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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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Einleitung. 3

Lehre von der Buchführung und von der Statik des Landbaues. In der Betriebslehre werden die für die Einrichtung und Führung der Wirtſchaft maßgebenden Grundſäütze erörtert; in der Taxationslehre wird die rechnungsmäßige Anwen⸗ dung dieſer Grundſätze dargelegt; die Lehre von der Buchführung zeigt, wie der Landwirt ſich jederzeit über den gegenwärtigen Stand und über den Erfolg ſeiner Wirtſchaft Aufſchluß verſchaffen kann. Die Lehre von der Statik endlich giebt Anleitung dafür, wie die Rechnung über die dem Boden durch die Pflanzenproduktion ent⸗ nommenen und über die durch den Dünger ihm wieder zugebrachten Nährſtoffe geführt werden muß.

In der vorliegenden Schrift ſoll lediglich die Betriebslehre behandelt werden. Sie zerfällt in drei Abſchnitte, nämlich in die Lehre von: 1. den Betriebsmitteln, 2. den Betriebs⸗ arten oder Wirtſchaftsſyſtemen, 3. von der Betriebsleitung oder von den Wirtſchaftsſyſtemen.

In der Lehre von den Betriebsmitteln werden die materiellen Grundlagen erörtert, welche für jede Landwirtſchaft notwendig ſind und zwar ſowohl nach ihren einzelnen Eigenſchaften wie nach ihrer Bedeutung für den ganzen Betrieb.

Der Abſchnitt über die Wirtſchaftsſyſteme legt dar, wie die Betriebsmittel nach Art, Menge und Benutzungsweiſe ſo aus⸗ gewählt werden können und müſſen, daß ſie ſich gegenſeitig ergänzen und unterſtützen und daß die ganze Wirtſchaft einen einheitlichen, wohl gegliederten Organismus bildet.

Die Lehre von der Betriebsleitung endlich zeigt, welche Aufgaben der Wirtſchaftsdirigent oder ſeine Beamten zu erfüllen haben, damit der Betrieb in regelmäßigem, geordnetem Gange er⸗ halten wird.