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Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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Ad e. Der Affections⸗Preis findet ſeine Anwendung bei Liebhaberei⸗ und Lurus⸗Gegenſtänden, von welcher Art Schmuckſachen, aller Art ſeltene, naturhiſtoriſche Gegenſtände, Alterthümer, ſeltene Minera⸗ lien, ausgezeichnet ſchöne Thiere u. d. gl. ſind, deren Preis ſich niemals nach ihren Koſten, ſondern ſtets nur nach der, durch verſchiedene Umſtände und Anſichten veranlaßten Neigung und Vorliebe gewiſſer Perſonen für dieſelben, und nach der größern oder geringern Neigung des Inhabers derſelben, ſolche zu verkaufen, richtet. Auch bei angenehm gelegenen Landgütern und Grundſtücken, beſonders in der Nähe großer Städte pflegt dieſer höhere Werth, dieſer Werth der beſonderen Vorliebe nicht ſelten einzutreten, ſo zwar, daß dieſe Gü⸗ ter entweder gar nicht, oder nur um den mehrfachen Betrag des ſonſt gewöhnlichen Güterpreiſes zu bekommen oder zu verkaufen ſind.

Der Preis, d. i. die Verkäuflichkeit einer Sache oder ihre Eigenſchaft ſich gegen andere umſetzen zu laſ⸗ ſen, hängt in jeder gegebenen Periode davon ab, ob dieſelbe leicht hervorzubringen oder leicht herbeizuſchaffen i*ſt, ob große oder geringe Vorräthe davon vorhanden ſind, und welcher Begehr oder Nachfrage dießfalls Statt findet. Mißernte, Wechſel der Mode, Wechſel in den Productionskoſten durch eingeführte verbeſſerte Maſchinen, Monopole oder das Recht zur Alleinerzeugung oder Alleinhandel, was in der neueſten Zeit häufig durch die Privilegien oder Patente bewirkt wird, neu eröffnete Zufuhrswege und Quellen, Abgaben, Zölle und Krieg wirken ganz beſonders mehr oder minder nachtheilig auf die Producten- oder Waaren-⸗Preiſe ein, daher dießfalls eine genaue Vertrautheit mit der Natur aller dieſer Dinge und ihren Einwirkungen von dem weſent lichſten Nutzen iſt.

Der Koſtenpreis einer Sache kann nur ſelten ihren Werth, ſondern meiſtens nur das Minimum beſtim⸗ men, unter welches der Preis einer Sache nie auf die Dauer herabſinken kann. Eben ſo wenig beſtimmt das Ver⸗ hältniß von Nachfrage und Angeboth denſelben, ſondern blos die Fluctuationen(Schwankungen) des Sachen⸗ preiſes. Seine eigentlichen Grenzen ſetzen ihm auf der einen Seite: der Koſtenbetrag, auf der andern Seite: der Werth des Gutes.

Iſt das Vermögen nach allen ſeinen Beziehungen und Titeln bekannt und hierüber das Inventarium dergeſtalt angefertigt, daß unter Vorſetzung des Titels:Aetiv⸗Stand die Activ⸗Vermögens⸗Beſtand⸗ theile in fortlaufender Poſt-Nummer zuerſt, und nachdem dieſelben in eine Hauptſumme gebracht ſind, das Paſſiv⸗Vermögen unter Vorſetzung des Titels:Paſſiv⸗Stand eben ſo ausgewieſen worden, durch deren Vergleichung das reine Vermögen dargeſtellt wird, ſo bilden dieſe Inventars-Sätze die erſten Poſten beim Beginne einer Rechnungslegung über was immer für eine Vermögens⸗Verwaltung*).

Zur Notirung der täglichen Vorfälle, wodurch was immer für eine Anderung in dem Beſitzthum, in den Vorräthen ꝛc. herbeigeführt wird, dienen nun die vorgedachten Journale oder Negiſter, von welchen, um nicht unnöthig weitläufig zu werden, hier bloß Formularien, verſehen mit den zum Verſtehen derſelben erfor⸗ derlichen Bemerkungen, mitgetheilt werden.

*) Bei unſerer Art Buch und Rechnung zu führen, wird dann für die ganze Folge dieſes Rechnungsſtück beſeitigt, da ſich alle Daten deſſelben in der Bilanz vorfinden, folglich bei Beginn jeder neuen Rechnung die Vermögensbeſtandtheile immer gleich unmittelbar aus der letzt abgeſchloſſenen in die neu verlegte Rechnung übertragen werden.