Jahrgang 
1 (1817)
Seite
VI
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zugleich belehrt und überzeugt.== Dieſe B& merfung war vielleicht nicht überflüſſig," da noch vor wenig Jahren ein deutſcher Mannunſre deutſche Landwirthſchaft im Allgemeinen, be: ſonders aber unſre Me>lenburgiſche und die benachbarte Holſteiniſche, in der unten angeführten engländiſchen Zeit-Schrift» mit ſehr grellen Farben. ſchilderte. Vielleicht kann es nußen ,.' wenn ich dies Urtheil hier als eine Warnungstafel aufbewahrez wenigſtens kann es uns als ein Zuruf dienen, wenn wir in eine ſolche Apathie, als uns hier Schuld gegeben wird, wieder zurück ſinken wollten. Dies Urtheil lautet ſo: In einer Gegend des Landes,(nemlich in Deütſchland) in Hollſtein und in Melenburg wird.der größte Theil der Landgüter um die Hälfte oder um drey Viertel ihres Werthes verkauft. Ein Landgut von 5000 Acres hat nicht ſo viel arbeitende Hände, als erforderlich wären, zum ein Grundſtück von 550/Acres, ſo wie es ſich gehört, zu fultiviren, und von dieſen