Jahrgang 
3 (1787)
Seite
22
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b. ihr Bestand von Anno 1750. an, wie stark sie 1750. 1760. 1770. und 1780. gewesen seyn, wobey die ratio pluris vel minoris könnte ange: führt werden.

c, in wie weit für ihre Sicherheit bey der Bele? gung gesorget ist?=) ob auch unablösliche Capitalien darunter vorhanden sind?

d. Der gewöhnliche Zinsfus.

3. Meyer

a. die Namen der Meyer und ihre inhabende: ter an Ländereyen, Wiesen und dergleichen== ihre Gerechtsame.

b. ihre Przstanda,

a. jährliche ordentliche,

a. am Gelde,

b, an Naturalien,

c. an Diensten== Hand? oder Span Dien? sten= ob sie solche in natura leisten, bezah:

len oder bezahlen können?

hb. außerordentliche bey Veränderung des Mey: ers, oder nach Verlauf gewisser Jahre.

e. was wegen Remißionen hergebracht ist, ob sie statnehmig oder nicht?== und in welcher Maaße?

* sollte auch hergebracht seyn, daß der Meyer bey gewissen casibus adverlis kortuitis Unter: stüßung von der Gutsherrschaft erhielte: sd wäre auch dies hier anzuführen.

4. Ländereyen.

2: Aerland, nach seiner Lage, Größe, Himten?

ein: