Druckschrift 
Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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5 2 2.. Vom 29. April bis 4. Mai 1839. Wöchentlicher Verdi 3 zutragen und legen Zum Erdäpfel zutragen und legen rdienſt Nr. 1. auf Schlag Nr. 1. 1 Zu⸗ Weiber Männer Weiber 2 Einzeln. ſammen. à 30 kr. à 40 kr. à 30 kr. 5 MſO. MſD.) F. S.[MD. MD.] F. S.) MD.] MD.] F. S.) MD. M D.] F. S. 5 fi. kr. fl. ſtr. ... 1 3 20 e 2 2 30 3 2[30 4 1 30 .— 5 40 7 10 1a.. ſ1............. 5 650 50 kr. Sa. 14 1˙/1. 1[ℳ% 1 3 6 1 7 . 1/1..[1 a ſ1=2. 7 1 2, 3 5 1 fl. Sa. 2 1fl. 15 kr. Sa. 27. 7

1 eredidirt oder gutgeſchrieben, die Kartoffeln auf Schlag Nr. 1. hiefür aber debitirt oder belaſtet werden, weil der Caſſe dieſer Betrag entging, dem Kartoffelſchlag derſelbe aber als Koſten angerechnet werden muß. Iſt dieß geſchehen, ſo pflegt man die ein⸗ getragenen Poſten zur gehörigen ÜUnterſcheidung von den noch nicht verbuchten Poſten in dieſem Regiſter zu ſtrichuliren oder virguliren.

Weil auch Fälle vorkommen, wo den Taglöhnern die Koſt verabreicht, und ihnen außer dem eine kleine Löhnung auf die Hand gezahlt wird, ſo muß auch hier zugleich der Behandlungsweiſe derſelben gedacht werden. Wo das der Fall iſ, tritt rückſichtlich der baaren Taglöhnungen dieſelbe Creditirungs⸗ und Debitirungsweiſe, wie oben bemerkt, ein; am Schluſſe des Jahres muß dann aber jeder Feldſchlag, und überhaupt jeder verſchiedene Zweig ſummariſch mit den Koſten der berechneten Taglöhner⸗Verköſtigung belaſtet, dagegen der Ackerhaushaltungs⸗Conto hiefür gut geſchrieben werden. Es geht dieß um ſo leichter an, als im Haushaltungs⸗ Conſumti⸗ bilien⸗Regiſter der Stand der zu ſpeiſenden Individuen abtheilungsweiſe nach dem eigenen Dienſtperſonale und den Taglöhnern in be⸗ ſondern Colonnen datumsweiſe ausgewieſen iſt.

Durch das Eintragen der Arbeiten in das Hauptbuch zur Zeit, wo eine Arbeit für ein Object, für einen Feldſchlag ꝛc. ganz geſchehen iſt, wie z. B. das erſte, zweite, dritte Pflügen ꝛc., wird der große Vortheil erreicht, daß das Hauptbuch dann die natürliche Reihenfolge der Arbeiten und ihr Ineinandergreifen anſchaulich macht,— was nicht erreicht werden kann, wenn wöchentlich oder monatlich die Summe gezogen, und in das Hauptbuch eingetragen wird. Die Überſicht und das Detail geht dadurch verloren, eine ſolche Rechnung wird auch immer weniger belehrend, als die angedeutete ſeyn.

Da mir die Einwendung gemacht wurde, daß doch häufig der Fall eintritt, wo man die Namen der Taglöhner zu wiſſen nöthig habe, ja dieß in ein und anderer Hinſicht bei den Wochenliſten eine Art von Controlle abgibt und abgebeu müſſe; ſo ſchlage ich für dieſen Zweck ein Qualifications⸗Buch zu halten vor. Darin wäre nun jeder gegen Tag⸗ oder Wochenlohn anfgenommene Arbeiter mit Namen und dem Nro., welches er, ohne zu wechſeln, erhalten, mit Angabe des Geburtsortes und Alters aufzuführen, der Tag ſeines Arbeits⸗ An⸗ und Austrittes anzumerken, und— wenn man es recht vollſtändig haben will— wie ſich ſolcher verwendet, und zu welchen Ge⸗ ſchäften er vorzüglich brauchbar iſt. Sucht ein ſolcher, ſchon einmal allda in Dienſtleiſtung geſtandene Arbeiter in der Folge wieder Verdienſt an, ſo gibt dieß Buch die beſte Auskunft hinſichtlich ſeiner Verwendung und Brauchbarkeit. Mit einem nummeriſchen und zu— gleich Namens⸗Inder verſehen, bleibt dann in dieſer Beziehung wohl ſchwerlich etwas mehr zu wünſchen übrig..

. An Raum für verſchiedene Bemerkungen fehlt es in dieſem Regiſter auch nicht. Bei neuen Bauführungen wird es gut ſeyn, über die Löhnungen der Maurer und Zimmerleute, dann Handlanger, ein beſonderes Arbeitsregiſter zu führen; ſonſt, wenn nur Reparaturs⸗

„Arbeiten vorkommen, kann man die derlei Taglöhnungen in das allgemeine Arbeits⸗Regiſter mit einbeziehen. 3