50 Erſter Teil. Raſſen, Züchtung, Ernährung uſw. des Schafes.
ſoll nie über 120 G betragen. Bei der Geburt iſt es zweck⸗ mäßig, wenn der Schäfer dem Schafe zu Hilfe kommt; nach der Geburt wird das Lamm dem Schafe zum Belecken vor⸗ gelegt und darauf vom Schäfer das Euter des letzteren von Schmutz und Wolle freigemacht. Hat die Mutter das Lamm zum Saugen ohne Widerſtand zugelaſſen, ſo werden beide in diejenige Abteilung im Stalle geſetzt, welche dazu beſtimmt iſt, die Mütter mit den Lämmern aufzunehmen. Widerſpenſtige Mütter, welche erſt an ihr Lamm ge⸗ wöhnt werden müſſen, kommen mit demſelben in eine Koje, eine kleine Bucht, in welcher ſie ſolange bleiben, bis die Mutter ſich an das Lamm gewöhnt hat. Wird ein wertvolles Lamm durch den Tod der Mutter verwaiſt, ſo kann es einer kräftigen und milchreichen Mutter zu ihrem Lamm noch zu⸗ geſetzt werden, jedoch muß dieſes gleich nach der Geburt des eigenen Lammes geſchehen; auch das Aufziehen verwaiſter Lämmer mit Kuhmilch aus einer Flaſche mit Saugſtöpſel gelingt in den meiſten Fällen. Der Aufenthaltsort der Schafe, der Stall, iſt von hoher Bedeutung. Der Stall ſollte die Form eines Parallelogrammes haben und genügend geräumig ſein; es iſt daher eine lichte Stallhöhe von mindeſtens 3,1 m erforderlich. Dieſe Höhe genügt nur, wenn nicht mehr als 500 Stück Schafe eingeſtellt werden; bei Unterbringung von mehr als 500 Stück iſt eine Stallhöhe von 4 m erforderlich. Man rechnet als erforderlichen Flächenraum pro Schaf 0,6 bis 0,7 qm für Wollſchaf, 0,78— 1,0 qm für ein Fleiſchſchaf, für einen Bock in beſonderer Abteilung 1,1— 1,9) am. Das Bedürfnis, im Innern des Stalles einen möglichſt freien Raum zu erhalten, in welchem die einzelnen Herden durch leicht zu beſeitigende Hürden abgegrenzt werden, gibt Veran⸗ laſſung, möglichſt wenig Träger im Stalle zu haben. Der Fußboden muß 15—18 em höher als das umgebende Terrain liegen, er erhält keine Pflaſterung, ſondern nur eine Sandausfüllung, welche bei der Düngerabfuhr mit entfernt und neu erſetzt wird. Zum Ein⸗ und Austreiben der Herden und zum Herausſchaffen des Düngers ſind in den beiden Giebeln, zuweilen auch in der Mitte der Hoffront Torwege von 3,13 m Breite und 3,8 m Höhe, ferner an der Hoffront in Entfernung von 9,4— 16,6 m zweiflüglig ſich nach außen öffnende Türen von 1,3— 1,8 m Breite anzulegen; die Fenſter


