238 LXXV 1, Don dem gerechten Verhältniß
Der Ackerbau ist das Mittel diese Producte zu erhalten, und diejenigen, welche die dazu nöthige Arbeit selbst verrichten, sind Bauren oder Ackerleute- Im Civil- Verstande, da einige Bürger auch Feldarbeiten thun, würde dieser Begriff vom Bauren unrichtig seyn. Allein im öconomischen Verstande kann man sich keinen andern Baurengedenken, vielmehr Fann man einen Ackermann und Bauren für gleichlautende Wörter aufnehmen. Ein Bauer Fann Länderey eigenthümlich besißen: aber nicht alle Eigenthümer der Ländereyen sind Bauren oder Ackerleute, weil sie die Feldar- beit nicht selbst verrichten."Es giebt aber auch Bauren, welche kein Land haben, und entweder für einen Lohn oder für eine Pacht, oder aus Pflicht und Zwang, wie zum Beyspiel dieLeibeigenen fremdes Land bestellen. Weit die Arbeit bey dem Ackerbau schwehr und er- müdend ist, so lassen die Eigenthümer grosser Land-Güter oder mittelmässiger Höfe ihrLand durch Fremde bestellen, denen sie es entweder verpachten, oder welche sie um Lohn dingen. Sie sind demnach keine Bauren im öconomis- schen Verstande, und wenn sie es gewesen, so bleiben sie es nicht, sondern seßen andere Bauren in ihre Stelle. Diejenigen, welche die Producte der Ackerleute in eine andere Ge- stalt bringen, veredeln und also zubereiten, daß sie zu mehrerm Wohlschmack, Bequehmlichkeit
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