Jahrgang 
1815
Seite
305
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EELS

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(Zu b.) Ueber'die Eintheilung der Feldmarken.

Da die Ortsbeſchaffenheit unſerer Felder ſoſehr verſchieden iſt, ſo kann'es keine Eintheilung der- ſelben geben, welche auf jeden Fall zum höschſien Ertrage führet; wohl aber müſſen gewiſſe Acker- ſyſteme da ſeyn, welche den Landwirth bey der Ein- theilung ſeiner Felder leiten. Diejenige Schlag- ordnung iſt die beſte, welche in den meiſien Fällen äanwendlich iſt, und vermöge welcher ein gewiſſes Gut; ohne daß deſſen Boden dadurch verſchlechtert und ausgeſogen wird, den höchſten reinen Ertrag liefert. Die meiſien Landgüther in Mecklenburg werden bekanntlich nach der 7 oder 6ſchlägigen Ord- nung bewirthſchaftet, und dieſe Schlagordnung leiſtet wirklich ſ<on viel, ohne daß man eben Uv- ſache hat darauf ſiolz zu ſeyn, wie Herr D. meint, vder zu glauben daß dieſe Schlagordnung das non plus ultra) aller möglichen Schlagordnungen ſey, Ein 7ſchlägiges Feld hat keine zu große Braache, es liegt nicht zu lange Dreeſch,/ und wird auch nicht zu früh aufgenommen, auch trägt es nur 3 Saaten hinter einander, welche in der Regel bey gutem Mittelboden und mittelmäßig guter Düngung noch immer gut gerathen. Und wenn nun vollends, wie es auf einigen wenigen Gütern der Fall iſt; zur letztern Saat abermals gedüngt wird, ſo läßt ein