pe 49-- „schlossen einen Handels» und Schiffahrtscontrafkt,
nach welchem den Schiffen beider Nationen gleiche Rechte zugesichert werden.
Preußen hat für die 3 Jahre 1828-- 4330 den Eingangs», Ausgangs-und Durch» 0: gangszoll geändert, zum Theil gemildert, zum; TY Theil erhdht. Der Tabakszoll ist wieder auf den j alten Fuß von 1825 geseßt. Erhöht ist der Ein» gangszoll des Hopfens von 415 Sgr. auf 1 Thlr.; j ein Hammel von 40 auf 45 Sgr. Ganz frei von allen Abgaben sind Bäume und Reben zum Ver? | pflanzen, BienensidXe mit lebendigen Bienen, Eier, Dungmittel, Futterkräuter, Hcu, Stroh, Kartof| feln, Geflügel, Brenn- und Nußholz.|
Baiern und Würtemberg sch'ossen einen( Vertrag- den gegenseitigen Handelsverkehr zu erz leichtern. Sie hoben gegenseitig die Grenzzölle, "- Eingangs- und Durchgangszölle auf.“ Sie beab-
sichtigten, den freien Verkehr zwischen den Völkern herzustellen, die Schranken niederzuwerfen/ welche die Industrie drücken, das Heiligste' zu gewähren, was die Völker fordern können= Befreiung von - den Fesseln, welche die industridsen Kräfte lähmen. | Hierbei müssen wir einer besondern, eben erst jetzt M- erschienenen Schrift gedenken: Ist es dem Jntercsse
| anderer teutschen Staaten angemessen, sich dem: EE ie


