2. Der Grund und Boden oder die Grundſtücke. 15
c) Das Gartenland.
Das Gartenland läßt ſich weder begrifflich noch in der Praxis ganz ſtreng von dem Ackerlande trennen. Der Gartenbau iſt lediglich eine intenſivere Form des Ackerbaues; beide gehen ſo ineinander über, daß ſie in vielen Fällen gar nicht von einander zu trennen ſind. Im allgemeinen wird das Gartenland hauptſächlich zum Anbau von Handelsgewächſen, Gemüſe und Obſt benutzt, es wird ferner in der Regel nur mit Handwerkszeugen (Spaten, Hacke u. ſ. w.) bearbeitet, während das Ackerland vorzugs⸗ weiſe zur Erzeugung von eigentlichen Feldpflanzen(Getreide, Hülſen⸗ früchte u. ſ. w.) verwendet wird und ſeine Bearbeitung in der Regel mit Hilfe von Geräten geſchieht, die durch Tiere oder mechaniſche Kräfte(Dampf, Elektrizität) in Bewegung geſetzt werden. Die Anweiſung für die preußiſche Grundſteuereinſchätzung vom 21. Mai 1861 bezeichnet als Gärten„ſolche Grundſtücke, welche, ohne Rück⸗ ſicht darauf, ob ſie eingefriedigt ſind oder nicht, der Hauptſache nach zum Anbau von Gemüſen, Hackfrüchten, Handelsgewächſen, Sämereien, Obſt, Wein, Blumen oder als Baumſchulen benutzt werden; Forſt⸗ gärten, Luſtgärten und Parkanlagen werden zu der Kulturart ein⸗ geſchätzt, wohin ſie nach ihren Hauptbeſtandteilen gehören.“
Der Bedarf an Gartenfrüchten iſt im Vergleich zu dem an Ackergewächſen ſehr gering. Dementſprechend nahm nach der Boden⸗ ſtatiſtik von 1893 im Deutſchen Reich von der geſamten Acker⸗ und Gartenfläche das Ackerland 98,20%, das Gartenland nur 1,80% in Anſpruch.
Die gewerbsmäßige Gartenkultur gehört nicht mehr zur Land⸗ wirtſchaft, kann daher auch in der landwirtſchaftlichen Betriebslehre keine Berückſichtigung finden. Für ſie kommen die Gärten nur inſoweit in Betracht, als ſie notwendige oder doch gewöhnlich vor⸗ handene Beſtandteile eines landwirtſchaftlichen Betriebes bilden. Dieſe Gärten ſind entweder Nutzgärten oder Zier⸗ und Luſtgärten.
Ein Nutzgarten iſt für jeden landwirtſchaftlichen Betrieb in gewiſſem Umfange durchaus nötig, weil die Produkte des Gartenbaues, wie Gemüſe und Obſt, zu den unentbehrlichen Bedürfniſſen in jeder Haushaltung gehören. Damit iſt zugleich die Grenze für die Aus⸗ dehnung des Nutzgartens, nach oben wie nach unten, gegeben. Der eigene Bedarf an Gartenbauprodukten muß durch die eigene Erzeugung gedeckt werden, da eine käufliche Beſchaffung ſelten möglich iſt. Eine Ausdehnung des Gartenbaues über die Deckung des eigenen


