Jahrgang 
2 (1801)
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erforderliche Zeit unter den 165 Spann⸗ tagen begriffen ist.

Ii 5) Mähen des Heues erfordert drey Tage, 20— und Einfahren ist in den Spanntagen schon berechnet.

6) Dreschen des Getraides erfordert 625 Tag, welche hier zur Rechnung gebracht werden ö müssen.

V 7) Futterschneiden fällt als Nebenarbeit weg. ö

8) Graben⸗ und Zaunarbeit bringen ohnge⸗ ö fähr 10 Tage.

9) Bey der Flachs⸗ und Kartoffelnarbeit brau⸗ chen wir den Knecht nicht.

Die gesammten Handarbeitstage für den Knecht betragen also:

Insgesammt 126 Tage.

beim Säen. · 13 Tage

Mähen des Korns 38 „Grases 3 2 ⸗ Dreschen 62 ⸗ 4„Aufgraben u. dgl.. 10