Jahrgang 
3 (1793)
Seite
345
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S1 IHN AHEIE- IND

SPAAKE* 315 1, Das Abzugsörecht wird überail niht ausgeubt: 1. a) Gegen den Destreichischen Antheil der Schles fisGen Lande.; b) Gegen die Destreichischen Niederkande. 2. Segen die Königl. Großbritannischen Reiche, und sämtliche dazu gehörige Staaten und Lande. 3- Gegen die Herzogthämer Schleßwiz Und Holstein und gesammte Königl. Dänische tevtsche Lande. 4. Gegen das Königreich Schweden und alle dazu gehörige, auch im teutschen Reich belegene Lande; 5. Gegen nachfolgende Königlich» Preußische Lande: a) die Chprmarken Brandenburg.. b) Das Herzogthum Magdeburg und die dazu ges hörigen Lande. c) Das Fürstenthum Halberstadt und die dazu ges

* hörigen Lande.

d) Das Fürstenthum Minden.

e) Die Grafschaft Mark, incl. Lippstadt,

Ff) Die Srafschaft Ravengberg.;

2) Den preußischen Antheil, an den Schlesischen Landei, jedoch so, daß in vorkommenden Fällen jedo3s mahl reversales de observando reciprdco ausgestellet werden,

5, Gegen Chur!/Trier,

7.= ShurCölln,

8.= Chut:Pfalz, in Ansehung*der Jülich und Bergischen Lande, jedoch mit Ausnahme des BDsrgisch em Amts Blankenberg.

9. Gegen das Stift Wärzburg.

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