Jahrgang 
4-6 (1812)
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Ein Mecklenburger aͤußerte in dem Oktober⸗ ſtück 1809 der Annalen des Ackerbaus, es werde ihn bei Beurtheilung von Wirthſchaftsverhaͤlt⸗ niſſen dem Verdacht eingeſogener Vorurtheile ent⸗ ziehn, wenn er ſage, daß er Auslaͤnder ſey. Ich bin nicht der Meinung, denn ich weiß aus Erfah⸗ rung wie leicht man auf Autoritaͤt die herrſchen⸗ den Vorurtheile der Gegend mit annimmt. Es iſt menſchlich und daher zu entſchuldigen, vielleicht habe auch ich mich nicht frei davon erhalten, ich werde aber gern Berichtigung annehmen, wo ich fehlte.

Ohne weitere Ordnung gehe ich zu den Punkten uͤber, die mir aufgefallen ſind. Am wichtigſten fuͤr Mecklenburg(als das Land, das in meinem Geſichtskreiſe liegt, werde ich es vorzuͤglich mit im Auge behalten), ſcheint mir folgende Stelle, Hauptſtuͤck 2.§. 402.

Bei dem Uebergange aus einer Koppelwirth⸗ ſchaft zu einer Wirthſchaft nach der Regel des Fruchtwechſels, wird es ſelten rathſam ſein, von der Zahl der Schlaͤge, die man hatte, abzuwei⸗ chen. Soll Weide dabei bleiben, ſo ſind indeſſen 6 und? Schlaͤge zu wenig, und es wird leicht ſein ſie in 12 und 14 zu theilen.