Jahrgang 
4 (1787)
Seite
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gen Theils der Bürger eines Staats nicht gedenken, der den Acer bauet, Der Wohlstand des AFermannes und hohe Cultur des AFerbaues fliessen eine aus der andern, nehmen beyde miteinander zu, oder sinken miteinander, und befördern im ersteren Falle alle übrigen Gewerbe, Handlung und Nahrungen.

So wie alle Einrichtungen eines Staats daher auf den Wohlstand des Landmannes, und Beförderung der möglich besten Cultur des Landes vorzüglich abzwec>en und sich darin vereinigen müssen 3 so wird diejenige Classe der Einwohner allerdings ein großer. Gegenstand der Aufmerksamkeit, die in ihren einzelnen Mitgliedern frey- lich öfters durch eigene Schuld, gewöhnlich aber unver? dienet, am wenigsten geachtet ist, im Ganzen genommen jedoch jedem Menschen, der nicht unbeschreiblich kurzsichtig ist, ächtungswerth und schäßbar seyn muß: Eine Classe von Einwohnern, welche ihrer Zahl nach bey weiten die stärkste ist, deren nervigter Arm im Frieden das Land bauet, und dadurch die Stüke des Vaterlands wird, im Kriege aber dasselbe zugleich vertheidiget: endlich, welche fast jeden andern Stand ernährt, der seine Wichtigkeit öfters so einseitig und unrichtig schäßet, ohne selbige gleichwohl nicht nüklich, nicht nöthig und nicht da seyn würde,

Diese Voraussekungen leiten dann natürlich auf y den Gedanken und die Frage:

Ist die U7eyer: Rechtliche Verfasjung der Bauerhöfe für den Wohlstand des Landman- 7es,