die gen
Innere Krankheitsurſachen. 13
Aus alledem gehen folgende, für die Lehre von der Entſtehung der Krank⸗ heiten wichtigen Punkte hervor:
1. Der Blutkreislauf des Muttertieres und des Fötus ſteht nicht in un⸗ mittelbarer Verbindung, vielmehr ſind beide durch vier Gewebsſchichten, nämlich die beiderſeitigen Gefäßwände und zwei Zellenſchichten voneinander getrennt.
2. Stoffe, welche aus dem mütterlichen Blut in das des Fötus über⸗ treten ſollen, oder umgekehrt, müſſen in dieſem gelöſt oder ſo fein zerteilt ſein, daß ſie dem gelöſten Zuſtand gleich kommen. Ungelöſte Subſtanzen können durch die trennenden Gewebsſchichten, ſolange dieſelben geſund ſind, nicht hindurchtreten.
3. Ein Uebertritt von nicht gelöſten Subſtanzen, z. B. im Blute der Mutter zirkulierender Bakterien z. B. Tuberkelbacillen) oder Entwicklungsformen (Embryonen) tieriſcher Paraſiten kann nur dann ſtattfinden, wenn die den mütterlichen und den föotalen Blutſtrom trennenden Gefäßwände durch einen Krankheitsprozeß zerſtört worden ſind(z. B. bei Tuberkuloſe des Uterus), oder wenn die nicht gelöſten Stoffe ſo fein verteilt ſind, daß ſie dem gelöſten Zuſtand gleich kommen, oder wenn es ſich um die Embryonen tieriſcher Paraſiten handelt, die ſich ſelbſtthätig durch die Wandungen der Gefäße hindurchbohren und vom Muttertiere in den Fötus übertreten können.—
Nur kurz mag noch angedeutet ſein, daß die Krankheitsanlage oder Dispoſition als eine individuelle bezeichnet wird, wenn ſie nur ein beſtimmtes Individuum betrifft; dagegen als Gattungsdispoſition, wenn ſie nur bei den Individuen einer beſtimmten Tiergattung, als Raſſe⸗ dispoſition, wenn ſie nur bei beſtimmten Schlägen oder Raſſen einer ſolchen, als Altersdispoſition, wenn ſie nur an Tieren eines gewiſſen Alters, und als Geſchlechtsdispoſition, wenn ſie nur bei den männ⸗ lichen oder weiblichen Individuen einer Tiergattung hervortritt.
Angeborene, ererbte Krankheiten, Erbfehler. Ebenſo wie die Krank⸗ heitsanlage, ſo können zweifellos auch einzelne Krankheiten in mehr oder weniger entwickelter Form angeboren werden. Es handelt ſich hierbei ent⸗ weder um eine geringgradige, das Wohlbefinden und die Nutzungsfähigkeit des betreffenden Tieres in keiner Weiſe ſtörende, ja letztere zum Teil ſogar ſteigernde Abweichungen in der Körperform oder der Organthätigkeit(ſ. S. 3 u. ff.), oder aber um eine wirklich krankhafte, die normale Thätigkeit ein oder mehrer Organe ſtörende und hierdurch das Wohlbefinden des Individuums ſchädigende Beſchaffenheit größerer oder kleinerer Körperabſchnitte. Zu erſterer zählen vor allen die ſog. Raſſeeigentümlichkeiten in Körperform und Leiſtungs⸗ fähigkeit, zu letzteren die ſog. Erbfehler im engeren Sinne, zu denen man beſonders Kehlkopfpfeifen, Dummkoller, periodiſche Augenentzündung und ver⸗ ſchiedene Gelenk⸗ und Sehnenſcheidenleiden bei Pferden, Tuberkuloſe bei Wiederkäuern und Schweinen, Traberkrankheit bei Schafen, akute fettige Degeneration der geſamten Körpermuskulatur bei Schweinen, ferner Epilepſie, Hodenſack⸗ und Nabelbrüche, ſowie grauen und ſchwarzen Star bei allen Tieren gerechnet hat.
Die Art und Weiſe, wie die Vererbung der Krankheiten zuſtande kommt, iſt ſchon Seite 9 in ihrem Weſen geſchildert worden. Bei allen angeborenen ſog. Infektionskrankheiten. d. h. ſolchen, welche durch Bakterien(z. B. Rotz, Tuberkuloſe, Pocken ꝛc.) veranlaßt werden, iſt die Uebertragung dadurch möglich, daß die betreffenden belebten Krankheitserreger(Bakterien) ſchon


