Jahrgang 
4 (1803)
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VIII

Wie ist, nach Verschiedenheit der in dieser Provinz vorkommenden Bodenarten, des gegen wärtigen Zustandes der Ober fläche und der Lage des Landes, zu verfahren; oder zu welchem Zwecke und zu welcher Cultur schickt sich jede nach der Natur zu bestimmende und wirklich hier vorhan dene Bodenart am besten?

Wie wird Dersenige bey der Urbarmachung zu Werke gehen können, der zureichendes Ver mögen oder Credit besitzt, um sein Capital auf eine vortheilhafte und sichere Art in dem aufge theilten Lande anzulegen? Wie hingegen Derjenige, welcher nur wenig im Vermögen hat, jedoch mit dem auf einem Bauerhofe gewöhnli chen Bestande von Menschen und Vieh, in so fern es andere dringende Geschäfte erlauben, fleißig daran zu arbeiten gesonnen ist?

Welche Einrichtung würde zu treffen seyn, wo mit der Gemeinheitstheilung ein Umsatz der bisherigen Ackerländerey, oder sogenannte Ver koppelung, verbunden wäre; so daß nunmehr der ganze Ackerbestand neben einander oder doch in beträchtlichen Breiten oder Kämpen, die man Koppeln nennt, Jedem aufgetheilt würde? Welche hingegen da, wo, eines unglücklichen Wi⸗ derspruchs der Interessenten wegen, eine solche neue Auftheilung nicht Statt fände, und jeder seine bisherigen Aecker unter den andern zer streuet, dazu aber noch einen privativen Antheil aus der Gemeinheit erhielte?