Eine Verlesung des Aufrufes mit der Aufforderung zur Beteiligung an der Maifeier selbst hier im Plenum dieses Hauses, die seinem Inhalt die denkbar größte Verbreitung nach außen geben müßte, hat der Ausschuß um so weniger für angängig erachtet, als eine solche Verlesung im Ausschuß selbst vertraulich stattgefunden hat und eine große .Anzahl von Mitgliedern des Hauses unmittelbar oder mittelbar persönlich von dem Wortlaut Kenntnis genommen hat. Ich kann deshalb nur folgendes sagen: Soweit sein Inhalt ohne Schädigung des Reiches überhaupt zum Vortrag gebracht werden kann, nimmt der Auftuf die Maifeier zum Anlaß, ftir den Krieg und die in dessen Gefolge eintretenden Schädigungen in der Hauptsache nicht unsere auswärtigen Feinde, sondern eine Reihe von einheimischen Ständen und Erwerbszweigen und die Herrschsucht der Regierung verantwortlich zu machen. Dann forderte er weiter die-Arbeiter und die Frauen auf, die Hölle des Krieges und das Verbrechen der Menschenmetzelei nicht weiter zu tragen; nur das Volk könne ein Ende machen; es dürfe nicht länger seine eigenen Ketten schmieden. Ueberall in Deutschland und in den feindlicken Ländern müßten die Arbeiter die Fahne des Klasscnkampfes ergreifen." Die Arbeiter und die Frauen werden erneut ausgefordert, den Maifeiertag zum „Protest gegen dir<imperialistischc Metzelei" zu gestalten. Der ganzen Menschheit werde über die Grenzsperren und Schlachtfelder hinweg die Bruderhand gereicht, und eS werde zum Kampf, zum Kampf gegen unsere Feinde, das heißt nicht etwa gegen unsere Kriegsgegner, sondern gegen die deutschen Junker, die deutschen Kapitalisten und deren Geschästssührenden Ausschuß, die deutsche Regierung ausgefordert. (Heiterkeit.) Diese Aufforderung ist — das muß ich persönlich noch beifügen — in
ungewöhnlich leidenschaftlicher Sprache und aufreizende Ui Ton gehalten. In einer Zuschrift vom 4. Mai an das königliche Kommandanturgerickt zu Berlin hat der Abgeordnete Liebknecht noch in längeren Ausführungen seinen Ruf: Nieder mi't der Negierung! dahin ausgelegt, daß er die Gesamlpolitik der Regierung als verderblich für die Masse der Bevölkerung habe brandmarken wollen und daß sthroffster Klasienkampf gegen die Regierung die Pflicht jedes Vertreters proletarischer Interessen sei, und er hat dann noch beigefügt, daß die Propaganda für die Zusammengehörigkeit der Arbeiter aller Länder gegen ihre brudermörderischen Volksgenossen gerade während des Krieges eine doppelt heilige Pflicht eines Sozialisten sei. Im Ausschuß ging man im allgemeinen von der Erwägung aus, daß in einenr solchen Falle in erster Linie vom Reichstag geprüft lverden müsse, ob die Anklage ernstlich gemeint und mit Nachdruck be
gründet sei und ob eine strafrechtliche Verurteilung auf der von ihr gegebenen Grundlage sich als möglich annehmen lasse, daß also ein gewisser hinreichender Verdacht, daß die behauptete strafbare Handlung auch wirklich vorliege, als Unterlage der Entschließung vorhanden sein, aber auch für diese Entschließung genügen müsse. Diese Voraussetzung nahm die Mehrheit des Ausschusses als zutreffend an. Man ging deshalb zur Entscheidung über, ob die Verhältnisse es rechtfertigen, auch einer solch ernsten Beschuldigung gegenüber von der Berechtigung des Artikels 31 Absatz 2 der Neichsversassung Gebrauch zu machen, das heißt, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der Haft zu verlangen. Die Anschauungen gingen auseinander. Einig war man nur darüber, daß das Verhalten des Abgeordneten Liebknecht im Hause selbst ohne jede Einwirkung auf dessen Entschließung sein müsse und sein werde. Der in den beiden schleunigen Anträgen zum Ausdruck gekommenen Auffassung gegenüber — die, wie ich annehme, die Antragsteller bei Begründung ihrer Anträge -selbst vor'tragen wollen und die ich Ihnen deshalb nicht vorwegnehmen möchte — sprachen sich mehrere Partei- Vertreter dahin aus, daß sie »-schon auf Grund des von ihrem Vertreter vor zwei Tagen aus den Akten erhobenen Tatbestandes bereit gewesen wären, ohne Ausschußberatung die beiden schleunigen Anträge abzulehnen. Sie sprachen sich dagegen aus, daß der Reichstag in diesem Fall von seiner Befugnis Gebrauch machen solle. Da es sich nicht um ein Recht des einzelnen Abgeordneten, sondern um das Recht des Reichstags handelt, müsse man in einem solchen Fall immer untersuchen, ob wirklich das Haus und damit die Allgemeinheit ein so großes Interesse an der Mitarbeit des betreffenden Mitgliedes habe, daß man es darum verantworten könne, der Gerechtigkeit in den Arm zu fallen, der Gerechtigkeit, an deren richtigem Funktionieren die Allgemeinheit doch auch, zumal in solchen Zeiten, mitten im Krieg und in einem so schweren Falle, ein großes Interesse habe. (Zustimmung.) Die Folgen solcher Demonstrationen ließen sich nie übersehen, zumal in Großstädten. Auch müsse man bedenken, wie solche Kundgebungen auf das Ausland w ir k e n. Es werde daher ohne jegliche Notwendigkeit eine
ernste Gefahr für das Vaterland
heraufbeschworen. Die bisherige milde Praxis des Reichstages bedeute noch lange.keine Verpflichtung, stets in allen Fällen Einstellung und Aushebung des Verfahrens zu verlangen. ,Jn allen späteren Fällen könne der Reichstag innner wieder nach der dann sich ergebenden Sachlage handeln.
Es läge doch, wurde weiter bemerkt, eine großeVerant- Wörtlichkeit vor, wenn man den Abg. Liebknecht, der es doch für seine Pflicht erkläre, seine Anschauungen auch weiterhin rücksichtslos zu vertreten, dadurch, daß man ihn seinem Richter entziehe, künstlich Gelegenheit verschaffe, seine Der- fehlungen bei nächstbester Gelegenheit zu wiederholen; dazu sei die Sache doch viel zu ernst. Von diesen Erwägungen im allgemeinen ausgehend, kam die Kommission mit 10 gegen 4 Stimmen^zu dem Anträge, die beiden schleunigen Anträge abzulehnen. Ich habe namens der Kommissionsmehrheit und der Kommission diesen Antrag zur Annahme zu empfehlen.
Abg. LaudSberg (Soz.):
Wenn ich zur Begründung des von meiner Fraktion gestellten Antrags das Wort nehme, so bin ich in der Lage, mich darauf zu berufen, und diesen Gesichtspunkt stelle ich in den Vordergrund, daß die Annahme unseres Antrags einem Brauch ent- sprechen würde, der sich in den ganzen Jahrzehnten hindurch entwickelt hat, die der Reichstag besteht. Es gibt keinen einzigen Fall in der parlamentarischen Geschichte Deutschland., in dem der Reichstag nicht einem Anträge aus Einstellung emes Strafverfahrens stattgegeben hätte. Er hat es selbstverständlich abaelehnt, mit der Annahme eines solchen Antrags einem Abgeordneten etwa einen Freibrief zur Begehung strafbarer Handlungen auszustellen. Er hat die Immunität niemals als ein Reckt des einzelnen Abgeordneten angesehen, sondern stet» als ein Recht des Reichstags.' Drei Gesichtspunkte treten für die unbedingte Au frech t e rhal tun g des Jmmunitätsrechtes be-
sonders hervor. * _ . m YYr ,„ ..
Erstens die Meinung, daß das Interesse an der Vollständigkeit des Reichstags und am Charakter der Gesetzgebung, der den wirklichen Mehrheitsvcchältnissen entspricht, höher steht un-o schwerer wiegt als das Interesse der Rechtspflege; zweitens die Erinnerung daran, daß die Freiheit der parlamentarischen Verhandlungen im ganzen Verlaufe der Geschickte nur Lurch den unbedingten Sckmtz der Personen der Parlamentsmitglieder sick hat aufrecht erbalten lassen; drittens die Ueberzcugung, daß, wenn man einmal den Artikel 31 der Reichsverfassung überhaupt an- wendet, daun bei der Handhabung der Aiiwendung ein bestimmtes Prinzip zum Ausdruck kommen muß. damit selbst der Schein ausgeschlossen sei, daß die Handhabung von Personenrücksichten diktiert sei. Nun ist verschiedentlich versucht worden, die un erschütterlicke Praxis des Reichstages zu beeinflussen. So hat in der Hitze des Attentatsjahres der Abgeordnete Beselcr, als cs sick u'n die Einstellung eines Verfahrens gegen Most bandelte, den Antrag bekämpft unter Hinweis ans die unsympathische Art der Betätigung Mösts. Dem trat Windt- h o r st entgegen. indem er daraus hinwies, daß man gerade in einem solchen Falle besonders kühl und vorsichtig urteilen müsse. Der Abgeordnete L a s k r r war derselben Ansicht. Gerade in dem Momente der Erregung müsse eine Versammlung wie der Reichstag die allerstrengstcn kühlsten Erwägungen walten lassen. Das ist ein großer vornehmer Grundsatz. Bei Antipathien muß man sich besonderer doppelter Vorsicht befleißigen.
Im Jahre 1869 wurde vom Reickstag die vorläufige Einstellung eines Verfahrens gegen den Abgeordneten Mende beschlossen, der der R ä d e l s f ü h r e r s ch a f t bei einem A u f r u h r angeschuldigt wurde. Darauf steht eine Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren. Trotzdem ist damals der Führ e r der nationalliberalen Partei Bennigsen für die vorläufige Einstellung des Verfahrens eingetreten und hat ausgeführt: Wir müssen uns hüten, daß wir nur in den Schein geraten, als ob wir die politische Stellung, welche die Döajorität des Reichstages gewährt, mißbrauchen wollen, um die Minderheit zu unterdrücken. — Gestern wurde mir im Ausschuß ent-


