I.
Ueber die Berechnung des wirthschaftlichen
Tagelohns, nebst genauer Angabe eines
Versuchs, diese Berechnung systematisch zu ordnen.
8L8.. ö Wenn die Aufhebung der Hofe-⸗ und Herren⸗ Dienste der Wunsch des Menschenfreundes ist; wenn der aufgeklärte Landwirth solche selbst in jeder Hinsicht hinderlich bey der besseren Cultur seiner Felder findet; wenn der thätige Guths⸗ besitzer die Abstellung derfelben gern, mit der Aufhebung der Gemeinheiten und anderer ähn⸗ lichen Hindernisse des ländlichen Wohlstandes verbindet; so wird Allen die Frage gleich wichtig:
Ann. Nied. Landw. ar J. 25 St. V


