Druckschrift 
Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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Vorrede.

Z4 dem verwickelteſten practiſchen Rechnungsverfahren, und welches auch die meiſten Kenntniſſe vorausſetzt, gehört unſtreitig die Buch- und Rechnungsführung einer Land⸗ wirthſchaft, weil da die verſchiedenen für ſich darzuſtellenden Abtheilungen oder Zweige dergeſtalt unter einander zuſammenhängen, daß ſie ſich in ſehr vielen Puncten und Sei⸗ ten ſtets berühren, und wie ein Haufe Kugeln, wo eine auf die andere wirkt, oder wie Maſchen einer Strickerei, die alle zuſammenhängen, ſich gegenſeitig unterſtützen.

Da ich derſelben, ſo wie überhaupt dem Studium der Landwirthſchaft den reelſten Theil meiner Kenntniſſe verdanke, und durch ſie auf den unſchätzbaren Werth der allge⸗ meinen Gewerbslehre, dann der National⸗ oder Staatswirthſchaftslehre aufmerkſam ge⸗ worden bin, beides Fächer, die dem Staatsbeamten unentbehrlicher als alles Uebrige in der Welt ſind; ſo kann ich nicht umhin, hier in allgemeinen Umriſſen das Nöthige durch Formularien erläutert, wie ich mir die Sache im Geiſte dieſer Lehren auf Art und Weiſe der Doppelbuchhaltung eigen gemacht habe, mitzutheilen. Ich weiß zwar, daß ich es ge⸗ rade in dieſem Puncte mit ſehr vielen Gegnern zu thun bekomme, aber nur Geduld, man höre mich erſt!

Nicht die Doppelbuchhaltungs-Grundſätze tragen die Schuld, daß die kaufmän niſche Buchführungs⸗Methode zu dieſem Behufe ſo ſehr verſchrien iſt. Nein, durchaus nicht! So wie der Kaufmann ſeine eigene, und der Landwirth wieder ſeine ganz eigen thümliche Sprache hat, ſo muß auch die italieniſche Buchführungs⸗Methode den Bedürf⸗ niſſen des Letzteren angepaßt werden.

Wenn man glauben machen will, daß ſchon alles gethan worden iſt, das kaufmän⸗ niſch Klingende auszumerzen, ſo ſage ich hierauf, daß hiemit für ihre Anwendbarmachung auf die Landwirthſchaft noch gar nichts Weſentliches geſchehen iſt, wenn man nicht bei den Hilfsbüchern anfängt, und dieſe, ganz abgeſehen von dem Kaufmann, paſſend für ſeinen Zweck, und Zeit und Arbeit erſparend, anlegt.

Wahr iſt's, ohne ungerecht zu ſeyn, auch hierin hat man ſich ſchon viele Mühe gege⸗ ben, und ich brauche für Kenner nur den gefeierten Namen Albrecht Thaer zu nennen, um ſogleich verſtanden zu werden. Aber, wo liegt's demungeachtet? In der geſchickten An⸗ wendung, muß ich zur Antwort geben. Man muß nach Thaer nicht allein Oekonom, ſondern im Rechnungsfache zugleich ſehr bewandert ſeyn, wenn eine Methode ausfindig gemacht werden ſoll, die das Geſchäft des doppelten Eintragens möglichſt erleichtern ſoll.