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2. wer sie wählet und die Art der Wahl.
3. ob die Juraten gewisse emolumenta geniessen? --- ob ihnen dem Herbringen noch was zuge? billiget wird, wenn sie ausserordentliche Bemü hungen bey Aufsicht auf Bau und dergleichen ha: ben?
4. wie es um das Registerwesen stehet? wer es führet, revidiret, moniret und quitiret?
* sind etwa Juratengerichte an einem Orte: so wird es hier angezeiget nebst der Verfas: sung eines solchen Gerichts. und über welche Sachen sich es erstrec>et.
B. Die Capelle zu N. N., deren
A. Beschreibung 3 nach den Rubriken, die bey der Beschreibung der Kirche vorgekommen sind, in so weit sie hier eine Anwendung leiden,
B. Verwaltung 3 desgleichen.
* quch bemerket man hier, wie oft in dersel? ben ordentlicher Weise Gottesdienst gehale ten wird,
IT, Das Armenwesen. A. in so weit es mit dem Kirchenwesen verbunden ist. A. Die Revenüen aus 1. dem Klingebeutel= der ohngefähre jährliche Betrag davon, . Capitalien 3 wobey auf die Stücke wiederum Rücksicht zu nehmen, die S. 4. und 5. bey den Capitalien der Kirche vorgekommen sind. Vermächtnissen= von wem sie herstammen,
und wie hoch sie sich belaufen?
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