Nachdem nun alle, für eine gewöhnliche Oekonomie erforderlichen Regiſter abgehandelt worden ſind*), dürfte das hier am rechten Orte ſtehen, was der Mann, der da im weiten Bereiche deutſcher Landwirthſchaft ſprach: „es werde Licht« über die Führung der Tagebücher,— deren Form und Ineinandergreifen damals noch ſehr unvollkommen war, niederſchrieb 29).
„Wer ein Tagebuch führt, hat eine ſichere Richtſchnur für künftige Jahre. Indem er in jeder Jahres⸗ zeit ſeine Tagebücher aufſchlägt, erinnert ihn dieß, was er zu thun, worauf er zu ſehen, was er zu vermei⸗ den, und was er beſſer zu machen habe. Unter mißlichen Umſtänden kann er mittelſt Vergleichen ähnlicher Fälle leichter einen Entſchluß faſſen, was er jetzt zu thun habe. Wenn ein dürres Frühjahr, eine naſſe Ernte ihm den Muth benehmen will, wird er Troſt und Ermunterung finden, wenn er ſieht, daß alles ſo oft beſſer ging, als man es erwarten durfte. Kurz, jeder Okonom wird keinen treuern Freund, keinen zuverläſſigern Rathgeber, keine angenehmere Unterhaltung, keine nutzbarere Bibliothek haben können, als die Sammlung ſeiner Tagebücher, wird vielleicht ſeinen Nachfolgern nichts ſchätzbareres hinterlaſſen können.“
„Ohne Tagebuch kann keiner ſich mit Sicherheit über den Schlendrian erheben, keine allmählig feſten Fortſchritte machen, ſich ſelbſt und andern keine Rechenſchaft davon ablegen; nicht beſtimmt wiſſen, ob er in der nachhaltigen Verbeſſerung ſeiner Wirthſchaft vorwärts gekommen ſey oder nicht. Er wird ſich keine wahre Erfahrung ſammeln, ſondern nur Meinungen über dieſes und jenes annehmen, und zwiſchen ſolchen hin und her ſchwanken. Er wird Vorurtheile für oder gegen etwas faſſen, welches ihm ein Jahr zufällig glückte oder mißglückte; wird ſich die Urſache dieſes Erfolges nicht deutlich machen können, weil er ſich der Umſtände bei einem entgegengeſetzten Erfolge nicht mehr erinnert, ſie vielleicht ganz vergißt.“
„Uberhaupt was kann beſſer als ein Tagebuch die ganze Denkungs⸗ und Handlungsweiſe eines Men⸗ ſchen, ſeinen Beobachtungsgeiſt, ſeine Geiſtesgegenwart und ſeine Ordnungsliebe darſtellen 14
CEhe wir zur Formirung der Jahres⸗Rechnung aus den Tagebüchern oder Regiſtern übergehen, müſſen wir vorerſt die Frage erörtern: wann ſoll eine Rechnung angefangen, und wann geſchloſſen werden?
*) Die verſchiedenen Induſtrie⸗Zweige ſind zu weitläufig,— ihre Regiſterform ergibt ſich übrigens bei vollkommener Vertraut⸗ heit mit der Natur der verſchiedenerlei Nutzungszweige, ſobald die hier abgehandelten Regiſter gehörig begriffen worden ſind, von ſelbſt, ſonſt hätten ſie eben ſo leicht hier beſprochen und das Nöthige durch Formularien erläutert werden können.
**) Herr Staatsrath Albrecht Thaer in den Annalen der Niederſächſiſchen Landwirthſchaft. 4. Jahrgang. 1802. 10


