dauernd und fortſchreitend, ſo wird ſie der Schaafzucht im Lande mehr Schaden als Vor⸗ theil bringen. Deshalb aber hat es der Koͤnig auch ernſtlich damit genommen und ſolche Vor⸗ ſchlaͤge Allerhoͤchſtſelbſt genehmigt, die der Staats⸗ Stamm⸗Schaͤfereien ihre Perfectibilitaͤt zuſichern. Die Idee, die Stamm⸗Schaͤfereien mit anderen Privat⸗Wirthſchaften zu verbinden, ſie gleichſam in die Koſt zu geben, ward gleich verworfen, weil daraus durchaus nichts Vorzuͤgliches her⸗ auskommen konnte. Depots von Boͤcken zu er⸗ richten, nach Analogie der Landbeſchaͤler⸗Inſtitute, hatte in Frankreich ſeine nachtheiligen Wirkun⸗ gen gezeigt, indem dadurch gerade ein Widerwil⸗ len gegen die Sache erregt worden war. Es ſind dagegen den Stamm⸗Schaͤfereien, wie in Sachſen mit ſo großem Erfolg geſchehen war, ausgewaͤhlte koͤnigliche Domainen⸗Guͤter einge⸗ geben, die ganz aus dem Reſſort der uͤbrigen Domainen⸗Adminiſtration ausſcheiden und unter der beſonderen General⸗Verwaltung des Ober⸗ aufſehers ſtehen. Daß dieſe Domainen nun ihre veranſchlagte Pacht an die General⸗Staatskaſſe abfuͤhren ſollen(nicht blos dieſe, ſondern auch die Zinſen des ganzen zu ihrer Einrichtung er⸗ forderlich geweſenen Capitals), findet der Verf. bedenklich, und beſorgt, daß man dabei auch auf ein nur menſchlich Vollkommnes verzichten muͤſſe.
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