Jahrgang 
10+11 (1808)
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beſitzern, die ſich dazu verſtehen wollen, an jaͤhrli⸗ cher Kontribution ein Theil erlaſſen werden ſoll. Wenn ich auch uͤberzeugt bin, daß dieſer Vortheil mit der angerathenen augenblicklichen Aufopferung des Staats nicht zu theuer erkauft waͤre, ſo hat doch unſer regenerirter Staat zu viele Ausgaben zu decken, um ſich auf ſolche weitausſehende Vorſchlaͤge einlaſſen zu koͤnnen; auf der andern Seite traue ich meinen Landsleuten zu viel Patriotismus zu, als daß ſie eine ſolche Aufmunterung zu einer, zu ih⸗ rem eben ſowohl, als zum Beſten des Vaterlandes abzweckenden Veraͤnderung beduͤrften. Befoͤrdern muß jedoch der Staat kraͤftig die Naturaldienſt⸗ Aufhebung:

a) Durch eigenes Beiſpiel.

b) Durch ehrenvolle Auszeichnung der erſten Gutsbeſitzer, die mit gutem Beiſpiel vorgehn, V beſonders wenn ſie dabei mehr das Wohl der Bauern, als das ihrige vor Augen gehabt haben.

c) Durch Verſchaffung des Kredits, denen Guts⸗

beſitzern, welchen es an dem zur Umſchaffung der alten Verhaͤltniſſe erforderlichen Kapitale mangelt. Es iſt ein Satz, der keines Beweiſes bedarf, daß kein Gewerbe, und um ſo weniger die Land⸗