Jahrgang 
4 (1792)
Seite
612
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ſchaft und den Städten X, die Schakpflichtige aber mit 5 dazu concurriren, welcher leztere Antheil nach dem Contributionsfuß aufgebracht wird.*)

V. Unterhaltung der Univerſität Göttingen. Zu dieſem Behuf hat eine jede Landſchaft des Chur hauſes Braunſchweig: Lüneburg eine gewiſſe Summe übernommen, welche ſind:

2) Das Herzogthum Bremen die Domainencammer wegen

der geiſtlichen Güter 116 Rr. 32 ßl.=- pf. die Ritterſchaft- I16Rr. 32 ßl.==- die Stadt Stade 51 Rr. 40ßl, 103 pf. die Stadt Buxtehude 25 Rr. 44 ßl. 5X pf.

die Schaßkpflichtige 1555 Rr. 25 fl. 8 pf. -- 1866 Rr, 32 ßl.

b) Das Herzogthum Verden die Capitelsgüter== Rr, 35 fl. 3*pf. die Stadt Verden 23 Rr. 20 ßl. 22 pf.

die Schakpflichtige 2310Rr. 8ßl. 6pf. ===-=--=-=-=- 233 Rr. 16 ß[l.

beträgt mithin für beyde Herzog hümer 2100 Rr,=-Fl.

welche alle halbe Jahr mit. 2050 Rthlr. abgetragen werden.

VT.

*) Ein genattes Verzeichniß, was ein jedes Amt oder Di-

- ſtrict beſonders zu dieſen Oberappellation3gerichts- Ko-

ſten beytragen muß, liefert das Alte wund Neue aus den Herzogth. Bremen und Verden IV. B. S. 172.

woraus aber erhellet, daß bey der Aufbringung ein

anderes Verhältniß, als 8 und x zum Grunde liegeny) ohne daß ſolches angegeben wird.

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ſind| aber und; ſionen