hervorbringt, und wenn etwa ein zweites Aachen, Cöln, Coblenz an den Ufern der Weichſel und in den Grenzen Pommerns laͤge. Daher iſt unſere Meinung, daß ſich die Steuerfaͤhigkeit nicht ſo ſchnell machen laſſe, wie man wohl denkt, und daß bei Freiheit, guter Welt- und Handelslage und andern Erforderniſſen, die in dieſer Schrift angedeutet ſind, ſich am Ende die Bodentheilung und hoͤhere Benuz⸗ zung des Bodens, endlich die Faͤhigkeit zur Steuer⸗ tragung von ſelbſt findet, aber nur mit der Zeit, und dieſe Zeit iſt auch an den Rheinlanden dazu noͤthig geweſen. „Es moͤgte alſo nicht allenthalben ausreichen: daß die Aufhebung der Steuerfreiheit, die Auf⸗ ſtellung eines allgemeinen Land⸗Kataſters und die Freilaſſung des Bodens aus dem Gutsverbande die Bedingungen waͤren, unter welchen man in der Steuer⸗Erhebung ſobald, und etwa ſchon in 27 Jahren, von 40,000 auf 438,000 Thaler uͤbergehen koͤnnte.” Da die Menſchen ſich nicht deshalb anſaͤſſig ma⸗ chen, um Steuern fuͤr den Staat zu erarbeiten, ſon⸗ dern um in der Welt ihr Gluͤck, jeder auf ſeine Weiſe und nach ſeinen Kraͤften zu machen, und das Leben zu genießen, ſo haͤngt eine Vertheilung des Bodens in jedem Lande offenbar von den oben an⸗ gedeuteten Bedingungen ab, zu dieſem iſt aber auch
Jahrgang
15 (1825)
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