Jahrgang 
1815
Seite
47
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umgehein wollen, man hat aber erfahren; daßrdie Curatores. noch foſibarer ſind; als. die NRctores; die aber als Advocaten im Beſiße ſind, die Schuld zu tragen.

En Um die Priorität der Forderungen klarer zu machen, werde die Errichtung der Hypotheken- bücher erleichtert. Eine Taxation der Gütexiſt nicht anzurathen, weil die Taxen ſo außer, Credit gefommen,*). zur Taxe genügte vorerſt, was der Landescataſter vom Gute ausſagt. Will aber jemand ſeinem Hypothekenbuch, eine Taxe vorſeßen laſſen, ſo werde fürs ganze Land eine gleichmäßige Norm zur Taxe vorgeſchrieben.**) Könnten, die Koſten der Errichtung des Hypothefenbuchs, herab- geſeßt werden, ſo würde die Errichtung jeßt vielen erleichtert werden.

6) Für. die Hypothekenbücher. gelte das Geſeßz daß die bisher beſtandenen Schulden nach ihrer Prio- vitäreingetragen werden, alle künftige Eintragungen aber nach: dem Dato rangiren... Nun werden jeder Verſchreibung angehängt gerichtliche Zeugniſſey ſummariſch enthaltend den: Inhalt des Hypothekene buchs bis zu der» Stelle; die-die, Verſchreibung ein- nimmt.» Die Gerichte werden. angewieſen, für eine billigere Gebühr ein Prioritäturthel über-die.Gläu- higer zu ſprechen, die der Debitor will in ſein Hy- pothekfenbuch eintragen laſſen;; wenn er ſich nicht etwa außergerichtlich mit ihnen über ihre Rangord- nung vereinigen kann;

7) Während des Concurſes werden die etwa erſparten Gelder alljährlich zur Verzinſung. der erſten Capitalien; wo möglich verwandt.

*) Und warum ſind ſie anſſer Kredit gekommen?=- Weil wir in unſern. Taxations- Principiis noch gar keine

feſte Grundlage haben; und was wir uns zur Grund-

lage machen,-- verheimlichen! A. d. R.

7x) Und öffentlich bekanns gemacht! A, d. R.