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annehmen darf. Nach 1 Uhr fahre ich im Sommer gewöhnlich heraus, und dann ist mir Besuch, besonders von guten Landwirthen, bis zum Abend sehr willkommen. Am sichersten wird man mich aber treffen, wenn man mir zwischen 12 und 1 Uhr in meinem Stadthause die Zeit ansagen läßt, wann ich den Besuch er⸗ warten darf.
Ich habe es nicht verhindern können, daß manche Fremde, welche meine kleine Wirth⸗ schaft besahen, mein Hofgesinde oder Arbeiter, die ihnen den Gebrauch der Instrumente zeigten oder ihnen gewisse Ackeroperationen vormachten, beschenkten. Ein solches Trinkgeld ist dann oft in die unrechten Hände gekommen, und hat, gewiß gegen die Absicht des Gebers, unter mei— nen Leuten Neid und Zank erregt, welche mir oder meinem Wirthschafts⸗Aufseher Verdruß zu—⸗ gezogen haben. Um diesem zuvorzukommen, bitte ich solche Reisende, welche diese über— flüssige Generosität ausüben wollen, eine zu dem Behuf eingerichtete Büchse vom Aufseher der Wirthschaft zu fordern, und das bestimmte Trinkgeld dahinein zu stecken, um es dann vier— teljährig, nach angemessenem Verhältnisse, ver⸗


