Jahrgang 
2 (1802)
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I.

Ueber die Berechnung des wirthschaftlichen

Tagelohns, nebst genauer Angabe eines

Versuchs, diese Berechnung systematisch zu ordnen.

8L8.. ö Wenn die Aufhebung der Hofe- und Herren⸗ Dienste der Wunsch des Menschenfreundes ist; wenn der aufgeklärte Landwirth solche selbst in jeder Hinsicht hinderlich bey der besseren Cultur seiner Felder findet; wenn der thätige Guths⸗ besitzer die Abstellung derfelben gern, mit der Aufhebung der Gemeinheiten und anderer ähn⸗ lichen Hindernisse des ländlichen Wohlstandes verbindet; so wird Allen die Frage gleich wichtig:

Ann. Nied. Landw. ar J. 25 St. V