Jahrgang 
1 (1817)
Seite
303
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als einen tüchtigen Landwoirth gezeigt hat, zu Pacha:

tungen der-Großherzoglichen Landgüter, ohne in'einem mit ihm angeſtellten: Cxameu'(welches«natürlich ſchärfer als das Examen, eines Bauern feyn muß) gut beſtanden zu ſeyn, und ohne einen wenigſtens ehrbaren Wandel zu führen, Wie man den wichtigen. Beruf eines Landmannes ſo wenig achtet,/-daß Jeder,:wenn er zu allen andern Erwerbzweigen untauglich und.vero dorben iſt, pachten darf, und.um nichts weiter befragt wird, als ob er den Vorſchuß zu leiſten im Stande ſey-== das iſt mir unerxklärbar!== Die ſchlechte unordentliche Wirthſchaft und dfrers hd<<ſt ausſc<weis? fende Lebensart Mancher dieſer Pächter hat einen grdßern Antheil an der Verdorbenheit des Landvolks- nämentlich des Geſindes, als man zu glauben ſcheint,

Dem im-Examen beſiandenen und unbeſcholtenen Pächter übergebe man nun aber den unbeſchränkten vollkommenſten Dienſtzwang, und verſtaite ihm alle Züchtigungen und Strafen, welche ein verſiändiger Vater an ſeinen beſſer odex ſchlechter geſiunten Kindern vollzieht, Man ver- pflichte die Pächter, zährlic) einmal den ihnen vorge- ſetzten Beamten ein Verzeichniß aller Dienſiboten mit Bemerkung des Verhaltens eines jeden=- der aus gewandten Mittel' zur Beſſerung der ſchlechten, und der Wirkung ſolcher Mittel,=- einzureichen, Man mache obrigkeitlich eine Klaſſification der Dienenden,