Jahrgang 
1815
Seite
326
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ihres fleinen Aerwerks halten; und ſo alſo der Hirten zu entbehren, aber dennoch können ſie ihn nicht abſchaffen, er muß nun die Stallfütterung beſorgen; bisher genügte zum Hüten ein alter Mann, oder Knabe, der ſonſt keine ſchwere Ge- ſchäfte verrichten konnte, Bey. der Stallfütterung bedarf es eines ſtärkern, rüſtigen Menſchen; es dedarf vieler angeſtrengten Arbeit, und unausgeſeß?» ter Aufſicht, beſonders im Anfange, wo durch das ungewohnte der neuen Einrichtung unſerer daran nicht gewöhntein Leute dem Wirthe fo leicht uner- ſeßlicher Verluſt und Schaden kann zugefüget wer- den, wenn nicht alles gehörig betrieben wird. Es gilt dies von allen ſolchen Wirthſchaften, wo der Wirth des größern Umfangs ſeiner Wirthſchaft wegen, nicht alles ſelbſt betreiben kann, ſondern Beyhülfe von Knechten und Tagelöhnern haben muß; und da bleibt mir immer ein noch aufzulöſen- des Problem: ob der aus der Ställfütterung hervor gehen ſollende Vortheil, nach Berückſichtigung aller dabey vorfallenden Umſtände, demjenigen gleich iſt, der hier in Mecklenburg aus der Weide der Kühe in den gut eingerichteten Schlägen entſpringt. Auch der aufgeſtellte“ Grundſaß des bey der Stallfütterung größern und von beſſerer Qualität zu prodiicirenden Dungs, wird weniger bedeutend, wenn man das im Winter erſparte Einſireyungs-