238 ZRI1. Von der Pferdezucht:
würde, Das Thier ist gleichsam von jener über seine periodische Schuld quitiret, und wird nicht eher wiederum solcherwegen ge« mahnet, bis ein neuer Schuldtermin angehet. Das unbefruchfete Thier enthält sich während solcher Zeit eben so strenge, als das befruchtete, der Vermischung mit dem andern Geschlechte. Denn bey beyden würde das Gegentheil enk« weder schädlich oder doch unnüßlich seyn. J< wiederhole es nochmals, daß dieses der ge- wöhnliche und ordentliche Weg der Natur sey, Wenn unsere Hausthiere davon zu Zeiten ab« weichen; so gehören diese Abweichungen doch immer zu den Ausnahmen von der Regel, die oft Zufall und Künsteley, ich darf ganz sicher hinzuseßen, unsern Unverstand und Thorheit zum Grunde haben,
(Die Fortseßung folget in der dritten Sammlung.)
Aufs


