Jahrgang 
2 (1801)
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So wäre ich denn mit Aufzählung der wich⸗ tigsten Handarbeiten fertig. Es ist nun nöthig, daß wir nachsehen, ob unser Knecht die Zeit dazu habe, bey allen ihm zugetheilten Arbeiten wirklich seyn zu können. Alsdann müssen wir nachsehen, wie viele Tage er Gehülfen haben müsse, und zwar, wie viele Tage männliche und wie viele Tage weibliche Hülfe; und endlich, wie viele Tage er mehrerley Hülfe zugleich haben müsse?

Zuerst sehen wir wegen der Handarbeit des Knechts nach.

1) Mistfahren fällt in der Handarbeit ohne Spann weg, weil dieses schon in obigen 165 Spanntagen mit begriffen ist.

3) Miststreuen fällt bey ihm weg, weil es durch Schwächere verrichtet werden, und er unterdessen pflügen und säen kann.

3) Zum Säen haben wir 13 Tage gerechnet; und also, wenn der Knecht es thut, müs⸗ sen sie hier angesetzt werden.

4). Das Mähen des Getraides beschäftiget ihn 38 Tage, wie oben gerechnet ist. Das Einfahren fällt hier aber weg, weil die dazu