[8] 2
b. ihr Bestand von Anno 1750. an, wie stark sie 1750. 1760. 1770. und 1780. gewesen seyn, wobey die ratio pluris vel minoris könnte ange: führt werden.
c, in wie weit für ihre Sicherheit bey der Bele? gung gesorget ist?=) ob auch unablösliche Capitalien darunter vorhanden sind?
d. Der gewöhnliche Zinsfus.
3. Meyer
a. die Namen der Meyer und ihre inhabende Gü: ter an Ländereyen, Wiesen und dergleichen== ihre Gerechtsame.
b. ihre Przstanda,
a. jährliche ordentliche,
a. am Gelde,
b, an Naturalien,
c. an Diensten== Hand? oder Span Dien? sten= ob sie solche in natura leisten, bezah:
len oder bezahlen können?
hb. außerordentliche bey Veränderung des Mey: ers, oder nach Verlauf gewisser Jahre.
e. was wegen Remißionen hergebracht ist, ob sie statnehmig oder nicht?== und in welcher Maaße?
* sollte auch hergebracht seyn, daß der Meyer bey gewissen casibus adverlis kortuitis Unter: stüßung von der Gutsherrschaft erhielte: sd wäre auch dies hier anzuführen.
4. Ländereyen.
2: Aerland, nach seiner Lage, Größe, Himten?
ein:


