Jahrgang 
3 (1788)
Seite
219
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sich möglichst angelegen seyn ließ, den Vorschriften aufs ges naueste nachzukommen, und eben daher alle Jähre sorgfältig nach den Mängeln forschte, die noch etwa in den Listen vor» handen seyn könnten. Hier entde>te man, nachdem sie shon mehrere Jahre eingeschi>t waren ,/ unter andern folgendes:

1) Verschiedene Eltern hatten in dieser Stadt, wo keine Parochien sind, ihre Kinder in 2 Kirchenbücher(etwa weil sie zwey verschiedene Beichtväter, an zwey verschiedenen Kir- <hen hatten) einschreiben lassen, und alle diese Kinder waren nun doppelt in der Zahl der Gebohrnen.

2) Einige eingepfarrte Dörfer pflegten auf einem ihnen angewiesenen Kirc<hofe ihre, Todten selbst(ohne Zuziehung von Todtengräbern) zu beerdigen. Von diesen war nichts zur Anzeige und in die Kirchenbücher gekommen.

3) Verschiedene in Gefängnissen gestorbene Inquisiten und etliche todtgefundene Kinder waren skeletirt oder leßtere zur künftigen Recognition in- Weingeist aufbewahrt, und eben dadur< auch in die Kirchenbücher nicht eingetragen worden. Dieser leßte Fehler scheiat zwar nur eine Kleinig? feit zu machen, kann doch aber aufs Ganze schon beträcht- lich werden,

Wir könnten noh ein mehreres anführen; zur Probe mag dies genug seyn! Wie, wenn man nun im Lande herum reiste und alle tief in Local-Verhältnissen verste&te, zum Theil in Mißverstäudnissen auch in den Personen der Lfficianten begründete Unrichtigkeiten aufforschte? welche Anzahl vou Fehlern möchte da zum Vorschein kommen! Wer es bedenkt, wie viel tausend einzelne Angaben und Annotationen, schon in einem Lande nur von mittlerer Große dazu gehören, und wie viele hundert verschiedene Calculatoren dazu beytragen müssen, um die Total- Summen herauszubringen, der wird nie eine gänzliche Unfehlbarkeit derselben verlangen.

Wir