234 LXXVI. Von dem gerechten Verhältniß
6. 12. Woraus 31 erkennen ist, ob int einem Laude zu viele grosse Land- Guter sind-
6. 13« Von der Ausfuhr des Getraides.
S. 14. Vom innern Rorn- Handel.
6. 15. Die Ausfuhr des Gerraides ist nicht in solcher Absichr, nnd nichr als einNlitrel zu befördern, um das Land dadurch zu bereichern.
6. 16. Wie fern die freye Rorn-Aus-| fuhr den Einwohnern vorrheilhaft seyn kann.
5. 17. In welchen Sällen ein Rorn-Zu- schlag für die Einwohner nünlich ist.
5. 18. Grosse Städte erfordern grosse Land- Guter in der VIähe.
6, 19. In der Entfernung von arossen
“ Städten nnd schisfbaren Flüssen ist es dienlicher, daß die Bauren- Zöfe klein sind.
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