Nr. 18
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Siebener FamilienblStter- werden dem
»Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das
„Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
166. Jahrgang Montag, t7. Januar 1916
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Schristleitung,Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul- straße?. Geschästsstelle u.Verlag:T7^51,Schrift-
General-Anzeiger für Gberhesjen
Mb. Deutscher Reichstag.
30. Sitzung. Sonnabend, den 15. Januar.
Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück.
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 10K Uhr.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verwahrt sich Abg. Graf W e st a r p (Kons.) dagegen, daß er oder der Abg. Dr. R o.s i ck e im März v. I. im Hauptausschuß für eine wahllose 'Abschlachtung der Schweine eingetreten sei.
Me Mersrmke.
Abg. Graf Westarp
berichtet über die Beratungen der Kommission. Im Anschluß an die früheren Beschlüsse bei Feststellung der Reichsversicherungs- ordnung beantragt der HauptauSschuß, dem Reichstag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den für den Bezug der Altersrente das erforderliche Alter von 70 auf 6 5 Iahre herabgesetzt wird und die hierzu erforderlichen weiteren Abänderungen der Neichsversicherungsordnung vorgenommen werden. ' Weiter beantragt der Ausschuß zu § 1300 der Reichsversicherungsordnung folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Während der Dauer oes Krieges und des ersten Jahres nach Friedensschluß beginnt die Frist, falls der Ehemann Kriegsteilnehmer gewesen ist, mit dem Tage, an welchem der Witwe der Tod des Ehemannes auf dem Dienstwege bekanntgegeben worden ist."
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Die Frage, ob die Altersrente schon mit dem 65. oder erst mit dem 70. Lebensjahre gezahlt werden soll, ist keine grundsätzliche, sondern eine reine Zweckmäßigkcitsfrage. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik gibt es noch wichtigere Ziele zu erreichen, als diese Herabsetzung. Man muß berücksichtigen, daß neben der Altersrente auch noch die Invalidenrente besteht, so daß also jemand, der vor dem 70. Jahre arbeitsunfähig wird, schon eine Rente erhält. Ich war allerdings der Ansicht, haß sich eine Herabsetzung der Altersgrenze in diesem Augenblick nicht empfehle, weil der Reichs- schatzsekretär glaubte, daß es, wie heute die Verhältnisse liegen, mitten im Kriege schwer sein wende, die Grundlagen zu finden, auf denen man diese Herabsetzung der Altersgrenze finanzieren sollte. Auch dürfte es unzweckmäßig sein, jetzt in diesem Augenblick in eine Erörterung unserer sozialpolitischen Leistungen einzutreten, wo wir nicht übersehen können, was nach Friedensschluß auf diesem Gebiete an anderen, vielleicht wichtigeren Aufgaben an uns herantritt. Nachdem die Kommission einstimmig beschlossen hat, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Altersgrenze herabgesetzt und die sonst notwendigen Abänderungen der Reichsversicherungsordnung vorgenommen werden, habe ich mich alsbald im Einvernehmen mit dem Reichsschatzsekrteär an die Neubarbeitung der Materie gemacht und werde mit größter Beschleunigung den verbündeten Regierungen erneut Gelegenheit geben, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Das Ergebnis wird dem Hause voraussichtlich schon in der nächsten Tagung vorgelegt werden können. (Beifall.).
Abg. Molkenbuhr (Soz.):
Nach dem Kriege wird die Arbeitslosigkeit und der Krankheits- Zustand sich verschlechtern, infolgedesien werden höhere Ansprüche au die Invalidenrente gestellt werden. Die Herabsetzung auf das 65. Lebensjahr empfiehlt sich dringend, da Leute über 66 Jahre immer auf der Grenze der Invalidität stehen. Das Reich wird die erhöhten Lasten tragen muffen, um so mehr, als es auch die aus der Militärdienstzeit erwachsenen Jnvalidenlasten tragen muß. Die Belastung der Versichern ngsträger au§ der Einberufung von Millionen darf nicht zu groß werden.
Abg. Becker (Ztr.):'
An einer Herabsetzung der Altersgrenze kommen wir nicht vorbei. Eine etwaige Beitragserhöhung könnte nur geringfügig stin. Hätte man bei der Revision seinerzeit die Altersgrenze von 65 Jahren in das Gesetz geschrieben, wäre es gescheitert, das hat jetzt wieder die „Kölnische Zeitung" zugestanden. Viele Wünsche werden ja jetzt nicht berücksichtigt werden können. Jedenfalls darf die Herabsetzung der Grenze nicht zu einer illiberaleren Anwendung des Jnvaliditätsbegriffs führen.
Abg. Bassermann (Natl.):
Bei der seinerzeitigen Revision der Reichkversicherungsordnuno ging man davon aus, daß das Jahr 1915 eine neue Beschlußfassung bringen wird. Damals war eine eigentümliche Zwangslage entstanden. Die Regierung hatte wiederholt eindringlich erklärt, daß die Reichsversicherungsordnung scheitern werde, wenn man das Alter von 70 auf 65 Jahre herabsetze. Unter dem Druck dieser Erklärung haben eine ganze Reihe von Herren sich entschlossen, die Forderung der Herabsetzung fallen zu laffen und sich zunächst auf den Standpunkt des damals Erreichbaren zu stellen. Dre damalige Minderheit (die jetzigen Bestimmungen wurden ja nur mit ganz geringer Mehrheit angenommen) schenkte der Erklärung nicht vollen Glauben, war vielmehr der Ansicht, daß im letzten Augenblick angesichts der hohen Bedeutung der Neichsversicherungsordnung die Regierung nachgeben werde. Mit geringer Mehrheit ist dann die ganze Revision angenommen worden. Es war für viele Herren eine Entsagung. Der Beschluß wurde nur erreicht durch die Zusage, daß im Jahre 1915 eine erneute Beschlußfassung stattfinden werdx. Der Ausschuß ist jetzt anderer Meinung als der Staatssekretär und kam zu einem einstimmigen Votum für die Herabsetzung. . Diese Entschließung halte ich für gerechtfertigt, der Reichstag wird ihr wohl folgen. Wir möchten die beteiligten Kreise in dieser schweren Zeit nicht einer nochmaligen Enttäuschung aussetzen, um so weniger, als erneute Berechnungen ergeben haben, daß die damaligen Schätzungen, die für das Reich eine Mehrbelastung von 8832000 Mark vorsahen, sich auf 4 497 000 Mark vermindern, ein Beweis dafür, mit welcher Vorsicht alle solche Schätzungen entgegenzunehmen sind. Aus der Umgebung der beteiligten Korporationen haben wir gehört, daß auch die Befürchtungen wegen der höheren Beiträge, wie sie in der Denkschrift niedergelegt sind, nicht geteilt werden. Die Regierung will nunmehr in eine erneute Prüfung der Materie eintreten. Angesichts der Tatsache, daß der Reichstagsausschuß sich für die Herabsetzung erklärt hat, hoffe ich, daß die erneute Prüfung zu einer Bejahung der Frage-der Herabsetzung führen wird und Regierung und Parlament sich einigen werden. Es wäre dann gelungen, auch in diesen Kriegskünsten auf sozialem Gebiete ein großes Werk zustande zu wrngen. (Beifall.)
Abg. Weinbanscn (VolkZp.)k Wir halten an der Forderung der Herabsetzung der Altersgrenze fest, auch gegenüber den von der Regierung geäußerten Bedenken, die wir nachgeprüft haben und die uns von unserem Standpunkt nicht abbringen können.
Abg. Dr. Oertel (Kons.):
Einem alten Wunsch meiner Partei entspricht es, wenn die Altersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wird. Gewiß bestehen im jetzigen Augenblick Bedenken finanzieller Natur gegen unseren Wunsch — aber angesichts des allgemeinen Willens des Reichstages, ein sozialpolitisches Ziel zu erreichen, sollten die Regierungen doch ihren Widerstand fallen laffen. Gewiß, es mag wichtigere sozialpolitische Ziele geben, aber keines ist vorhanden, daß so ohne jeden Parteistreit zu lösen wäre. Hoffentlich kann uns oer Staatssekretär im März nicht nur erneut mitteilen, was der Bundesrat hierzu zu sagen hat, sondern erhalten wir dann schon einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abg. Mumm (Wirtsch. Vgg.):
Für seine Invaliden zu sorgen, ist eine Ehrenpflicht des deutschen Volkes. Der Antrag hat im Ausschuß nur die Form einer Resolution und nicht eines Gesetzentwurfes erhalten. Dadurch ist es möglich geworden, daß der Antrag von allen Parteien angenommen werden konnte. Im/ Auslande mag es als ein Zeichen deutschen Kraftbewußtseins erkannt werden, daß wir in solcher Zeit an den Ausbau unserer sozialpolitischen Gesetzgebung Herangehen.
Die Aussprache schließt. Die Entschließungen des Ausschusses werden einstimmig angenommen.
Die Aussprache über die wirtschaftlichen Maßnahmen wendet sich nun zu den
ManrischkftslöhMngen.
Entschließungen des Hauptausschusses ersuchen den Reichskanzler, durch zweckentsprechende Aenderung in der Kriegs- besolüungsordnung die Löhnungen der Mannschaften vom 1. Januar 1916 um 50 Prozent zu erhöhen, ferner für alle in Feindesland stehenden Mannschaften mit Wirkung vom 1. Dezember 1915 ab die Löhnung auf 80 Pfennig pro Tag und für alle im Inland befindlichen Mannschaften mit gleicher Wirkung auf 50 Pfennig pro Tag festzusetzen, sowie die bisher bezahlten Zulagen den Mannschaften auch weiterhin zu gewähren. Das Beköstigungsgeld für alle Mannschaften und Unteroffiziere soll auf 1,20 Mark pro Tag erhöht werden. Die Offiziere und Beamten im Offizi ersrang sollen bei der Beurlaubung in die Heimat freie Fahrt erhalten, und Härten bei der Besoldung der im Etappen- und Heimatgebiet, besonders im Grenzschutz, stehenden Mannschaften möglichst ausgeglichen werden.
Zwei Anträge der Sozialdemokraten wollen den Satz der Mannschaftslöhnung von 80'bzw. 50 Pfg. in die Kriegs- besoldungsordnung ausgenommen wissen und die Gehälter der Offiziere einer Revision unterziehen, hier- bei Zulagen beseitigen, denen eine erhebliche Mehrleistung nicht gegen übersteht.
Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wird beschlossen, bei diesem Gegenstände auch diejenigen Entschließungen des Hauptausschusses mit zu beraten, welche darauf abzielen, eine Ermäßigung des Preises notwendiger Lebensmittel, gegebenenfalls unter ftnanzieller Beihilfe des Reiches, herbeizuführen.
Abg. Graf Westarp (Kons.)
berichtet über die Verhandlungen des Hau 8 haltSauS WusseS, InS* besondere über die Bestrebungen zur Erhöhung der MannschaftS- löhne und die ihr entgegenstehenden finanziellen Bedenken.
Abg. Stircklen (Soz):
Die Möglichkeit, eine Verbesserung der KriegSbesoidungsord- nung AU schäften, hätte sehr wohl bestanden. Warum tut man ans diesem Gebiet nichts? Wohl nur, weil man an der falschen Anschauung festhält, es handle sich hier um einen Ausfluß der Kommandogewalt. Es sind aber nur die preußischen Gesetze übernommen worden, solange es keine entsprechenden Reichsgesetze gab. Die Kriegsbesoldungsordnung ist weder dem Parlament mitgeteilt, noch publiziert worden. Das hat Senatspräsident Dr. Strutz festgestellt, der auch sonst die Verbesserungsbedürftigkeit der Kriegsbesoldung anerkennt.
Bei der Reform, die man vorgenommen hat, hat man neue Härten und Ungereimtheiten geschaffen. Die Gehälter der Offiziere hat man kaum angerührt, während man bei Zulagen oben anzusangen pflegt. Der Bezug doppelter Gehälter darf nicht weiter geduldet werden. Gewissen Abstrichen bei den jüngeren Beamten stehen sogar Erhöhungen bei den Dienstälteren gegenüber. Auch mit den Kriegszulageu in der Heimat hat man noch nicht aufgeräumt. Am schlimmsten ist man mit den unteren Chargen umgesprungen. Sogar bei der unglücklichen Schöpfung der Offizier st ellvertreter hat man gestrichen. Einmal ist der Offizierstcllvertreter Offizier, dann wieder gehört er zur Mannschaft. Hätte man da nicht mit der Charge der Vizefeldwebel glücklicher operiert? Ein Feldpfarrer soll hinausgezogen sein, um in der Lage zu sein, seine Schulden zu bezahlen. (Heiterkeit.) Der Reichstag muß zum Ausdruck bringen, daß auch die Offiziersgehälter reformiert werden. Der lange Krieg macht die Herabsetzung der hohen und die Erhöhung der niedrigen Bezüge notwendig. Unser Antrag geht nicht an das finanzielle, sondern an das warme Herz des Reichsschatzsekretärs. (Heiterkeit.) Nach welchen Grundsätzen werden die Wirffchastsausschüsse zusammengesetzt?,
Abg. van Calker (Nat.):
Die Kriegsbesoldungsordnung ist kein schönes Gesetz. Eine sachgemäße Reform ist sehr schwer, weil Knifflichkeiten drin sind. Ich halte es für ausgeschlossen, daß wir jetzt an die Reform Herangehen. Wir müßten monatelang daran arbeiten. Wer von den jetzigen Reformen betroffen wurde, ist gar wenig zufrieden. Auf die juristische Seite gehe ich nicht ein, obwohl ich, trotz der Uniform, genug Professor bin, um nicht unwillige Aeußerungen, wie jüngst über die Professoren (Heiterkeit) heraufzubcschwören. Für unsere Mannschaften kann nicht genug getan werden. Ist aber eine Löhnungserhöhung nicht eine zu schematische Hilfe? Wenn unsere Truppen entbehren, leiden auck die Offiziere Not, sie hungern gemeinsam, wer 20 Mark in oer Tasche hat, genau so wie der mit nur 20 Pfennigen. Ich möchte anregen, aus den Vizefeldwebeln und Feldwebeln Oberfeldwebel mit dem Gehalt oer Feldwebelleutants zu machen. Jetzt ist der brave alte FÄd- webel benachteiligt. Nach einiger Zeit müßte allerdings eine Reform der Kriegsbesoldungsordnung vorgenommen werden.
Stellvertretender Kriegsmmister von Wand^:
Am 25. August habe ich erklärt, daß den Wünschen auf eine allgemeine Revision der Kriegsbesoldungsordnung aus allgemeine Fertigstellung einer neuen Kriegsbesoldungsordnnng, soweit dak Kriegsministerium beteiligt ist, entsprochen werden solle. Den Worten sind auch Taten gefolgt, und umfängliche einschneidende
wertvolle Aenderungen sind vorgenommen worden. Wir sind dabei, weitere auszuarbeitcn und nach Beendigung damit hervorzutreten. Die finanzielle Wirkung ist mit Ersparung von Dutzenden vo nMillionen bereits eingetreten. Die Frage der Rechtsaintigkeil ist strittig. In der Juristischen Gesellschaft hat Professor Hahn sie ausführlich aus der historischen Entwicklung erklärt.
Die Schwierigkeiten einer Umarbeitung in der Kriegsbffol- dungsordnung liegen darin, daß eine unzählige Menge von Personenklassen in Frage kommt, daß ganz neue Stellen geschaffen wurddn, daß die Verschiedenheiten des mobilen und des immobilen, Dienstverhältnisses zu berücksichtigen sind, daß nicht allein das Kriegsministerium beteiligt ist, sondern innerhalb des Heeres auch zahlreiche Beamte anderer Behörden, der Post und der Eisenbahn beschäftigt sind. Diese Menge von Gesichtspunkten macht es unmöglich, in kurzer Arbeit eine vollständig neue Kriegsbesol- duugsordnung aufzustellen. Eine Aenderung zieht wieder andere nach sich. Bei dem Verlangen der Erhöhung der Mannschaftslöhnung für die mobilen Truvventeile auf >80 Pf. sind schon die Gefreiten vergessen; für sie müßte ein neuer Satz geschaffen werden. So pflanzt sich eine Aenderung immer weiter fort auf andere Stellen.
Ich habe auch ein w a r me s H e r z für die Leute uud wünsche ihnen jede mögliche Löhnungserhöhung, aber die Gegengründe sind nicht zu unterschätzen. Bei einer schematischen Erhöhung würden viele erhöht werden, die es gar nicht nötig haben und die jetzt schon gut besoldet werden, Verheiratete und Unverheiratete würden gleichviel bekommen, der Mann in der Etappe so viel wie der cm der Front; der jetzt schon gut bezahlte Feldwebel würde sich bei der Erhöhung um 60 Prozent auf 184 Mark stehen, wozu kein Grund vorliegt. Die finanziellen Wirkungen sind recht erheblich.
Früher hat der Abgeordnete Stücklen die Gehälter der höheren Offiziere nicht ändern wollen. Im. übrigen sind die Offizrersgehälter bereits erheblich herabgesetzt worden. So gewähren wir in den Etappen und in Belgien nur die immobilen Gebühren, im Gegensatz zu den Mannschaften, denen wir die mobilen Gebühren nach wie vor bezahlen.
In den Wirtschaftsausschüssen bekommen die Offiziere nur ihr Militäreinkommen, die aus Zivilberufen herangezogenen Personen erhalten die in der Kriegsbesoldungsordnung vorgeschriebenen Tagegelder, die nicht erheblich sind und daher nicht als ungehörig bemängelt werden können. Die Wirtschaftsausschüsse haben ganz Vorzügliches geleistet auf allen Gebieten der Wirtschaft, sowohl des Ackerbaues wie der Industrie. Wenn unsere Leute draußen so gut verpflegt worden find wie geschehen und wenn große Vorräte aus den besetzten Gebieten ins Inland übergesührt worden sind, die uns die Ernährung erleichtert haben, so verdanken wir das zu einem sehr großen Teile der ge-' schickten und unermüdlichen Tätigkeit der Wirtschaftsausschüsse.^ (Beifall.) Die Offiziere, die Mitwirken, haben sich ein großes Verdienst um das Vaterland erworben. _ ,
Ein Offizierstellvertreter, der überzählig wird, weil ein Offizier zur Truppe kommt, tritt nicht in den Feldwebelrang zurück, sondern bleibt Offizierstellvertreter, bis er wieder eine neue Stelle einnehmen kann. Znrücktritt erfolgt^ nur aus disziplinären Gründen. Eine Herabsetzung der- Gebührnisse der Osfizierstellvertreter ist eingetreten. weil sie bei der Neuregelung mit den Beamtenstellvertretern aus eine Stufe zu stellen waren.
Die Anregung zur Schaffung von Oberfeldwebeln des^ Abgeordneten van Eglcker nehme ich zur Kenntnis; ich werde prüfe«, ob ihre Durchführung möglich ist.
Schenken Sie uns das Vertrauen, daß ^vnr hie Kriegs besoÜmngsordnungsvorschrift gründlich durchprüfen im Einvernehmen mit dem Reichsschatzamt. Ueberweisen Sie die Resolution nur als Material; die weiterzielenden Anträge können nicht durch, geführt werden.
Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich:
Ich kann mich den Ausführungen des Kriegsministers nur an. schließen. Es ist nicht richtig, daß wir von unten zu reformieren angefangen hätten, statt von oben. Wenn in einzelnen Fällen die Höchststellen etwas mehr bekommen als früher, so läßt sich das bei einer organischen Reform nicht immer vermeiden. Man kann nicht nur stets das finanziell Günstigste heraussuchen und dies aus dem alten System beibehalten. Bei den Mannschaftslöhnen kann von einer Bezahlung nach dem Verhältnis der Leistungen keineswegs die Rede sein. Jeder kämpft für Haus und Herd, für seine ganze Existenz. Das Volk kämpft für sich selbst. Von einer Bezahlung nach Art der Beamten oder gar in kaufmännischem Sinne kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Was in finanzieller Richtung zu geschehen hat, ist, daß den Truppen draußen das Kämpfen ermöglicht und auch das Leben möglichst erträglich gestaltet wird.! In diesem Punkt sind wir mit dem Reichstag und dem ganzen! Volke einig. Wie wir das 'm Einzelfallc regeln wollen, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Ob bei Beurteilung der ganzen Verhältnisse nun für eine weitere 'Verbesserung der Lage des Feldsoldaten eine durchgehende Aufbesserung der Löhnung das Nichtige ist, darüber kann man bei wärmstem Herzen doch zweifelhaft sein.
Diese Frage der Gestaltung des Lohnes unserer kämpfenden Truppen kann nicht gesondert zugespitzt werden. Auch die Frage der Mannschaftslöhnungen steht mit allen anderen Dingen im Zusammenhang, die die kämpfenden Soldaten berühren. Deshalb wurden auch in der Budgetkommission diese Fragen im Zusammenhang mit den Familienunterstützungen behandelt. Wird ür die Angehörigen der Soldaten daheim ausreichend gesorgt, ann ist es für den Mann draußen im Felde nicht nur eine seelische, sondern auch eine materielle Erleichterung. DaS Geld, das er bekommt, nützt ihm draußen für seine Verpflegung häufig sehr wenig. Ich habe mich bereit erklärt, mit dem Kriegsministerium in neue Verhandlungen einzutreten und nötigenfalls weitere Mittel bercitzustellen. Wir müssen mit allem Geld, was wir ausgeben, den größtmöglichen Erfolg erreichen. Auch das finanzielle Durchhalten muß berücksichtigt werden. Anträge zu steilem ist außerordentlich leicht. Ich werde mich aber von der strengen Wacht über die finanzielle Kraft des Reiches nicht ablenken lassen, auch wenn das im Augenblick nicht volkstümlich ist. Die Tätigkeit deS Reichsschatzsekretärs wird überhaupt immer nur eine geringe Volkstümlichkeit haben. Unsere finanzielle Kraft muß erhalten bleiben, und wir müssen unter allen Umständen mit unseren Finanzen durchhalten können. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr/ Reumann-Hofer (Forffchr. Dp.):
Mitten im Kriege kann man natürlich nicht unsere ganze Milit ä ror g anisation auf den Kopf stellen. Sollen denn die Reserve- und üandwehroffiziere weniger bekommen als die aktiven? Das würde sehr bedenkliche Folgen haben. Es würde den Zusammen- Hang des Heeres lockern. Die Schäden würden den Nutzen überwiegen. Wir fordern, daß die Kriegsbesoldungsordnnng so schnell wie möglich reichsgesetzlich geregelt wird. Ich' glaube nicht, daß es so außerordentlich schwer ist, diese ^Ordnung zu verändern! Ich verstehe einfach nicht, warum der Offizier unfrj


