Jahrgang 
1815
Seite
66
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(aut HIE 1

Gemeinſchaftslaſten befreyet ſind, und ſie enthalten in Rückſicht der Bauerhufen, die glückliche Befug- niß, Dorfſchaften zu verkoppeln oder in einzelne Höfe zu verwandeln, wodurch der höhern Cultur ungemein vorgearbeitet wird. Dieſe Verfoppelung wird aber nicht allgemein ausführbar ſeyn, weil mance Localität wegen der gemeinſchaftlichen Be- nußung von Waſſer und Wieſe ein Dorf nicht zer- legbar macht. Die Jdee, in welcher man die Ver- EFoppelung als nothwendigen Beding ſich gedacht hat, iſt aber zum Glück nicht gerade die einzige Bedingung höherer Cultur... Es giebt freylich Län- dereyen, zum Beyſpiel, leichte, trockene nicht ganz ſandige Ebnen, welche nur durch Koppel- und Schlagwirthſchaft zum höchſten Ertrag gebracht werden Fönnen. Dahingegen gewähren Weigten- und Gerſienfelder in der Geſtale von Bauerhufen nicht als Koppelwirthſchaft den höchſten Abnug, ſondern eignen ſich in der kleinern Einrichtung des Bauerhofes bey partieller oder ganzer Stallfütte- rung zur wikührlichen Brabantiſchen Vielfelder- wirthſchaft, dieſer Mutter häuslicher Indüſtrie, und können dahero gar wohl in einer gut geordne- ten, die Stoppelhut ausſchließenden, Communion genußt werden.)

Das Hauptaugenmerk bey der vorgängigen Einrichtung der Dorfſchaften muß demnach. dahin