Jahrgang 
Zweiter Band: 1788
Seite
19
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aller groben Wolle. I9

41. Wenn auch ein Schäfereybeſiker eine Kur des unrein gewordnen Schafviehes vornehmen wollte, ſo darf er das Vieh nicht auf die Weide bringen 5 der Nachbar iſt nicht ſchuldig es auf der Weide zu leiden, es muß ab/ geſchaffet oder todtgeſtochen werden; ſogar nimmt nie! mand einen Schafknecht mit ſeinem Hunde in Dienſte, der bey einer unreinen Schäferey gedienet hat.|

42. Man hat nachgerechnet, daß. von 1765 an, bis an die nächſtverfloſſenen Jahre, an 60 bis 70 Schär fereyen und Heerden durch ſpaniſche>e angeſte>ket worden ſind. Wenn man jede Schäferey nur auf 500 bis 1000 Stü> ſekßet, ſo ſind mehr als 408000 Schafe an der Räude, durch Anſteckung von den Böen, verunglücet.

43. Das Schafvieh, wobey der Grind überhand genommen hat, wird noch wohl verkauft, aber das Stu> - nur zu 16 Gr. bis x Rehlr. und x Nthlr.'4 oder 6 Gr. in Gegenden die kein anderes als unreines oder Schmier/ vieh haben; dahingegen ein geſundes feines ſpaniſches Mutterſchaf im Wiederankauf, mit 3 und 4 Rthlr. be- zahlet werden muß.

44. Wie groß iſt nicht die Gefahr und der Schaden für einen Schäfereybeſizer, in"einer Gegend, die kein anderes, als von allen Ausſchlägen befreyetes Schofvieh leiden will, um einen großen Theil ſeiner Einnahme zu kommen. Nicht nur die Anſchaffung des theuren reinen

4 B? Schaf;