30 Schilling Sterling(ohngefaͤhr 20 Thaler Natel) fuͤr den Quarter(s Roſtocker Scheffel) fuͤr Weizen ſeyn wird. Da nun aber im November des vorigen Jahres der Preis kaum 40 Sh. war, und jetzt, im Januar⸗Monat d. J., noch niedriger iſt: ſo ſind wenig Ausſichten dazu, daß der Durchſchnittspreis bis zu 80 Sh. Sterl. ſteigen ſollte. Auch wird es fuͤr das Ausland wenig Nutzen bringen, denn ob⸗ gleich alsdann der Durchſchnittspreis des Weizens nur 70 Sh. ſeyn ſoll, um die Haͤfen zur Einfuhr fremden Weizens zu oͤffnen: ſo wird dagegen ein hoher Einfuhrzoll ſtatt finden, welcher von einer Seite dem Engliſchen Landmann gegen die Konkur⸗ renz des fremden wohlfeilern Getreides ſichern, und von der andern der Regierung eine anſehnliche Revenuͤe verſchaffen wird. Um den erſten Zweck zu erreichen, wird der Zoll ſteigen, ſo wie die Preiſe fallen und umgekehrt; ſo, daß der Fremde, welcher Getreide in England einfuͤhrt, in die ſonderbare Lage kommen wird, um ſo mehr Zoll erlegen zu müͤſſen, je weniger er fuͤr ſein Korn bekommt. Folgendes iſt der neue Zoll⸗Tarif: Wenn der Durch⸗ ſchnittspreis des Weizens 70, des Rockens, der Erbſen und Bohnen 46, der Gerſte 35, des Hafers 25 Sh. Sterl. pr. Quarter iſt, ſo ſollen die Haͤfen zur Einfuhr geoͤffnet, alsdann aber folgender Zoll erlegt werden:
Jahrgang
1 (1823)
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