17 ißn in der Anstalt auf sefne Kosten erhielt, und das hin gehen, wo er am besien bezahlt wird. Der vere ständige und gutdenkende Gutsherr, der mit seinen Dienstleuten billig und mensc<henfreundlich umgeht, . wird nischt so leicht in diese unangenehme Lage kome men. Der Fall bleibt indessen do<& immer möglich, er ließe sic aber doH auch auf manche Weise vore beugen. Der Grundherr könnte z. B. mit dem Subjekt, welches er gewählt, ehe er ek in die Ano stalt schi>t, über eine bestimmte Zahl Jahre kon» traftiich abschließen ,. und dieses in der Folge geseße lich zwingen, seinen Kontrakt zu halten, wenn ja der Versuch gemacht werden ssllte, ihn zu brechen. Doh möchte dies, wie schon erwähnt worden, nicht zu fürchten seyn. Der Bauer bleibt gern in seiner Heimath, in der Nähe seiner Verwandten, zumal wenn er schon mit einer Art von Ansehen und Ehre unter ihnen leben kann, und dies wäre doch bei einem solchen Wirthschafts» Aufseher der Fall.==
Hättert wir eine solche landwirthschaftliche Uno terricht8- Anstalt, so würde es auch gewiß nicht feh» leni, daß nicht wohlhabende Bauern ihre Söhne auf eigene Kosten darin unterrichten ließen, und so für ihre dereinstige Versorgung und ihr gutes Unterkom- men sorgten. Diese würden alsdann freiwillig Dienste suchen, und die Zahl der verständigen, brauchbaren
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