Jahrgang 
1 (1801)
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Verhältnisse der Landleute, die Urbarmachung und den Anbau des aufgetheilten Landes auf eine nach⸗ haltende Weise zu betreiben? Es würde dabey hauptsächlich auf folgende Um⸗ flände und Fragen Rücksicht zu nehmen seyn:

Wie ist nach Verschiedenheit der in dieser Pro⸗ vinz vorkommenden Bodenarten, des gegenwärtigen Zustandes der Oberfläche, und der Lage des Landes zu verfahren; oder zu welchem Zwecke und zu wel⸗ cher Cultur schickt sich jede nach der Natur zu be⸗ stimmende und wirklich hier vorhandene Bodenart am besten?

Wie wird Derjenige bey der Urbarmachung zu Werke gehen können, der zureichendes Vermögen oder Credit besitzet, um sein Capital auf eine vor⸗ theilhafte und sichere Art in dem aufgetheilten Lan⸗ de anzulegen? Wie hingegen Derjenige, welcher nur wenig im Vermögen hat, jedoch mit dem auf einem Bauerhofe gewöhnlichen Bestande von Men⸗ schen und Vieh, in so fern es andre dringende Ge⸗ schäfte erlauben, fleissig daran zu arbeiten geson⸗ nen ist?

Welche Einrichtung würde zu treffen seyn, wo mit der Gemeinschaftstheilung ein Umsatz der bishe⸗ rigen Ackerländerey, oder sogenaunte Verdoppelung, verbunden wäre; so daß nunmehr der ganze Acker⸗ bestand neben einander oder doch in beträchlichen Breiten oder Kämpen, die man Koppeln nennt jedem aufgetheilt würde? Welche hingegen da, wo, eines unglücklichen Widerspruchs der Interes⸗