Jahrgang 
4 (1794)
Seite
528
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Provinzen des deutschen Reichs, wirklich ausgebrochenen Kriegesunruhen, verschont geblieben, ohne daß ihnen die- serwegen bieher einige Last oder Unkosten aufgelegt worden: auch die Stände des Fürstenthums Calenberg sich willig ers klärr haben, durch Wiederherstellung des ehemals erhebes nen Zehnt; und Scheffel; Schalzes, über welche eine beson» dere Verordnung wird etlassen werden, zu den anderweis tig auf dem Lande liegenden Lasten und deren stärkern Abs trag auf solche Art zu rathen, daß die Begüterten im Lande ein mehreres«ls bisher dazu beitragen: ferner auch. bes schlossen worden, den auf dem sogenannten Krieges- Kostens

Negister haftenden weniger beträchtlichen Theil der öffent«--

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lichen Schulden durch cine Repartition auf die einzeinen Stände und Commünen zu tilgen, wobey die Prälatur und Ritterschaft sich willig erklärt hat, eine verhältnißmäßige Quote zu übernehmen, das übrige aber den Commünen nach gehöriger Proportion zugetheilt werden wird, wie dem» nächst näher bekannt gemacht werden soll: und es solcher gestalt möglich geworden, eine Veränderung in Ansehung des bisher erhobenen monatlichen Fixi eintreten zu lassen? wodurch die am mehrsten bedürftigen Contribuenten, eine ihren Umsiänden angemessene verhältnißmäßige Erleichtes rung erhalten, die vermögenderen aber»ein mehreres als bisher beytragen: so ist nach geschehener Communication mit der Calenbergishen Landschaft hiemit folgendes festges seßet und verordnet:

Mit dem letzten November dieses Jahrs soll die Bes

zahlung des bjsher von allen Personen über 14 Jahr mit

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