Reue Annalen
Mecklenburgiſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft.
Zwey und zwänzigſtes Stüc, Den Iuſten Juny X1x815.
Anhang“ zu dem-zweyten Nachtrage. des Auf- ſatzes? über die Wechſelwirthſchaft, imglei- <en über Pärcelirung 2,
- Beſchluß.)
Um dieſe Einſicht noch mehr zu erleichtern, werden wahrſcheinlich forthin die Scheffel. in den Anſchlägen, welche bisher auf der im Landesver- gleich Feſtgeſeßten Claſſification,„nach. welcher die Bonitirung geſchehen muß, berechnet ſind, auf wahren Einfall reducirt werden. Hiernach kann man ſich dann leicht die Ueberzeugung verſchaffen; wieviel Scheffel wahren Einfall man pachten kann; die Claſſifications-. Tabelle ergiebt. die Güte. des Bodens jeder Abtheilung, und das Nachrechnen des Ouadrat- Inhalts einer bonitirten Fläche zur Re- duction auf wahren Einfall iſt nicht ſchwer; es gibt nur. einfache Exempel. mit. wenig und leichten
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