Jahrgang 
5 (1828)
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419. März, um die Landeskultur zu heben, die Aus- fuhrzdlle von allen Erzeugnissen auf.

Was im Lande nichterzeugt werden kann, das soll frei herein, weil man es zum Leben, zur Arbeit, zur Gesundheit ndthig hat; aber was im Lande selbst erzeugt werden kann, wird nie über die Grenze: eines Staates. gehen, der eine weise Verwaltung: hat;(Dingler) Nur im Augstausche der Prodykte bestcht wahrer Handel, nicht in der Krämerei im Auslande gekaufter Fabrikate, die im Inlande erzeugt werden können. Das Holz müsz sen wir frei dem Nachbar zufahren können, um sein Eisen frei zu erhalten, weil unseres nicht so gut und wohlfeil ist.

Das Traurigste für gewisse Völker, die Hanz delsverträge gegen einander abzuschließen haben, ist dieß, daß diejenigen, die die Verträge abschließen sollen, schr gewandte Diplomaten und grundge- lehrte Pandektenmenschen sind, von der Sache selbst aber, um die es. sich handelt, eigentlich kein Wort verstehen. Die Wölker verstehen sich indeß besser auf das Wohl ihres Laüdes und belfen den hoch» gesahrten Herren mit der Radikalkur des Schmuz gelns zum Nachtheil ihrer Regierungen ab.

Ueber den landwirthschaftlichen Produkten» handel soll weiter unten(IL 48«) besonders gespro» <en werden.