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rechtigungen auf fremder Markung CUebertrifts- rechte) können von den Gesammteigenthümern der' dienenden Markung, und, wenn es eine Ges
meindemarkung ist, von der Gemeinde(durch den Gemeinderath, unter Zustimmung des Bürger? ausschusses) nach vorgängiger dreijähriger Aufs» kündigung gegen volle Entschädigung' abgeldst werden..
Als abldsbar wird ferner erklärt: 14) jede Schafweidedienstbarkeit auf einem geschlossenen Gute: 2) das Schafweiderecht, das dem Besitzer eines geschlossenen, zu einer Gemeindemarkung gehdrigen Gutes auf den übrigen Theilen dieser Gemarkung zusteht; letzteres jedoch nur in dem Falle, wenn der Gemeinde auch ihrer Seits das Schafweiderecht auf jenem geschlossenen Gute'zu2 Fömmt, oder bis zum Erscheinen dieses Gesekßzes zustand. Wenn"die Betheiligten sich über die Bedingungen der Ablösung nicht von selbst vereiz nigen, so hat die ordentliche Behörde zuerst einen Vergleich, und wenn dieser nicht zu Stande kommt, die Einleitung eines Compromisses zu versuchen. Mißlingt dieser Versuch, so hat der ordentliche Richter auf Anrufen der Betheiligten zu entscheiden.
Die Bestellungen“ einer neuen Schafweide» dienstbarkeit sind verboten«
Die polizeiliche Bestimmung der hd><sten Zahl


